Hierbei könnte es ich um einen so genannten Auffangtatbestand handeln, wenn andere spezielle Tatbestände nicht greifen. Z.B. Wurde ein Hacker des Einbruchs in ein fremdes Datennetz überführt. Man kann ihm dann aber keine speziellen Tatbestände nachweisen. Und nebenbei stellt man bei einer Durchsuchung auf dessen PC auch noch entsprechende Software fest.
Z.B. Wurde ein Hacker des Einbruchs in ein fremdes Datennetz überführt. Man kann ihm dann aber keine speziellen Tatbestände nachweisen. Und nebenbei stellt man bei einer Durchsuchung auf dessen PC auch noch entsprechende Software fest.
MfG