BGH-Urteil (...) wonach die Dienstleistung eines: "persönlichen Videorekorders" grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Aufnahmen keinem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Und genau das ist bei OTR der Fall. Steht ja auch im Artikel, wie das sicher gestellt wird: Verschlüsselung, Dekodierung nur bei Aufnahme (Einplanung nur vor Sendebeginn möglich).
Die Programmvorstellung ist dir gelungen. Vielen Dank dafür.
Die Wikipedia-Juristerei finde ich weniger gelungen. OTR befindet sich klar in einer Grauzone. Es ist nicht nur das schöne Wetter, weshalb OTR seinen Sitz auf Antigua hat. Ich nutze OTR selbst recht gerne, gerade auch, weil ich mir dort englischsprachige Sendungen aufnehmen lassen kann. Britische und US-amerikanische Sender sind auf dem Kontinent nicht so leicht zu empfangen. Ganz streng genommen dürfte man sich nur Sendungen aufzeichnen lassen, die man selber auch empfangen kann.
Ich finde den Dienst wirklich klasse. Eine Reihe von deutschen Computer-Zeitschriften berichtete auch schon wohlwollend über OTR. Warum nicht auch PL? Das ist völlig okay so. Nur mit rechtlichen Einschätzungen wäre ich etwas vorsichtiger. Bislang ist noch keine Rechtsabteilung diesbezüglich Amok gelaufen, aber bedenke: Antigua ist weit.
Ich find die Seite ziemlich blöd. Nirgendwo steht sowas wie "About". Wie funktionierts? Was kostet es? usw. *edit* Also "nirgendwo" im Sinne von, "nicht direkt ersichtlich". Steht bestimmt irgendwo in der Hilfe oder keine Ahnung wo.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert. Zuletzt am 01. Sep 2011 um 15:59.
Die Macher halten ihre Identität recht bedeckt. Im Heise-Ticker war vor einigen Jahren mal eine Meldung, die etwas Licht in die Sache brachte. OTR ist prinzipiell kostenlos. Man kann aber auch dafür bezahlen. Nur sollte einem klar sein, dass Antigua weit weg ist. Sollte man also "Raubkopien" erworben haben, wird man von den Machern kaum Hilfe erwarten können.
OTR selbst ist recht gut dokumentiert, und man findet sich schnell zurecht.
also ich nutze den Dienst schon eine ganze Weile und habe relativ schnell herausgefunden was was kostet. Bei jedem Download der kostenpflichtig wäre gibt es einen Hinweis darauf, was der an GWP kostet.
Außerdem war relativ schnell klar, dass ich den Premium Status haben möchte, denn der ermöglichte zumindest in der Anfangszeit die Anlage eine Wishlist, bei der die entsprechenden Sendungen automatisch programmiert werden und auch der Download in HQ war nur als Premium möglich. Kostet mittlerweile 60 GWP.
Um herauszukriegen, was das in realer klingender Münze ist, habe ich einfach mal das Aufladen ausprobiert und gesehen 1 GWP entspricht 1 Cent. Das Aufladen kann man sich sparen, wenn man sich seine GWP per Bannerklick verdient.
Wie so oft - Lesen hilft - eine Denk- und Merkbefreiung gibt es nirgends, aber wer Fragen stellt, dem kann geholfen werden...
Auf den ersten Blick scheint es sehr wohl möglich zu sein Aufnahmen an andere weiterzugeben, was alleine aufgrund dieser einzelnen Passage schon zu erheblichen Problemen führen sollte.
Zweitens kann man die Legalität des Angebots wohl kaum aufgrund einer einzelnen Zeile eines einzelnen Urteils bewerten.
Spontan kommen mir z.B. haufenweise Bedenken, weil auch auf Sender zugegriffen werden kann, die in Deutschland nicht frei verfügbar sind. Dazu muss man über Probleme mit dem Jugendschutz nachdenken. Von weiteren potentiellen markenrechtlichen Verstößen gar nicht anzufangen.
Es ist etwas naiv zahlreichen Lesern zu erzählen, dass sie das Angebot legal nutzen können und sich dabei nur auf Wikipedia zu berufen ;).
Ich habe mich nicht auf Wikipedia berufen, sondern auf das BGH. Auf Wikipedia hat sich mein Vorposter berufen und ich habe aus seiner Quelle zitiert.
>> Auf den ersten Blick scheint es sehr wohl möglich zu sein Aufnahmen an andere weiterzugeben
Wie bereits erwähnt sind die Dateien verschlüsselt. Wenn du natürlich deine Account-Daten weitergibst, ist das nicht das Problem von OTR.
