Damit werden alle bislang nach der Standard GPL V2 lizenzsierten Software Teile automatisch über den Passus "GPL V2 License or later GPL License" zu einem GPL V3 Paket.
Das könnte diese Konsequenzen haben: - die GPL V3 schliesst solche Vorgehen ala M$, Novell, Dell etc. kategrorisch aus, Rechtsfolge ist sofortiger Lizenzentzug - Lizenzentzug heist, alle Linux basierten Produkte sind unlizensiert und die Verbreitung ist ein Urheberrechtsverstoss - Die Lizenz Upgrade Klausel ist in der GPL V2 seit je her enthalten und wird mit Veröffentlichung der V3 gültig, falls der Author eines Paketes dies nicht mit einem Eigenem Lizenz File ausgeschlossen hat, dazu müsste jedoch eine eigene Lizenz beiliegen. Die ist aber niue da ...
Also für mich heisst das Szenario, die betreffenden Firmen haben spätestens mit einem Update eines der Pakete (Bestimmtheitsgrundsatz, Altes bleibt, Neues kann anders sein) kein NEUES Paket in der Distri mehr, nach 2 Jahren ist dann die Distri überaltert oder ILLEGAL.
Damit werden alle bislang nach der Standard GPL V2 lizenzsierten Software Teile automatisch über den Passus "GPL V2 License or later GPL License" zu einem GPL V3 Paket.
Das könnte diese Konsequenzen haben:
- die GPL V3 schliesst solche Vorgehen ala M$, Novell, Dell etc. kategrorisch aus, Rechtsfolge ist sofortiger Lizenzentzug
- Lizenzentzug heist, alle Linux basierten Produkte sind unlizensiert und die Verbreitung ist ein Urheberrechtsverstoss
- Die Lizenz Upgrade Klausel ist in der GPL V2 seit je her enthalten und wird mit Veröffentlichung der V3 gültig, falls der Author eines Paketes dies nicht mit einem Eigenem Lizenz File ausgeschlossen hat, dazu müsste jedoch eine eigene Lizenz beiliegen. Die ist aber niue da ...
Also für mich heisst das Szenario, die betreffenden Firmen haben spätestens mit einem Update eines der Pakete (Bestimmtheitsgrundsatz, Altes bleibt, Neues kann anders sein) kein NEUES Paket in der Distri mehr, nach 2 Jahren ist dann die Distri überaltert oder ILLEGAL.
Ciao