>Diese "or later"-Klausel hat rechtlich keine Relevanz
Das kannst du so pauschal nicht sagen, da es nicht _das_ Rechtssystem gibt sondern viele verschiedene.
Von dem deutschen Recht gesehen beziehst du dich wahrscheinlich auf diese (oder ähnliche Analysen): http://www.ifross.de/ifross_html/art1.html
Ich bin kein Jurist, halte die Interpretation aber trotzdem für fraglich. Die Einleitung der Analyse beginnt mir folgendem Satz:
"Für den Urheber bestehe die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Vermerk (any later version), seine Software der jeweils aktuellen Version der GPL zu unterstellen. Die jeweils aktuellste Version soll zudem für all die Open Source Software gelten, die keinen Hinweis auf eine bestimmte Version enthält."
Danach wird ziemlich ausführlich argumentiert, warum nicht automatisch die aktuelle Lizenz gelten kann (also wenn keine Versionsnummer angegeben ist). Dieser Argumentation kann ich folgen.
Die Frage aber ob "GPLv2 or any later" also mit Versionsangabe in Ordunug ist, ist eine andere. Hier gilt nämlich nicht automatisch die letzte Version. Eine rechtliche Unsicherheit des Anwenders entsteht hier also nicht, da für ihn immer auf jedenfall die GPLv2 gilt und er nur von sich aus auch eine neuere GPL wählen kann.
Über diese Situation machen die Analysen die ich kenne aber keine Aussagen, mir bekannte Analysen stützen sich nur auf das "any later" in der Form das für mich immer die aktuelle Version gilt, ich also als Anwender upgraded werde ob ich will oder nicht und ob ich von der neuen Lizenz weiß oder nicht. Das ist aber was anderes als das "any later" über das wir hier reden.
Das kannst du so pauschal nicht sagen, da es nicht _das_ Rechtssystem gibt sondern viele verschiedene.
Von dem deutschen Recht gesehen beziehst du dich wahrscheinlich auf diese (oder ähnliche Analysen): http://www.ifross.de/ifross_html/art1.html
Ich bin kein Jurist, halte die Interpretation aber trotzdem für fraglich. Die Einleitung der Analyse beginnt mir folgendem Satz:
"Für den Urheber bestehe die Möglichkeit, durch einen entsprechenden Vermerk (any later version), seine Software der jeweils aktuellen Version der GPL zu unterstellen. Die jeweils aktuellste Version soll zudem für all die Open Source Software gelten, die keinen Hinweis auf eine bestimmte Version enthält."
Danach wird ziemlich ausführlich argumentiert, warum nicht automatisch die aktuelle Lizenz gelten kann (also wenn keine Versionsnummer angegeben ist). Dieser Argumentation kann ich folgen.
Die Frage aber ob "GPLv2 or any later" also mit Versionsangabe in Ordunug ist, ist eine andere. Hier gilt nämlich nicht automatisch die letzte Version. Eine rechtliche Unsicherheit des Anwenders entsteht hier also nicht, da für ihn immer auf jedenfall die GPLv2 gilt und er nur von sich aus auch eine neuere GPL wählen kann.
Über diese Situation machen die Analysen die ich kenne aber keine Aussagen, mir bekannte Analysen stützen sich nur auf das "any later" in der Form das für mich immer die aktuelle Version gilt, ich also als Anwender upgraded werde ob ich will oder nicht und ob ich von der neuen Lizenz weiß oder nicht. Das ist aber was anderes als das "any later" über das wir hier reden.