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Thema: OpenOffice.org zwingt Microsoft zu Preisnachlässen in Polen

43 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 17:46 #
Na, das nenne ich doch mal eine gute Nachricht! :) Ich hoffe, das spricht sich rum und deutsche IT-Verantwortliche machen mal einen Ausflug nach Polen. Könnten polnische Händler jetzt nicht einfach die MS-Office-Lizenzen für den geringeren Preis EU-weit verkaufen? Wahrscheinlich ist das aber wieder so eine komische Multiknebelsonderlizenz, bei der man auch seine rechte Niere hergeben muss.
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    Von OOo_freund am Mo, 20. August 2007 um 17:52 #
    Für einen Augenblick dachte ich du würdest dich über die Verbreitung von OOo freuen. Nun gut, geringere MS Office Preise dürften auch ein Grund zur Freude sein.
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      Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 18:10 #
      Das eine schließt das andere doch nicht aus, wie kommst du denn darauf? Manchmal glaube ich, das Schwarzweiß-Denken ist gerade bei denen am stärksten ausgeprägt, die sich für die Schlauesten halten. Wie auch immer: Microsoft bekommt Gegenwind, der so stark ist, dass sie ihre Preise senken müssen. Ja, ich nenne das eine gute Nachricht! Und ich freue mich darüber, denn es ist ein echter Schritt weg vom Microsoft-Monopol. Ich arbeite für einen privaten Bildungsträger und wir kommen um den Erwerb von MS-Lizenzen nicht herum. Ja, für uns sind die Verbreitung von OpenOffice und niedrigere Preise für MS-Office gute Nachrichten.
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        Von gerd am Mo, 20. August 2007 um 20:01 #
        Investitionen in OpenOffice sind eben strategisch und zahlen sich absolut aus. Fürs brave Ms Office Kaufen kriegen die nicht. Wer mit alternativen rechnet, krieg bessere Preise.

        der andere Puinkt ist natürlich, dass Office07 ein Ladenhüter ist.


        Deshalb ist es auch so wichtig das OOXML-Format bei der ISO zu verhindern. http://www.noooxml.org

        denn it ODf kommen wir besser weg.

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          Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 20:17 #
          Klar, du hast recht, wir fahren auch absolut auf dieser Schiene. "MS-Office haben wir leider nicht" ist nur leider (noch) keine Option, weil viele Kunden explizit danach fragen. Diese sind durchaus nicht beratungsresistent, OpenOffice und Linux stoßen immer öfter auf echtes Interesse, doch wir müssen auch kämpfen und können keine Kunden wegschicken. Windows Vista und Office07 sind übrigens auch bei uns echte Ladenhüter, was ich bis vor kurzem noch nicht zu hoffen gewagt hatte!
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    Von husky am Mo, 20. August 2007 um 18:26 #
    > Könnten polnische Händler jetzt nicht einfach die MS-Office-Lizenzen für den geringeren Preis EU-weit verkaufen?

    Klar - die Frage ist nur, wie viele deutsche Nutzer bereit sind, ein polnisch lokalisiertes M$ Office zu benutzen ;)

    *SCNR* :)

    husky

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      Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 18:29 #
      LOL - das stimmt natürlich auch wieder! :D
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        Von JoKo am Mo, 20. August 2007 um 18:48 #
        Aber es müsste doch möglich sein, in ein deutsches Office einen polnischen Key zu packen, oder ?

        Auf eBay kann man ja auch englische XP Lizenzen von OEM-PCs (z.B, Dell, FSC) kaufen und dann in ne deutsche Retailversion eintippen (hab ich selber schon gemacht...)

        J

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          Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 18:53 #
          Hmm... ist denn das rechtlich wirklich wasserdicht oder mehr so eine Grauzone?
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            Von JoKo am Mo, 20. August 2007 um 18:57 #
            Home Key ist Home Key, egal ob englisch, polnisch, deutsch oder elbisch ;)

            Und die ganze OEM/Retail-Kacke ("Verwendung nur auf einem neuen Computer / nur auf _diesem_ Computer) ist nach Deutschem Recht illegal.

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              Von Anonymous am Mo, 20. August 2007 um 19:06 #
              Nun, man sollte bei einer solchen Aussage auch die zahlreichen Fallstricke kennen. Beispiel: Was gehört zu einer Lizenz? Darf man eine Windows-Installation mit einem beliebigen Datenträger vornehmen oder muss der zur Lizenz gehörige Datenträger verwendet werden?

