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Thema: Microsoft: Linux-Kernel verletzt 42 Patente

7 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von Mike am Mo, 14. Mai 2007 um 13:19 #
Gelten die Softwarepatente nur in den USA? Oder gibt es auch andere Länder mit entsprechenden Gesetzen?
  • Score: 3 Von Alex am Mo, 14. Mai 2007 um 13:56 #
    M$ hat Softwarepatente in den USA und einige auch in der EU. Da Softwarepatente in der EU noch nicht zulässig sind, wird es schwer, diese einzuklagen - dann lösen sie sich nämlich in Luft auf. Das gleiche gilt bspw. für Trivialpatente, etwa die Belegung der rechten Maustaste mit dem Kontextmenü oder der Doppelklick. Letzterer wurde übrigens im Xerox PARC erfunden, doch dort sah man keine Veranlassung, ihn zu patentieren. Damit hätte man aber schon wieder sogenannte "Prior Art", die nach internationalem Patentrecht das Patent ebenfalls unwirksam macht.

    M$ hat also 42 Luftnummern gegen Linux. Gleiches Vorgehen wie bei SCO, nur mit mehr Anwälten und größerer Lobby.

    Gruß, Alex

    • Score: 3 Von dirk am Mo, 14. Mai 2007 um 14:06 #
      Daran wird aber gearbeitet.

      am 25.6. findet deswegen eine Demo vom FFII in München statt.
      Unterstützer werden dringend gesucht!

      Score: 3 Von Aquin am Mo, 14. Mai 2007 um 17:42 #
      M$ hat Softwarepatente in den USA und einige auch in der EU. Da Softwarepatente in der EU noch nicht zulässig sind, wird es schwer, diese einzuklagen - dann lösen sie sich nämlich in Luft auf.

      Naja. Sogenannte Softwarepatente gibts hier zwar nicht. Dafür gibts aber "normale" Patente. Und die können auch durchaus Software abdecken.

      Wenn du in deinen Patentantrag reinschreibst, dass du ein Programm patentieren möchtest, wirst du das nicht durchbekommen. Wenn du schreibst, dass du einen Apparat erfunden hast schon. Ob dieser Apparat dann physisch vorhanden ist oder in Software gegossen ist, interessiert keinen. Und schon hast du dein Patent, dass Software patentiert. Es ist aber kein Softwarepatent, weil es Softwarepatente ja nicht geben kann.

      Durch geschicktes Umformulieren kannst du aus jedem Antrag auf ein Softwarepatent (das es ja nicht geben kann) einen Antrag auf ein "normales" machen. Soviel zum Thema "Softwarepatente sind verboten".

      Das gleiche gilt bspw. für Trivialpatente, etwa die Belegung der rechten Maustaste mit dem Kontextmenü oder der Doppelklick. Letzterer wurde übrigens im Xerox PARC erfunden, doch dort sah man keine Veranlassung, ihn zu patentieren. Damit hätte man aber schon wieder sogenannte "Prior Art", die nach internationalem Patentrecht das Patent ebenfalls unwirksam macht.

      Ein "internationales Patentrecht" gibt es nicht. Es gibt nur nationale Patentgesetze. Teilweise sind diese im internationalen Vergleich änhlich, das ist aber auch alles. Es könnte durchaus Nationen geben, in denen "prior art" absolut keine Rolle spielt.

      Aquin

      • Score: 3 Von benq am Di, 15. Mai 2007 um 20:39 #
        So ein Blödsinn:

        Hier hast du die World Intellectual Property Organization:
        http://www.wipo.int/portal/index.html.en

        Und obenauf auch gleich noch das internationale Patentgesetz (Patent Cooperation Treaty):
        http://www.wipo.int/pct/en/texts/

        Der Grundsatz von prior art gilt überall. Ein Patentgesetz ohne Prior art wäre zudem rein logisch auch völlig sinnlos ... wie dein Beitrag im übrigen ...

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