Auch wenn dieser Thread schon 6 Jahre alt ist und du das daher wahrscheinlich nicht lesen wirst, setze ich für ihn auch ein X.
Denn du hast es nicht verstanden und auch keine sinnvollen Gegenargumente gezeigt.
Deswegen nochmal für dich: Der Uploader in I2P kennt den Inhalt der übertragenen Datei und die IP seines direkten Nachbar. Der Downloder in I2P kennt den Inhalt der übertragenen Datei, sofern er sie entschlüsseln kann oder im Klartext vorleigt und die IP seines direkten Nachbarn.
In beiden Fällen können beide Nachbarn in die Störerhaftung genommen werden.
Es ist sogar so perfide, dass es eine Gelddruckmaschine sein kann. Denn der Uploader könnte die Contentindustrie selbst sein ohne das Preis zu geben und der von der Contentindustrie beauftragte Anwalt spielt Downloader und mahnt alle Störer ab, die unmittelbare Nachbar von ihm sind und von denen er die Datenpakete bekommt, während er den Download durchführt.
Im Clearnet geht ersteres normalerweise nicht. Ein Rechteinhaber kann nicht einfach Inhalte offiziell online Stellen und dann noch davon ausgehen, dass es niemand downloaden dürfe bzw. sein Werk so dann geschützt wäre. Er muss schon dafür sorgen, dass nur legale Nutzer an seine Inhalte herankommen. Bei I2P wird es aber schon schwierig ihm überhaupt nachzuweisen dass er selbst seine Werke online gestellt hat.
[ ] du hast verstanden wie I2P funktioniert.
Ich mache mal ein "X" für ihn. Zufrieden?
Ansonsten darfst du gerne mit Argumenten dagegen halten.
Ich argumentiere nicht gegen Unsinn und Dummheit. Eine der wenigen positiven Vorzüge des Alters.
Auch wenn dieser Thread schon 6 Jahre alt ist und du das daher wahrscheinlich nicht lesen wirst, setze ich für ihn auch ein X.
Denn du hast es nicht verstanden und auch keine sinnvollen Gegenargumente gezeigt.
Deswegen nochmal für dich:
Der Uploader in I2P kennt den Inhalt der übertragenen Datei und die IP seines direkten Nachbar.
Der Downloder in I2P kennt den Inhalt der übertragenen Datei, sofern er sie entschlüsseln kann oder im Klartext vorleigt und die IP seines direkten Nachbarn.
In beiden Fällen können beide Nachbarn in die Störerhaftung genommen werden.
Es ist sogar so perfide, dass es eine Gelddruckmaschine sein kann.
Denn der Uploader könnte die Contentindustrie selbst sein ohne das Preis zu geben und der von der Contentindustrie beauftragte Anwalt spielt Downloader und mahnt alle Störer ab, die unmittelbare Nachbar von ihm sind und von denen er die Datenpakete bekommt, während er den Download durchführt.
Im Clearnet geht ersteres normalerweise nicht.
Ein Rechteinhaber kann nicht einfach Inhalte offiziell online Stellen und dann noch davon ausgehen, dass es niemand downloaden dürfe bzw. sein Werk so dann geschützt wäre.
Er muss schon dafür sorgen, dass nur legale Nutzer an seine Inhalte herankommen.
Bei I2P wird es aber schon schwierig ihm überhaupt nachzuweisen dass er selbst seine Werke online gestellt hat.