              Welche Maßnahmen sind zulässig, um ein mitgeliefertes Windows legal auf einem anderen Rechner zu installierten, wenn der Rechnerhersteller ein Windows nur auf der Recoverypartition ausliefert und technische Vorrichtungen einrichtet, die eine solche Installation zunächst verhindern?

              Hier gelangt man imho sehr schnell zu Ergebnissen, die es u.U. unmöglich machen, legal solche Recovery-Versionen auf anderen Rechnern zu installieren. Pauschalaussagen wie oben ("OEM/Retail-Kacke") sind da oft irreführend.

              Allgemein besteht bei Microsoft aber ein solches Lizenz-Chaos, dass selbst Microsoft-Systemhäuser oft nicht mehr durchblicken. Und genau diese Lizenz-Unklarheiten machen freie Software durchaus attraktiv - unabhängig vom Preis, einfach der reduzierte Aufwand für die Lizenzverwaltung.

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                Von Besucher am Mo, 20. August 2007 um 19:24 #
                Genau das meine ich. Ich bin kein Jurist und habe eigentlich keine richtige Lust, mich mit dem Lizenzwahn von Microsoft näher zu beschäftigen.

                In diesem Sinne: Einfach die Linux-Distribution seines Vertrauens zusammen mit OpenOffice installieren und wohl fühlen!

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                Von eschekk am Mo, 20. August 2007 um 21:16 #
                >Welche Maßnahmen sind zulässig, um ein mitgeliefertes Windows legal auf einem anderen
                >Rechner zu installierten, wenn der Rechnerhersteller ein Windows nur auf der
                >Recoverypartition ausliefert und technische Vorrichtungen einrichtet, die eine solche
                >Installation zunächst verhindern?
                Also dieser Fall wurde bereits in mehreren Sendungen (neues etc) besprochen und alles was ich gesehen habe lies verlauten, dass OEM/Recovery auf anderen PCs kein Problem darstellen sollte. ABER, Problem:
                1) Bei Recovery-Versionen kann es eventuell auf dem jeweiligen anderen PC nicht oder nur unvollständig funktionieren.
                2) Gesetzgebung ist das eine und in der heutigen Zeit die Rechtsprechung/Interpretation durch Richter eine andere.
                Zu deutsch: Nix weiß man, aber viel wird vermutet. ;)
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                Von Patrick Willam am Di, 21. August 2007 um 09:04 #
                Manno-manno-mann; wenn man keine Ahnung hat...
                ...dann ist man wohl dazu verdammt, sich vom allgemeinen PR-FUD einlullen zu lassen und es ungeprüft als eigene Position nachzuplappern?


                > Beispiel: Was gehört zu einer Lizenz? Darf man eine Windows-Installation mit einem beliebigen Datenträger vornehmen oder muss der zur Lizenz gehörige Datenträger verwendet werden?

                Zu einer legal erworbenen Lizenz gehört, daß man die jeweiligen Programme legal nutzen und unter bestimmten Bedingungen weitergeben bzw. nicht weitergeben darf. Von welcher Quelle man installiert hat ist dabei völlig egal!

                Selbst das Herunterladen der üblichen Kommerz-Software aus einschlägigen Tauschbörsen ist erlaubt (strafbar ist lediglich das Einstellen solcher Inhalte dort). Und natürlich darf man diese Programme dann legal nutzen, solange man für diese Nutzung auch eine legal erworbene Lizenz hat.


                > Pauschalaussagen wie oben ("OEM/Retail-Kacke") sind da oft irreführend.

                Keineswegs irreführend, sondern deutsche und EU-Rechtslage auf den Punkt gebracht! Aber für dich und andere Zweifler gerne mal ausführlich...

                Was legale Nutzung sein soll (d.h. was der Lizenzgeber sich darunter vorstellt), steht i.d.R. im "End User Licence Agreement (EULA)" oder anders genannten Texten, die alle Lizenzklauseln im Detail aufführen. Was davon aber wirklich legal wirksam ist (d.h. was man dann tatsächlich darf oder nicht darf) wird durch den Rechtsrahmen des jeweiligen Landes bestimmt.

                Bei den Standard-EULAs der üblichen Verdächtigen sind viele 'wesentliche' Klauseln nach deutschem Recht ganz einfach unwirksam (...um mal das provokative Wort "illegal" zu vermeiden). Meistens gilt auch noch: je länger das EULA, desto mehr solche Luftnummer-Klauseln.


