Aus einem Disput OpenBSD Linux, wo es um dual licensed Code ging, meine ich herausgelesen zu haben, dass BSD allgemein unterschätzt wird:
Die BSD-Lizenz (3 Klauseln-Form) verlangt:
a) Dass Du NICHT mit dem Namen des Autors Werbung machst, ohne dessen Erlaubnis zu haben.
Die (L)GPL kennt sowas nicht. Jeder darf mit dem Ex-Finnen werbend behaupten, dass er der Urheber des Kernels ist, und dessen Arbeit im eigenen Produkt steckt.
b) Die Copyright-Notiz MUSS erhalten bleiben, man darf diese NICHT modifizieren, entfernen.
Damit bleibt die Autorenschaft davor geschützt, dass jemand vergessen macht, von wem der Code stammt. Das kennt die GPL nicht, man darf die (c) Zeilen wie jede andere ändern. Was die Aussage nicht wahr macht, aber es ist ein Unterschied.
c) Die BSD-Lizenz muss komplett erhalten bleiben und darf insbesondere NICHT verändert werden.
Das bedeutet sogar, dass der Quellcode IMMER frei sein muss. Niemand kann JEMALS den BSD-Code in seiner ursprünglichen Form, unter eine andere Lizenz stellen. Er kann seine Modifikationen unter eine beliebige andere Lizenz stellen, aber das gesamte Werk nicht. Das ist radikaler als LGPL, wo man unter GPL stellen darf, was zuvor LGPL war. Aber zum Beispiel ist es gegen das Copyright eines BSD-Autors, dass Du BSD-Lizenz Code unter GPL stellst.
Sprich, wenn Du Code unter "BSD, LGPL und GPL" stellst, ist das nicht redundant.
Die BSD-Lizenz (3 Klauseln-Form) verlangt:
a) Dass Du NICHT mit dem Namen des Autors Werbung machst, ohne dessen Erlaubnis zu haben.
Die (L)GPL kennt sowas nicht. Jeder darf mit dem Ex-Finnen werbend behaupten, dass er der Urheber des Kernels ist, und dessen Arbeit im eigenen Produkt steckt.
b) Die Copyright-Notiz MUSS erhalten bleiben, man darf diese NICHT modifizieren, entfernen.
Damit bleibt die Autorenschaft davor geschützt, dass jemand vergessen macht, von wem der Code stammt. Das kennt die GPL nicht, man darf die (c) Zeilen wie jede andere ändern. Was die Aussage nicht wahr macht, aber es ist ein Unterschied.
c) Die BSD-Lizenz muss komplett erhalten bleiben und darf insbesondere NICHT verändert werden.
Das bedeutet sogar, dass der Quellcode IMMER frei sein muss. Niemand kann JEMALS den BSD-Code in seiner ursprünglichen Form, unter eine andere Lizenz stellen. Er kann seine Modifikationen unter eine beliebige andere Lizenz stellen, aber das gesamte Werk nicht. Das ist radikaler als LGPL, wo man unter GPL stellen darf, was zuvor LGPL war. Aber zum Beispiel ist es gegen das Copyright eines BSD-Autors, dass Du BSD-Lizenz Code unter GPL stellst.
Sprich, wenn Du Code unter "BSD, LGPL und GPL" stellst, ist das nicht redundant.
Gruss,
Kay