Das Ding gab es einen guten Monat in jedem MadaiMerkt am Grabbeltisch.
Und die Indizierung war leidlich abzusehen.
Uebrigens, mit Eurem ***-Getue liegt Ihr falsch. Der Name darf sehr wohl von jedermann ganz aus- geschrieben werden, egal ob Spielezeitschrift oder oeffentliche webpage. Dies ist keine Werbung. Frag Euren Anwalt!
Und schon weider muss ich Dir leider wiedersprechen... :-( Ausnahmerweise liegst Du mit Deiner Aussage falsch: Hier der Gesetzestext: "Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefaehrdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Praesentations-, Verbreitungs- und Werbebeschraenkungen. Diese Beschraenkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes ueber die Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften im einzelnen aufgefuehrt. Ein Verstoss gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS)."
Hier ein Auszug aus der Seite des Bundesministeriums fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefaehrdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)." Nachzulesen ueber : http://www.bmfsfj.de/bpjs/zensur/zensur2.htm
MadaiMerkt am Grabbeltisch.
Und die Indizierung war leidlich abzusehen.
Uebrigens, mit Eurem ***-Getue liegt Ihr falsch.
Der Name darf sehr wohl von jedermann ganz aus-
geschrieben werden, egal ob Spielezeitschrift
oder oeffentliche webpage.
Dies ist keine Werbung.
Frag Euren Anwalt!
Mosh
Und schon weider muss ich Dir leider wiedersprechen... :-(
Ausnahmerweise liegst Du mit Deiner Aussage falsch:
Hier der Gesetzestext:
"Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefaehrdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Praesentations-, Verbreitungs- und Werbebeschraenkungen. Diese Beschraenkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes ueber die Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften im einzelnen aufgefuehrt. Ein Verstoss gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS)."
Hier ein Auszug aus der Seite des Bundesministeriums fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefaehrdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)."
Nachzulesen ueber :
http://www.bmfsfj.de/bpjs/zensur/zensur2.htm
Gruss
DEMON
In keiner Werbung darf das Spiel erscheinen oder auch nur beim Namen erwähnt werden.
Aber:
Alles was nicht Werbung ist, da darf es genannt werden so viel es will.
Wo käme denn allein der Journalismus hin.
Oder anders: Können Wörter vom Sprachgebrauch verboten werden? ;-)
Naja, es hat sich eingebürgert Q***e oder ähnlich zu schreiben, weils halt hip ist, mehr aber nicht.
Philipp
DOOM
erwaehnt.
Eine reine Erwaehnung ist
(entgegen DEMONs Auffassung) nicht
verboten.
Etwas anderes sind (seitenweise) Testberichte
oder TOP TEN Listen.
Mosh