                Immer wieder gern 'genommen', aber nach deutschem Recht grundsätzlich unwirksam ist...

                • ...über die allgemeine Gesetzeslage hinausgehend(!) einzuschränken, zu welchem Zweck eine Software benutzt werden darf. ("Zu welchem Zweck" ist dabei nicht zu verwechseln mit "von welchem Personenkreis" [privat, gewerblich, und dergl.].) Der Lizenzgeber kann lediglich alle Haftungs- und Gewährleistungsanprüche verweigern, falls die Software für "nicht freigegebene" Anwendungsarten genutzt wurde.

                • ...die Anzahl der installierten Instanzen einzuschränken. Was beschränkt werden darf, ist die Anzahl der simultan(!) genutzten installierten Instanzen.

                • ...das Anfertigen von Kopien des Installationsmediums ausnahmslos zu verbieten. Es ist immer mindestens eine Sicherheitskopie erlaubt. Sollte das 'Original' über Kopierschutzmechanismen verfügen, dann darf sich der Lizenznehmer nach geltender deutscher Rechtsprechung zu diesem Zweck darüberhinaus völlig legal(!) -- sogar ansonsten illegale(!) -- passende Crack-Programme beschaffen und benutzen!

                • ...über die allgemeine Gesetzeslage hinausgehend(!) einzuschränken, ob / wie / wann / an wen die Lizenz weiterverkauft werden darf. (Der Verkäufer muß 'lediglich' Sorge tragen, daß er sowohl von der Software als auch von der Lizenz entweder alle Instanzen ("Originale" & "Kopien") weitergibt oder alle zurückbehaltene "Kopien" vernichtet.) Weiterverkauf -- also die Weitergabe ohne Vervielfältigung von Software & Lizenz -- an eine andere [natürliche oder juristische] Person ist grundsätzlich erlaubt.

                Im konkreten Fall von M$-Software:

                • Eine Lizenz besteht aus dem originären Lizenzschlüssel (alphanumerischer Kode für die Installation) und in den meisten Fällen dem originalen Etikett (Aufkleber/Aufdruck der den Kode enthält bzw. umfaßt).

                • Originale Installationsmedien sind zwar gerne mit "fälschungssicheren" Merkmalen verziert, gehören aber NICHT als Hardware-Dongle zur Lizenz. (Das Hardware-Dongle ist im Maximalfall der Aufkleber/Aufdruck; s.o.)

                • Man darf sich mit nur einer Standard¹-Lizenz 10-mal MS-Windows und MS-Office installieren; man darf aber zu einem Zeitpunkt jeweils nur eine Installation nutzen. (D.h. Installation auf 10 Rechnern [die alle dem Lizenznehmer gehören], von denen aber immer jeweils nur einer(!) angeschaltet ist.) ²

                • Man darf als 'Normalbürger' ohne Möchtegern-Einschränkungen seitens M$/-Partnern OEM- und andere Lizenzen ankaufen/weiterverkaufen; insbesondere ohne den 'dazugehörigen' Rechner.

                • Dies alles ist übrigens auch der offizielle Standpunkt der Rechtsabteilung von Microsoft Deutschland zu diesem Thema. ...Spätestens nach jeweiligen Gerichtsurteilen ;-)

                • Und es ändert nichts an den effektiven Gegebenheiten, daß die diesbezügliche Darstellung von M$-internen/-externen Marketingpersonal und Lobbyisten [leider] oftmals eine andere -- um nicht zu sagen: irreführend -- ist. Säbelrasseln gehört dort ja letztlich zum Handwerk.

                ¹) Speziellere Linzenzen ("Business", "Enterprise", "Volume", "Developer", ...) bringen darüberhinaus z.T. noch andere Umstände mit ein, die es dann zu berücksichtigen gilt.

                ²) Daß dabei in der Praxis die "Aktivierung" ggf. nicht auf allen 10 Rechnern klappt ist unrechtmäßiges Fakten-schaffen seitens des Lizenzgebers. Diese Einschränkung des berechtigten Nutzungsinteresses [durch 'Kopierschutze'] wird von Gerichten im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen als seitens des Lizenznehmers hinzunehmender Kollateralschaden bewertet, weil jenem das ebenso berechtigte -- aber als [monetär] höher bewertete -- Schutzinteresse des Lizenzgebers vor Raubkopien entgegensteht.


