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Thema: BackTrack 2.0 freigegeben

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Von Trajan am Fr, 25. Mai 2007 um 19:48 #
Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Lauf dem Paragraf 202 im Strafgesetzbuch werden Sicherheitsprogrammen (mit denen man auch hacken könnte ...) illegal. Dies betrifft dann ja logischerweise auch Schulungen, wo man den Umgang mit solchen Programmen lernt. Dadurch dass jemand der Umgang mit einem illegalen Programm gezeigt wird verbreitet man ja dieses Programm und verteilt es eventuell auch.

Das würde ja bedeuten, dass Firmen die sich darauf spezialisiert haben plötzlich illegal sind.
Oder auch Vereine wie der CCC mit ihren guten Veranstaltungen oder Publikationen.

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Ich sags ja immer wieder:
Wenn man zum arbeiten nicht taugt wird man Politiker. Da kann man dann überall, egal ob man eine Ahnung hast oder nicht, mitreden und bestimmen. Das einzige was wichtig ist, ist ein gutes Mundwerk und direkten Fragen ausweichen (ausschweifen) ...

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    Von sd07 am Fr, 25. Mai 2007 um 20:51 #
    Genau.
    Wenn der Bundesrat nicht noch versucht, Änderungen vorzunehmen, dann wird das Ganze im Sommer genau so kommen.
    Ich kenne jetzt nicht die juristische Lage in den Nachbarstaaten bzw. in Europa. Vielleicht sollte man mit so einer Sicherheitsfirma möglichst schnell ins Ausland abwandern, es wird schon noch Staaten geben, die einen solch unklar formulierten Paragraphen wie §202c StGB nicht kennen.
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