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Thema: I2P – Ein anynomes P2P-Netzwerk

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von SeriasFreak am Sa, 25. Mai 2013 um 15:54 #

Würde sich denn die Funktion in I2P einbringen lassen, dass man als Benutzer die Verbindung zu deutschen IP-Adressen deaktivieren kann und sich somit nur mit ausländischen IPs verbindet?

So wie ich es verstehe, besteht die Störerhaftung bisher nur in Deutschland.
Mit so einer Option könnte man doch nicht als Störer abgemahnt werden oder?
Soweit ich weiß, ist auch noch kein Fall bekannt, dass ein Benutzer aus dem Ausland von einer deutschen Anwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurden ist.

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    Von LH_ am Sa, 25. Mai 2013 um 16:35 #

    Wenn du selbst im Ausland sitzt, gilt entsprechend auch kein deutsches Recht.
    Allerdings: Sitzt du in Deutschland, ist es unwichtig mit wem du sich verbindest, für dich gilt deutsches Recht.
    Wenn du aus Deutschland heraus einen Film an einen Australier schickst, ist das nach deutschem Recht verboten (wenn es ein Film ist, für den die nötige Lizenz fehlt).
    Allerdings würde das deaktivieren auf IP-Range auch nicht helfen, da die ermittelnden Firmen nicht alle in Deutschland sitzen.

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      Von SeriasFreak am Sa, 25. Mai 2013 um 19:26 #

      Nach dem jetzigen stand der Dinge, wurden deutsche Benutzer immer von Anwälten abgemahnt die ihren Stand in Deutschland haben.
      Wenn es möglich wäre I2P so einzustellen, dass man sich in Deutschland nur mit Ausländischen IP-Adressen verbindet. sehe ich kein Problem mehr mit der Störerhaftung.
      Die Download und Uploads würden somit immer an zweiter und vorletzter Stelle in der Netzwerkkette ins Ausland gehen und vom Ausland kommen. Da I2P nach einer gewissen Zeit, glaube nach 10Minuten die Netzwerkkette wechselt, bekommt man so als Downloader mal aus Russland, China, der USA...seine Dateien geroutet.
      Als Uploader wiederum schickt man seine Dateien erst mal willkürlich zu einen I2P Benuter aus Frankreich, Irak etc.

      Wo kann da eine Störerhaftung entstehen? Die Anwälte würden es doch nicht mal gebacken bekommen die Schriftlichen Formulare in etlichen verschiedene Sprachen zu übersetzen, ganz zu schweigen von den Postwegen und den Zeitfaktor. Das ist unmöglich.


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        Von LH_ am Sa, 25. Mai 2013 um 19:42 #

        "immer von Anwälten abgemahnt die ihren Stand in Deutschland haben."

        Das ist nicht wichtig für die Frage, an den du die Daten geleitet hast. Wie gesagt sind die erfassenden Firmen oft nicht in Deutschland ansässig, haben also auch keine deutsche IP. Du irrst wenn du annimmst das die Anwälte die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung durchführen.
        Das erledigen im voraus darauf spezialisierte Unternehmen, die praktisch überall sitzen. Manche in Deutschland, viele aber auch in den USA, Russland und Israel.

        Es ist zudem nicht wesentlich wem du die Daten schickst, nur das du Urheberrechtsverletzungen begehst. Sie müssen ja zudem gar nicht mit anderen Staaten zusammenarbeiten, nur den Vorgang ermitteln.

        Die genannten Firmen versuchen ja aktiv in solche Netzwerke zu gelangen und entsprechende Daten anzufordern, um einem User eine unerlaubte Verbreitung zu unterstellen.

        Reine Freundschaftsnetzwerke, bei denen man wirklich jeden persönlich kennt und ihm vertraut, sind sicher. Aber sobald unbekannte dazu kommen, hat man ein echtes Problem. Den die Firmen warten nicht darauf das die Daten verteilt werden, sie sorgen selbst dafür, in dem sie diese Anfragen. Und der letzte in der Kette, der die Daten dann an diese Firmen übergibt, den beißen die Hunde...

        Ja, das kann man als moralisch Problematisch ansehen, rechtlich ist es aber wasserdicht.

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          Von LH_ am Sa, 25. Mai 2013 um 19:46 #

          Und nur um der Frage vorzubeugen:
          - Ja, die Firmen dürfen diese Anfragen stellen, die Rechteinhaber haben sie damit beauftragt, DIE dürfen die Daten haben
          - Nein, auch wenn diese Firmen es sind, die aktiv nach den Daten fragen, man hat trotzdem nicht das recht sie zu verteilen, da man ja gar nicht wissen kann das die Empfänger eine Lizenz haben. Hier wird unterstellt, das man davon ausgeht das der Empfänger KEINE Berechtigung hat. Da man selbst aber auch kein Recht hat die Daten zu verteilen, gilt es als Verboten.

          Auch bevor das Argument kommt: Das sind Privatfirmen, in einigen staaten geltende Gesetze, die der Polizei verbietet solche Fallen zu stellen, gelten für die Firmen nicht.

          Und ja, das die Firmen im Ausland sitzen (zum Teil) ist irrelevant, da die "Verletzer" in Deutschland sitzen.
          Die Firmen sind nur Helfer in der Kette, Deutsches recht gilt weil die Verletzter (also der Nutzer der Software) wie auch die Rechteinhaber (für diesen User) in Deutschland sitzen.

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            Von SeriasFreak am Sa, 25. Mai 2013 um 22:16 #

            Dann sehe ich RetroShare als letzte Möglichkeit hier in Deutschland relativ sicher und ohne VPN Provider über das Internet Dateien zu tauschen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass man einen Maulwurf nicht als Freund annehmen sollte.
            Wenn ich es richtig verstehe, ist bei RetroShare jeder Benutzer für seine eigene Sicherheit verantwortlich.
            Sollte also jemand einen Anwalt bei Retroshare als Freund haben, kann der Anwalt nur diesen einen Abmahnen. nicht aber deren Freunde, da zu diesen keine direkte Verbindung besteht oder wie?

            Kennt ihr vielleicht Seiten, wo man sich bei anderen RetroShare Benutzer per Einladung und Bewerbung wie bei einen geschlossenen Bittorrent AntiLeech Tracker anschließen kann?

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