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Fr, 22. September 2006, 14:26

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL besteht vor Gericht

Zwei Wochen, nachdem Harald Welte in seinem Blog ankündigte, dass die General Public License (GPL) erstmals gerichtlich bestätigt sei, ist nun die Katze aus dem Sack.

Vor zwei Wochen hatte Harald Welte lediglich kurz mitgeteilt, dass die GPL erstmals in einem zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland bestätigt wurde. Einzelheiten wollte er erst mitteilen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Bereits zuvor konnte niemand ernsthaft an der GPL zweifeln, doch wurde bisher noch kein Verfahren bis zum Urteil ausgetragen. In früheren Verfahren wurden einstweilige Verfügungen erreicht und die Hauptverfahren durch Vergleich beendet. Indirekte Bestätigung erhielt die GPL auch durch die Ablehnung des bisher einzigen Einspruchs gegen eine einstweilige Verfügung.

Harald Welte hält als Mitautor von Netfilter die Urheberrechte an Teilen des Linux-Kernels und ist daher in einer Position, die es ihm erlaubt, gegen Verletzungen seiner Rechte zu klagen. Aufgrund einer offenbar zunehmenden Zahl dieser Verstöße gründete er gpl-violations.org, um klarzumachen, dass GPL-Software kein Selbstbedienungsladen wie Public Domain ist, sondern die Weitergabe mit bestimmten Bedingungen verbindet. Ein häufig vorkommender Verstoß besteht darin, dass ein Hersteller Linux als Betriebssystem in einem eingebetteten Gerät einsetzt, den Quellcode des Kernels einschließlich aller Modifikationen aber nicht bereitstellen will.

Im konkreten Fall hatte Welte die Firma D-Link wegen einer GPL-Verletzung auf Auskunft und Kostenerstattung verklagt. In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage stattgegeben. Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist bei der Anwaltskanzlei JBB, die Welte vertreten hat, erhältlich. Die Anwälte berichten, dass das Gericht insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen hat. Das Gericht erklärte die GPL für wirksam, selbst dann, wenn die GPL kartellrechtlich ein Problem habe. Das ist allerdings unwahrscheinlich, zumindest wurde in den USA bereits eine Kartellklage sang- und klanglos abgewiesen.

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