Von Jörg W Mittag am Fr, 25. August 2006 um 15:28 #
Schwachsinn. Entschuldigung, normalerweise mag ich solcherart beleidigende Bemerkungen auch nicht, aber in diesem Fall trifft das voll und ganz zu, und zwar aus drei ganz simplen und offensichtlichen Gründen:
OpenSSH steht weder unter der GPL noch der LGPL, also kannst du auch nicht aufgrund der Verletzung von GPL oder LGPL verklagt werden.
Selbst wenn OpenSSH unter der GPL stünde, könnte dich nur ein Rechteinhaber verklagen – im Normalfall also ein Entwickler –, und wie allgemein bekannt ist, wird OpenSSH im OpenBSD-Projekt entwickelt und hat mit der FSF auch nicht im allerfernsten etwas zu tun; die FSF hat also logischerweise keinerlei Rechte an OpenSSH und solange besagter "irgendein Mitarbeiter" nicht zufällig OpenSSH-Entwickler ist, passiert da gar nichts.
Selbst wenn OpenSSH unter der GPL stünde und die OpenSSH-Entwickler sich plötzlich entschieden, ihre Urheberrechte an die FSF zu übertragen, dann könntest du nur dann in den USA aufgrund US-amerikanischen Copyrights verklagt werden, wenn du auch innerhalb der USA eine unrechtmäßigeurheberrechtlich relevante Handlung durchführst, also zum Beispiel dein Produkt in den USA vertreibst.
Das sind eine ganze Menge "Wenns" und Konjunktive.
Das sind eine ganze Menge "Wenns" und Konjunktive.
jwm