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Thema: FSF mit neuem Lizenzwächter

10 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von pinky am Do, 24. August 2006 um 20:22 #
Warum ist an einer Meldung zur FSF ein linux.com "Icon"? Nur weil man die news daher hat? Das hat man doch sonst auch nicht gemacht. Warum also nicht das FSF Logo wie man es auf der Seite der FSF findet oder wie es hier für den Button verwendet wurde: http://www.fsf.org/associate/button

OK, hat jetzt nichts direkt mit der Meldung zu tun, aber ist mir halt irgendwie gleich ins Auge gefallen...

  • Score: 3 Von René van Bevern am Do, 24. August 2006 um 23:02 #
    "Das hat man doch sonst auch nicht gemacht."

    Doch, das Icon richtet sich seit spätestens 2002 nach dem Informations-Link und wird automatisch per Skript eingefügt. Zusätzlich lässt sich dem Artikel eine weitere Graphik beifügen (wird oft für Fotos von Personen verwendet), die aber nur in der Detailansicht erscheint. Auf der Hauptseite ist dann weiter das Icon zu sehen, das dem Informations-Link entspricht.

Score: 3 Von Reinhard Pfarrpfeiffer am Fr, 25. August 2006 um 01:29 #
jaja, da sieht man mal wieder die ach-so-freie gpl-lizenz! X(
mehr GPL
Score: 3 Von Rechtsgrundlage? am Fr, 25. August 2006 um 11:03 #
Wann ist im Sinne der GPL ein Werk ein abgeleitetes Werk, sodass eine Lizenzverletung überhaupt geltend gemacht werden kann?

Die GPL beruft sich dabei auf das Urheberrecht. Doch welches Urheberrecht macht die FSF hier geltend? Ihr eigenes?

Wenn jemand in China GPL Software nutzt, dann gilt dort ein anderes Urhebergesetz. Wird dieses verwendet?

Die GPL ist hier uneindeutig. Das Vorgehen der FSF gegen vermutliche Lizenzverletzter kann wohl bestenfalls innerhalb der USA vorgenommen werden.

Doch wie handhabt es die FSF wenn ein deutscher Entwickler Code beigesteuert hat. Dieser kann sich nach deutschem Urheberrecht nicht selbst enteignen und seine Rechte an die FSF abtreten. Muss die FSF USA dann den potentiellen Lizenzübertreter nach deutschem Urheberrecht beurteilen in der Frage, ob es sich um ein abgeleitetes Werk handelt?

  • Score: 3 Von pinky am Fr, 25. August 2006 um 12:39 #
    Es ist ganz einfach, wenn es zu einem Verfahren kommt gelten immer die Regeln der entsprechenden Gerichtbarkeit, d.h. in den USA die Gesetze der USA, in Deutschland die Gesetze von Deutschland, in China die Gesetze von China und in irgendeinem finsteren Urwald wird sich wahrscheinliche niemand um so Sinnlosigkeiten wie Urheberrechtsstreite kümmern.

    Was die Übertragung des Urheberrechts betrifft, dazu gibt es in Deutschland z.B. das FLA

    • Score: 3 Von GPL am Fr, 25. August 2006 um 13:26 #
      Das heißt, wnen ich heute (L)GPL Software wie zum Beispiel OpenSSH in meinem Produkt verwende kann ich morgen in den USA von der FSF verklagt werden, weil irgendein Mitarbeiter dort eine Lizenzverletztung festgestellt hat.
      • Score: 3 Von Jörg W Mittag am Fr, 25. August 2006 um 15:28 #
        Schwachsinn. Entschuldigung, normalerweise mag ich solcherart beleidigende Bemerkungen auch nicht, aber in diesem Fall trifft das voll und ganz zu, und zwar aus drei ganz simplen und offensichtlichen Gründen:
        1. OpenSSH steht weder unter der GPL noch der LGPL, also kannst du auch nicht aufgrund der Verletzung von GPL oder LGPL verklagt werden.
        2. Selbst wenn OpenSSH unter der GPL stünde, könnte dich nur ein Rechteinhaber verklagen – im Normalfall also ein Entwickler –, und wie allgemein bekannt ist, wird OpenSSH im OpenBSD-Projekt entwickelt und hat mit der FSF auch nicht im allerfernsten etwas zu tun; die FSF hat also logischerweise keinerlei Rechte an OpenSSH und solange besagter "irgendein Mitarbeiter" nicht zufällig OpenSSH-Entwickler ist, passiert da gar nichts.
        3. Selbst wenn OpenSSH unter der GPL stünde und die OpenSSH-Entwickler sich plötzlich entschieden, ihre Urheberrechte an die FSF zu übertragen, dann könntest du nur dann in den USA aufgrund US-amerikanischen Copyrights verklagt werden, wenn du auch innerhalb der USA eine unrechtmäßige urheberrechtlich relevante Handlung durchführst, also zum Beispiel dein Produkt in den USA vertreibst.

        Das sind eine ganze Menge "Wenns" und Konjunktive.

        jwm

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