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Thema: Linux-Handys und Smartphones von Grundig und Gupp

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Mark am Do, 1. März 2007 um 17:13 #
Nö ich schnall es nicht.
Ich glaube kaum das Du ein Handy mit selbst modifizierter Firmware überhaupt benutzen darfst.
Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Mobilfunkbetreiber müssen durchaus eingehalten bzw. nachgewiesen werden.
Von einer Nutzung wie man es gerne hätte kann also gar keine Rede sein.
Wenn Du Handyverträge einfach als eine Art Ratenzahlung siehst -- Meinetwegen, das ist in Ordnung.
Dann kann man sich aber auch gleich ein Handy kaufen und über einen Kleinkredit finanzieren.
Und der zweite Satz des Urpostings macht dann auch keinen Sinn.
Ich währe mir auch nicht so sicher ob in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht steht das das Branding nicht vor der vereinbarten Zeit entfernt werden darf.
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    Von Dominik am Mo, 5. März 2007 um 12:15 #
    "Ich glaube ..."
    Zwischen Glauben und Wissen besteht ein unendlich grosser Unterschied, hat mal ein weiser Mensch gesagt.
    "... kaum das Du ein Handy mit selbst modifizierter Firmware überhaupt benutzen darfst."
    Du kannst mit dem Handy machen, was Du willst. Nachteil: Verlust der Garantie und meistens auch Verstoß gegen Urheberrecht bei Veräußerung des modifizierten Handys, denn die Firmware unterliegt dem Urheberrecht. Was Du aber persönlich in Deinem stillen Kammerlein mit der Firmaware Deines Handys anstellst ist allein Dein Problem und juckt normalerweise nicht die "Gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben der Mobilfunkanbieter".
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