Wenn die Enterprise-Version auch unter der GPLv2 steht, was hindert irgendeinen zahlenden Kunden dann daran, die Quellen selbst an andere weiterzugeben?
Nichts, nur warum sollte er das machen. Es wird sich zwar irgendwer finden der die s macht, aber der einfache Zugriff ist damit deutlich erschwert. Warum die das so machen ist mir allerdings nicht ersichtlich.
Ehrlich gesagt verstehe ich den Artikel nicht so richtig! Ich muß allerdings zugeben, daß ich mir bislang nie die Mühe gemacht habe die GPL vollständig zu lesen. Wenn ich richtig verstanden habe stehen alle MySQL-Versionen unter der GPLv2, was aber doch bedeuten würde, daß alle Quellen zugänglich gemacht werden müssen!? Oder habe ich da etwas mißverstanden?
Nur wenn du dein Programm weitergibst. Wenn das weitergeben aber an einen Preis gebunden ist, musst du auch nur dann die Quellen mitliefern, wenn gezahlt wurde. Allerdings kann der Käufer dann wieder mit den Quellen machen was er will und sie Umsonst oder für das Doppelte vertreiben.
Deine Antwort geht an der Frage vorbei: Warum MySQL AB die Enterprisequellen künftig nur noch zahlenden Kunden zugänglich machen kann? Weil sie die alleinigen Urheber sind, bzw. man für in MySQL verwendeten Code man vorher das Urheberrecht an sie übertragen müßte. Deshalb können sie sich dazu entscheiden, Code, der unter ihrem Urheberrecht steht, ganz nach Gutdünken zu verwenden, in die normale MySQL-Variante einzubauen oder eben in die Enterprise-Version. Das ist auch der Grund dafür, warum Trolltech ASA eine kommerzielle Version von Qt herausgeben kann. Gleiches Prinzip.
Das ist so nicht ganz eindeutig. *Jeder*, der Software unter den Bedingungen der GLP nutzt, hat das Recht, diese Software weiterzugeben *und dafür Geld zu nehmen*, wieder natürlich unter der gleichen Lizenz.
Darüberhinaus hat der *Inhaber des Uhrheberrechts* dieser Software das Recht, die Software z.B. unter weiteren Lizenzen zu vertreiben, oder was auch immer sonst mit seinem Code zu machen.
Zumindest hab ich die GPL so verstanden (Version 2 - Version 3 hab ich mir noch nicht genau genug angeschaut und weiß daher nicht, ob meine Aussagen dafür so noch stimmen).
*Jeder*, der Software unter den Bedingungen der GLP nutzt, hat das Recht, diese Software weiterzugeben *und dafür Geld zu nehmen*, wieder natürlich unter der gleichen Lizenz. Dafür muss die Software aber eben unter der GPL freigegeben worden sein. Qt kann man aber z.B. auch unter der Qt Commercial License erwerben (und so proprietäre Software entwickeln oder die VS-Integration nutzen).
Darüberhinaus hat der *Inhaber des Uhrheberrechts* dieser Software das Recht, die Software z.B. unter weiteren Lizenzen zu vertreiben, oder was auch immer sonst mit seinem Code zu machen. Genau dies machen MySQL AB und Trolltech ASA. Sie wollen mit ihren Produkten schließlich auch in der proprietären Welt Umsatz machen.
Ne, is klar!
cu
lg
Erik
Darüberhinaus hat der *Inhaber des Uhrheberrechts* dieser Software das Recht, die Software z.B. unter weiteren Lizenzen zu vertreiben, oder was auch immer sonst mit seinem Code zu machen.
Zumindest hab ich die GPL so verstanden (Version 2 - Version 3 hab ich mir noch nicht genau genug angeschaut und weiß daher nicht, ob meine Aussagen dafür so noch stimmen).
Dafür muss die Software aber eben unter der GPL freigegeben worden sein. Qt kann man aber z.B. auch unter der Qt Commercial License erwerben (und so proprietäre Software entwickeln oder die VS-Integration nutzen).
Darüberhinaus hat der *Inhaber des Uhrheberrechts* dieser Software das Recht, die Software z.B. unter weiteren Lizenzen zu vertreiben, oder was auch immer sonst mit seinem Code zu machen.
Genau dies machen MySQL AB und Trolltech ASA. Sie wollen mit ihren Produkten schließlich auch in der proprietären Welt Umsatz machen.