Stimmt wohl... Gibt es einen Hinderungsgrund, Weichware unter GPL 2 zu veröffentlichen, selbst wenn Version 3 schon die aktuelle Version wäre? Ich habe wenig Lust, in's juristische Paralleluniversum einzutauchen (hauptsächlich weil Logik dort per se nicht existieren kann) und lasse mich gerne von jemandem, der es dennoch getan hat, belehren.
Peter