                Mit besten Grüßen!
                Patrick Willam

                ...der sich seit über 20 Jahren nicht nur mit Computern, sondern auch erbsenzählerisch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Software auseinandersetzt.
                Von daher könnte ich die angegebenen Punkte auch noch feiner beleuchten ...jeweils nach dem 1.) früher 2.) momentan 3.) noch nicht³ geltenden Urheberrecht und unter Berücksichtigung der EULA-Weiterentwicklung der 'Großen' in den letzten 20 Jahren. Ändert aber nichts Wesentliches an den o.a. Grundsätzlichkeiten.
                ³) sogenannter "2. Korb"

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                  Von anonymous maximus am Di, 21. August 2007 um 09:30 #
                  Guter Beitrag - danke ;-)
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                  Von Chis Hildebrandt am Di, 21. August 2007 um 09:45 #
                  Lieber Patrick,

                  vielen Dank dafür dass Du die Ergebnisse des jahrelangen Erbsenzählens mit uns teilst und auch noch lesbar und verständlich aufbereitet hast. Zwischen all den dümmlichen Vermutungen, Gerüchten und absichtlich verbreiteten Unwahrheiten in den Kommentaren zu Artikeln stichst Du als glänzender Ritter der ernsthaften Kommunikation und des ehrlichen Informationsaustausches hervor. Ernsthaft - danke für Dein Vorbild!

                  Insbesondere bin ich dankbar für die Korrekturen in der laufend missbräuchlich übertriebenen Wortwahl der üblichen Angstmacher, und der ängstlichen Karnikel die ihnen nachplappern. Piraterie und Raub sind schwere Verbrechen, die mit Software gar nicht begangen werden können. Illegal sind Aktivitäten die gegen geltende Gesetze verstossen, und weder Microsofts EULAs noch andere privatrechtliche Lizenzverträge haben Gesetzescharakter. In diesem Sinne wäre es wichtig wieder zu vernünftiger Wortwahl zu finden.

                  Greetings,
                  Chris

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                  Von Besucher am Di, 21. August 2007 um 10:08 #
                  Danke für den lesenswerten Beitrag!
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                  Von Michael am Di, 21. August 2007 um 10:56 #
                  Vielen Dank für diesen echt lesenswerten und fundierten Beitrag!
                  So macht Forenlesen wieder Spaß, ist informativ und nicht nur Zeitverschwendung...

                  Danke,
                  Michael

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                  Von Felix Schwarz am Di, 21. August 2007 um 17:50 #
                  Vielen Dank für diesen sehr lesenswerten Beitrag. Da mich das Thema auch interessiert und du wirklich zu wissen scheinst, wovon du sprichst, habe ich auch noch ein paar Fragen:

                  Selbst das Herunterladen der üblichen Kommerz-Software aus einschlägigen Tauschbörsen ist erlaubt (strafbar ist lediglich das Einstellen solcher Inhalte dort). Und natürlich darf man diese Programme dann legal nutzen, solange man für diese Nutzung auch eine legal erworbene Lizenz hat.

                  Bei Musik wurde ja afaik diskutiert, dass in Zukunft ein solches Konzept (Lizenz entscheidet) nicht mehr gelten solle, oder? Stichwort: "Download aus offensichtlich illegaler Quelle".

                  ...die Anzahl der installierten Instanzen einzuschränken. Was beschränkt werden darf, ist die Anzahl der simultan(!) genutzten installierten Instanzen.

                  Hast du dazu Quellen oder Urteile?

                  ...das Anfertigen von Kopien des Installationsmediums ausnahmslos zu verbieten. Es ist immer mindestens eine Sicherheitskopie erlaubt. Sollte das 'Original' über Kopierschutzmechanismen verfügen, dann darf sich der Lizenznehmer nach geltender deutscher Rechtsprechung zu diesem Zweck darüberhinaus völlig legal(!) -- sogar ansonsten illegale(!) -- passende Crack-Programme beschaffen und benutzen!

                  Während mir der erste Teil geläufig ist, wäre ich bei der zweiten Aussage (Crack-Programme) ebenfalls für Quellen dankbar, um in Zukunft FUD besser begegnen zu können.

                  Eine Lizenz besteht aus dem originären Lizenzschlüssel (alphanumerischer Kode für die Installation) und in den meisten Fällen dem originalen Etikett (Aufkleber/Aufdruck der den Kode enthält bzw. umfaßt).