>> die in Deutschland nicht frei verfügbar sind
Viele von denen kann man via Schüssel in Deutschland empfangen. Spätestens wenn man nicht Astra anzapft.
>> Dazu muss man über Probleme mit dem Jugendschutz nachdenken
Öhm... und wenn ein Fernseher mit Rekorder im Zimmer steht?
>> entiellen markenrechtlichen Verstößen
Ich kann mir keine *marken*rechtlichen Verstöße vorstellen. Andere Verstöße wären denkbar, jedoch wehren die Methone viele davon ab, daher auch das BGH-Urteil. (Beispiele: verschlüsselte Aufnahmen, Programmierungen sind an einen Account gekoppelt und müssen vor Beginn der Sendung abgegeben werden, der Service selbst ist kostenlos (Zusatzleistungen sind eine andere Sache)).
Natürlich gibt es keine 100%ige Garantie, OTR hat jedoch aus vielen Fehlern der Vorgänger gelernt und alle großen Probleme beseitigt. Was kommen könnte wären "Nischenklagen".
Gemessen am System, ist OTR nichts anderes als ein Video-Rekorder daheim, nur, dass man die Dateien vorher herunterladen muss. Die potenzielle Klage gegen das Senderecht halte ich für haltlos, da damit auch Kassetten-, VHS-, DVD- und Festplattenrekorder illegal wären. Und den Protest zieht sich keiner rein (kein Sender).
Finanzielle Schäden entstehen den Sendern auch nicht. GEZ ist unabhängig davon und wird ja auch für Computer erhoben (damit sind zumindest diese 100% legal, da die Endbenutzer-Gebühren bereits entrichtet werden). Die Privaten verlangen ja kein Geld.
Die verlangen Quote. OTR macht diese aus meiner Sicht nicht kaputt. Denn es läuft meistens so, dass man eine Sendung aufnimmt, weil man sie nicht sieht, oder man nimmt sie auf, um sie nochmal zu sehen. Die Quote wird also nur minimal verändert. Wobei die Quote sowieso ein Krampf ist, bzw. deren Errechnung.
http://de.wikipedia.org/wiki/OnlineTVRecorder#Rechtliches
Zitat Wikipedia:
BGH-Urteil (...) wonach die Dienstleistung eines: "persönlichen Videorekorders" grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Aufnahmen keinem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Und genau das ist bei OTR der Fall. Steht ja auch im Artikel, wie das sicher gestellt wird: Verschlüsselung, Dekodierung nur bei Aufnahme (Einplanung nur vor Sendebeginn möglich).
Die Programmvorstellung ist dir gelungen. Vielen Dank dafür.
Die Wikipedia-Juristerei finde ich weniger gelungen. OTR befindet sich klar in einer Grauzone. Es ist nicht nur das schöne Wetter, weshalb OTR seinen Sitz auf Antigua hat. Ich nutze OTR selbst recht gerne, gerade auch, weil ich mir dort englischsprachige Sendungen aufnehmen lassen kann. Britische und US-amerikanische Sender sind auf dem Kontinent nicht so leicht zu empfangen. Ganz streng genommen dürfte man sich nur Sendungen aufzeichnen lassen, die man selber auch empfangen kann.
Ich finde den Dienst wirklich klasse. Eine Reihe von deutschen Computer-Zeitschriften berichtete auch schon wohlwollend über OTR. Warum nicht auch PL? Das ist völlig okay so. Nur mit rechtlichen Einschätzungen wäre ich etwas vorsichtiger. Bislang ist noch keine Rechtsabteilung diesbezüglich Amok gelaufen, aber bedenke: Antigua ist weit.
Ich find die Seite ziemlich blöd. Nirgendwo steht sowas wie "About". Wie funktionierts? Was kostet es? usw.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert. Zuletzt am 01. Sep 2011 um 15:59.*edit*
Also "nirgendwo" im Sinne von, "nicht direkt ersichtlich". Steht bestimmt irgendwo in der Hilfe oder keine Ahnung wo.
Die Macher halten ihre Identität recht bedeckt. Im Heise-Ticker war vor einigen Jahren mal eine Meldung, die etwas Licht in die Sache brachte. OTR ist prinzipiell kostenlos. Man kann aber auch dafür bezahlen. Nur sollte einem klar sein, dass Antigua weit weg ist. Sollte man also "Raubkopien" erworben haben, wird man von den Machern kaum Hilfe erwarten können.
OTR selbst ist recht gut dokumentiert, und man findet sich schnell zurecht.
