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Thema: Q***e 3 ist ab sofort indiziert

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Mosh am Fr, 14. Januar 2000 um 03:27 #
Das Ding gab es einen guten Monat in jedem
MadaiMerkt am Grabbeltisch.

Und die Indizierung war leidlich abzusehen.

Uebrigens, mit Eurem ***-Getue liegt Ihr falsch.
Der Name darf sehr wohl von jedermann ganz aus-
geschrieben werden, egal ob Spielezeitschrift
oder oeffentliche webpage.
Dies ist keine Werbung.
Frag Euren Anwalt!

Mosh

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    Von Stephan L. am Fr, 14. Januar 2000 um 05:23 #
    ***ige mer*** es halt ni****. Di* b** ***-l*n*x bes*nders...
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    Von Demon am Fr, 14. Januar 2000 um 10:07 #
    Hallo Mosh...

    Und schon weider muss ich Dir leider wiedersprechen... :-(
    Ausnahmerweise liegst Du mit Deiner Aussage falsch:
    Hier der Gesetzestext:
    "Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefaehrdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Praesentations-, Verbreitungs- und Werbebeschraenkungen. Diese Beschraenkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes ueber die Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften im einzelnen aufgefuehrt. Ein Verstoss gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS)."

    Hier ein Auszug aus der Seite des Bundesministeriums fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
    "Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefaehrdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)."
    Nachzulesen ueber :
    http://www.bmfsfj.de/bpjs/zensur/zensur2.htm

    Gruss

    DEMON

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    Von Anonymous am Fr, 14. Januar 2000 um 16:48 #
    Richtig:
    In keiner Werbung darf das Spiel erscheinen oder auch nur beim Namen erwähnt werden.

    Aber:
    Alles was nicht Werbung ist, da darf es genannt werden so viel es will.

    Wo käme denn allein der Journalismus hin.
    Oder anders: Können Wörter vom Sprachgebrauch verboten werden? ;-)

    Naja, es hat sich eingebürgert Q***e oder ähnlich zu schreiben, weils halt hip ist, mehr aber nicht.

    Philipp

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    Von Mosh am Fr, 14. Januar 2000 um 23:59 #
    In der neuesten c't (Netzwerkspiele) wird auch
    DOOM
    erwaehnt.

    Eine reine Erwaehnung ist
    (entgegen DEMONs Auffassung) nicht
    verboten.
    Etwas anderes sind (seitenweise) Testberichte
    oder TOP TEN Listen.

    Mosh

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