                  Microsoft meint AFAIK, dass auch das Installationsmedium dazugehört. Ich meine, entsprechendes auch in c't etc. gelesen zu haben. Gibt es Schranken für einen Lizenzgeber, die verhindern, dass auch das Installationsmedium zur Lizenz gezählt wird? Andere Quellen?

                  ²) Daß dabei in der Praxis die "Aktivierung" ggf. nicht auf allen 10 Rechnern klappt ist unrechtmäßiges Fakten-schaffen seitens des Lizenzgebers. Diese Einschränkung des berechtigten Nutzungsinteresses [durch 'Kopierschutze'] wird von Gerichten im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen als seitens des Lizenznehmers hinzunehmender Kollateralschaden bewertet, weil jenem das ebenso berechtigte -- aber als [monetär] höher bewertete -- Schutzinteresse des Lizenzgebers vor Raubkopien entgegensteht.

                  Dies ist aus meiner Sicht auch ein grundsätzliches Problem: Unabhängig von der Rechtslage schafft ein großer Konzern durch Technik einfach Fakten. Theoretisch ist zwar oft der Klageweg möglich, doch wer kann es auf einen Prozess ankommen lassen? Zumal im Zweifelsfall das reibungslose Funktionieren von Software (soweit man davon überhaupt sprechen kann) wichtiger ist als das Bestehen auf den eigenen Rechten, wenn man dafür sein Unternehmen zeitweilig stilllegen kann.

                  Vielen Dank
                  Felix Schwarz

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                  Von Anti-LC am Di, 21. August 2007 um 20:32 #
                  Vielen Dank für das Posting des Monats.

                  Kannst du auch Links oder deine Homepage angeben?
                  Ich denke, daß dein Beitrag zu wichtig ist, um hier
                  nur beim Pro-Linux Forum ,,zu versauern'', im Sinne
                  von nicht verlinken zu können.

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              Von ben am Mo, 20. August 2007 um 20:03 #
              Illegal? Hier kannst dich beschweren: http://ec.europa.eu/comm/competition/forms/consumer_form.html
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              Von Anonymous2 am Mo, 20. August 2007 um 20:54 #
              Home Key ist Home Key, egal ob englisch, polnisch, deutsch oder elbisch

              Auch das muss nicht stimmen: Es gibt sehr wohl unterschiedliche Keys, z.B. bei MSDNAA-Versionen. Normale Installationsmedien verweigern /zumindest meistens) die Aktivierung mit einem solchen Key. Inwieweit das jetzt aber auch für die Home-Versionen gilt, weiß ich nicht.

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                Von JoKO am Mo, 20. August 2007 um 22:37 #
                Wenn ich sage "Home Key", dann meine ich "Home Key", und nicht "Retail Key" oder "MSDN-AA Key"

                P.S.: Bin Student und selber MSDN-Abonnent. Ich kenne den Unterschied sehr wohl.
                Wenn du aber die Hausfrauenversion von Office auf polnisch kaufst, dann isses nix illegales wenn du die nach Deutschland holst und dann mit der deutschen Hausfrauenversions-CD installierst.

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Von voltroll.de am Mo, 20. August 2007 um 20:20 #
kann man auch word benutzen, (ich finde es grauenhaft), solange echte offene standards genutzt werden. wenn odf 100% in word einzug erhält, warum nicht.
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    Von Seppel am Mo, 20. August 2007 um 20:35 #
    > wenn odf 100% in word einzug erhält

    Niemals. Eher geht der Pabst ins Freudenhaus. Oder läuft Billi mit einem Tux-Shirt herum.

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    Von Schlumpf am Mo, 20. August 2007 um 21:42 #
    Ich warte ja immer noch auf die 100%ige ODF-Unterstützung in OO.org oder Abiword....
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      Von gustl am Di, 21. August 2007 um 13:39 #
      Soweit ich weis, schreibt und liest OOo und Abiword jeweils die Teilmenge von ODF die für den jeweiligen Featureumfang Sinn machen. Und Features die ODF nicht unterstützt werden in einem eigenen Namespace hinterlegt, wobei da die eXtensibility des XML genutzt wird.

      Ist alles kein Problem, wenns Sinn für mehrere Applikationen macht werden diese eXtensions noch in zukünftige Versionen von ODF inkludiert werden.

