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Do, 1. Februar 2007, 19:19

Gemeinschaft

FSFE will freie Projekte rechtlich unterstützen

Mit dem Fiduciary Licence Agreement (FLA) können freie Projekte ihr Urheberrecht ganz oder teilweise abtreten, um sich in rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten zu lassen.

Laut der FSFE wurde der Text des FLA sorgfältig auf die Bedürfnisse von freien Softwareprojekten abgestimmt, die ihre Urheberrechte an eine einzelne Organisation oder Person abtreten wollen. Unter anderem soll es dadurch einfacher werden, gegen Urheberrechtsverstöße gerichtlich vorzugehen.

Das FLA ist keine Lizenzvereinbarung, sondern tritt Rechte ab. Es ist international anwendbar. In Ländern wie Deutschland oder Österreich, in denen es nicht möglich ist, sein Urheberrecht abzugeben, wird ein vergleichbarer Effekt durch die Erteilung von Lizenzen erreicht. Der Text wurde von Dr. Axel Metzger (ifrOSS) und Georg Greve (FSFE) geschrieben, denen internationale Rechtsexperten beratend zur Seite standen.

Es gibt zwei Arten, das FLA zu nutzen. Ein Projekt kann sich ganz unter den Schutz der FSFE stellen und die Freedom Task Force zum Treuhänder machen. Diesen Weg sind Bacula und OpenSwarm gegangen. Damit hat ein Projekt nichts mehr mit rechtlichen Fragen zu tun und kann sich auf die Entwicklung und Technologie konzentrieren.

Das FLA kann auch an eigene Bedürfnisse angepasst werden, da sein Text unter der GNU Free Documentation Licence (GFDL) und der Creative Commons Attribution/Share-alike (CC by-sa)-Lizenz steht. So können Projekte die Urheberrechte ganz oder teilweise an andere Organisationen abgeben. Auch wenn ein Projekt das TLA auf diese Weise einsetzt und nicht der FSFE die Urheberrechte zuweist, ist die Freedom Task Force gern bereit, es mit Beratung zu unterstützen.

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