Hier noch die Links zu zwei Heise-Meldungen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ProSieben-laesst-Video-Recording-Dienst-an-die-Leine-legen-2-Update-156137.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Betreiber-von-Video-Recording-Dienst-moechte-Risikokapital-116580.html
Hallo,
also ich nutze den Dienst schon eine ganze Weile und habe relativ schnell herausgefunden was was kostet. Bei jedem Download der kostenpflichtig wäre gibt es einen Hinweis darauf, was der an GWP kostet.
Außerdem war relativ schnell klar, dass ich den Premium Status haben möchte, denn der ermöglichte zumindest in der Anfangszeit die Anlage eine Wishlist, bei der die entsprechenden Sendungen automatisch programmiert werden und auch der Download in HQ war nur als Premium möglich. Kostet mittlerweile 60 GWP.
Um herauszukriegen, was das in realer klingender Münze ist, habe ich einfach mal das Aufladen ausprobiert und gesehen 1 GWP entspricht 1 Cent. Das Aufladen kann man sich sparen, wenn man sich seine GWP per Bannerklick verdient.
Wie so oft - Lesen hilft - eine Denk- und Merkbefreiung gibt es nirgends, aber wer Fragen stellt, dem kann geholfen werden...
Gruß
Johanes
Auf den ersten Blick scheint es sehr wohl möglich zu sein Aufnahmen an andere weiterzugeben, was alleine aufgrund dieser einzelnen Passage schon zu erheblichen Problemen führen sollte.
Zweitens kann man die Legalität des Angebots wohl kaum aufgrund einer einzelnen Zeile eines einzelnen Urteils bewerten.
Spontan kommen mir z.B. haufenweise Bedenken, weil auch auf Sender zugegriffen werden kann, die in Deutschland nicht frei verfügbar sind.
Dazu muss man über Probleme mit dem Jugendschutz nachdenken.
Von weiteren potentiellen markenrechtlichen Verstößen gar nicht anzufangen.
Es ist etwas naiv zahlreichen Lesern zu erzählen, dass sie das Angebot legal nutzen können und sich dabei nur auf Wikipedia zu berufen ;).
Ich habe mich nicht auf Wikipedia berufen, sondern auf das BGH. Auf Wikipedia hat sich mein Vorposter berufen und ich habe aus seiner Quelle zitiert.
>> Auf den ersten Blick scheint es sehr wohl möglich zu sein Aufnahmen an andere weiterzugeben
Wie bereits erwähnt sind die Dateien verschlüsselt. Wenn du natürlich deine Account-Daten weitergibst, ist das nicht das Problem von OTR.
>> die in Deutschland nicht frei verfügbar sind
Viele von denen kann man via Schüssel in Deutschland empfangen. Spätestens wenn man nicht Astra anzapft.
>> Dazu muss man über Probleme mit dem Jugendschutz nachdenken
Öhm... und wenn ein Fernseher mit Rekorder im Zimmer steht?
>> entiellen markenrechtlichen Verstößen
Ich kann mir keine *marken*rechtlichen Verstöße vorstellen. Andere Verstöße wären denkbar, jedoch wehren die Methone viele davon ab, daher auch das BGH-Urteil. (Beispiele: verschlüsselte Aufnahmen, Programmierungen sind an einen Account gekoppelt und müssen vor Beginn der Sendung abgegeben werden, der Service selbst ist kostenlos (Zusatzleistungen sind eine andere Sache)).
Natürlich gibt es keine 100%ige Garantie, OTR hat jedoch aus vielen Fehlern der Vorgänger gelernt und alle großen Probleme beseitigt. Was kommen könnte wären "Nischenklagen".
Gemessen am System, ist OTR nichts anderes als ein Video-Rekorder daheim, nur, dass man die Dateien vorher herunterladen muss. Die potenzielle Klage gegen das Senderecht halte ich für haltlos, da damit auch Kassetten-, VHS-, DVD- und Festplattenrekorder illegal wären. Und den Protest zieht sich keiner rein (kein Sender).
Finanzielle Schäden entstehen den Sendern auch nicht. GEZ ist unabhängig davon und wird ja auch für Computer erhoben (damit sind zumindest diese 100% legal, da die Endbenutzer-Gebühren bereits entrichtet werden). Die Privaten verlangen ja kein Geld.
Die verlangen Quote. OTR macht diese aus meiner Sicht nicht kaputt. Denn es läuft meistens so, dass man eine Sendung aufnimmt, weil man sie nicht sieht, oder man nimmt sie auf, um sie nochmal zu sehen. Die Quote wird also nur minimal verändert. Wobei die Quote sowieso ein Krampf ist, bzw. deren Errechnung.
CRB, herzlichen Dank für den Artikel. Konnt ich just sehr gut gebrauchen!