      Und hin und wieder gibt es natürlich Bugs - was aber keine absichtliche Verletzung des Standards ist, sondern ein Fehler der korrigiert werden kann/soll/wird.

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Von Vista Hurra am Di, 21. August 2007 um 11:53 #
Ich glaube eher das Raubkopien das wahre Problem sind !

Natürlich fördert die Weltfremde Regierung Open-Office aber die leute benutzen massenweise unlizenzierte Versionen von Microsoft Office.
Ist ja auch kein Wunder schließlich ist MS Office das Beste Office Programm das es gibt, nur leider haben die Leute dort nicht das Geld um sich die Orginalversion leisten zu können.
Von daher finde ich den Preisnachlass den MS gewährt äußerst fair und Großzügig.

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    Von naseweis am Di, 21. August 2007 um 12:59 #
    scheint vielmehr das Fehlen einer Rechtschreib-Korrektur im Internet-Explorer zu sein.
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    Von das das dass plenk am Di, 21. August 2007 um 18:40 #
    Ich glaube eher das Raubkopien das wahre Problem sind !

    Nun ja, dir kann das ja ziemlich egal sein, denn dein Problem ist eher grundsätzlicher Art: Bildung.
    Sehr anschaulich, dein Satz.

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    Von Catonga am Di, 21. August 2007 um 18:53 #
    > Ist ja auch kein Wunder schließlich ist MS Office das Beste Office Programm das es gibt,

    Diese Aussage hätte ich jetzt gerne mal mit Fakten belegt.

    Und die Tatsache, daß MS Office die größte Verbreitung hat und am besten
    mit den eigenen Dateiformaten klarkommt, ist kein technisches Faktum,
    welches man als Beweis gelten lassen könnte um zu untermauen, daß MS Office das Beste Office Programm wäre das es gibt.

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      Von mmm am Fr, 24. August 2007 um 12:27 #
      > Und die Tatsache, daß MS Office die größte Verbreitung hat und am besten
      > mit den eigenen Dateiformaten klarkommt, ist kein technisches Faktum,

      Nein, Das ist nur ein Zeichen dafür, das MS serh gut von den Drogendealern gelernt hat und weiß, das man mit Abhängigkeiten die große Kohle machen kann.

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Von OOO_User am Di, 21. August 2007 um 13:09 #
Es wird sich zeigen ob das jetzt so viel hilft Open-Office zu vertreiben.

Das polnische Sondernangebot wird vielleicht bevorzugt diejenigen ansprechen, die als eingefleischte Fans der M$-Produkte eine Raubkopie benutzen oder eine ziemlich alte Lizensversion haben.
Wer sich mal - vor allem in der lokalen Landessprache - mit OpenOffice eingerichtet hat, wird sich das neue M$-Monster schwerlich antun wollen. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass M$-Office-Funktionen, die OpenOffice nicht hat, selten benutzt und kaum bekannt sind.
Außerdem muss man berücksichtigen, dass M$ irgendwann später wieder abkassieren wird, um ihre Rabatt-"Verluste" wieder reinzuholen.

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    Von mmm am Fr, 24. August 2007 um 12:26 #
    Welche Rabatt-"Verluste"? Sie machen allerhöchsten weniger gewinn mit einer CD-Buch-Box die in der Herstellung vielleicht 5 Euro kostet. Die Programmierleistung haben sie über die Westlichen Läder schon lägst wieder reingeholt.
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Von MH am Di, 21. August 2007 um 13:35 #
scnr:
Kann mir eigentlich kaum vorstellen dass die in Polen grosse Umsatzzahlen haben?
(Wenn schon in unserem "Wohlstandsland" viele (private) Office Versionen raubkopiert sind, dann geben die Polen dafür Geld aus?) Ein paar Firmen vielleicht?
MH
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    Von Anonymer Feigling am Do, 23. August 2007 um 17:35 #
    Es zahlen zum Beispiel die Leute, die ihr Word mit dem Computer kaufen. Ja, so etwas gibt's drüben ebenso wie hier.

    Außerdem sind in Deutschland nicht immer nur private Office-Versionen raubkopiert. In Firmen wird zum Beispiel manchmal vergessen, die Lizenz für jeden Computer zu kaufen - dann installiert man es halt mal eben auf 10 PCs, geht ja technisch problemlos. Im Bildungssektor sieht es ähnlich aus.

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