Also mir ist das Rechtsverständnis bei Fedora etwas unklar: Man darf etwas nicht in die Distribution aufnehmen - ok. Man darf dann aber ein Repository dieser Software aufmachen und darauf auf seinen Webseiten verweisen, aber nicht sagen was da drin ist? Ist man denn in den USA jetzt unschuldig wenn man jemanden ermordet, dann aber nicht zugibt der Mörder zu sein? Bin ich jetzt im OJ Simpsons-Prozess oder verstehe ich nicht mehr, was Absicht, Fahrlässigkeit und Unabsichtlichkeit ist? Kann mich da jemand aufklären?
Also mir ist das Rechtsverständnis bei Fedora etwas unklar
Weil Du einem Mißverständnis aufgesessen bist.
Man darf etwas nicht in die Distribution aufnehmen - ok.
Jau.
Man darf dann aber ein Repository dieser Software aufmachen
Nein, da steht, auf ein externes (!) Repository verweisen.
aber nicht sagen was da drin ist?
Hast Du den Artikel gelesen? Da steht, man soll nicht sagen, warum man die Pakete nicht in sein eigenes Repository aufnimmt, wegen möglicher Patentverletzungen. Möglicher, nicht sicherer.
Ist man denn in den USA jetzt unschuldig wenn man jemanden ermordet, dann aber nicht zugibt der Mörder zu sein?
Der Vergleich ist völlig unpassend. Nochmal: Man setzt einen Link auf ein externes Repository, bei unklaren Verhältnissen, was mögliche Softwarepatente angeht.
Bin ich jetzt im OJ Simpsons-Prozess oder verstehe ich nicht mehr, was Absicht, Fahrlässigkeit und Unabsichtlichkeit ist?
Du bist nicht im Simpson-Prozess.
Kann mich da jemand aufklären
Also, es gibt da die Bienen und die Blumen, und wenn eine Biene ...
Da steht, man soll nicht sagen, warum man die Pakete nicht in sein eigenes Repository aufnimmt, wegen möglicher Patentverletzungen. Möglicher, nicht sicherer.
Man soll es nicht sagen, weiss es aber. Und dieses Wissen ist auch offensichtlich, da RedHat sich der Problematiken um Softwarepatente bewusst ist und diese Repositorys leicht überprüfen könnte. Da erkenne ich eine Absicht hinter. Dies dürfte m.E. keinen rechtlichen Schutz gegen Ansprüche Dritter bieten.
"Und dieses Wissen ist auch offensichtlich, da RedHat sich der Problematiken um Softwarepatente bewusst ist und diese Repositorys leicht überprüfen könnte."
Das ist unmöglich da: - RedHat nicht die Kontrolle über das WWW hat - Die Rechtslage NICHT sicher ist - Die "Problematik" primär in den USA besteht und noch beherrschen die USA nicht die ganze Welt, wenn gleich die EU kräftigst mithilft.
Ein Software PATENT hat noch lange NICHTS mit einem "illegalen" Verweis zu tun, denn man müsste erst klären das das Linken AN SICH verboten wäre. Und nicht einmal gegen Torrent-Linker gibt es eine feste "Handhabe" obwohl viele von ihnen Firmen mit einem relativ bemerkenswerten Umsatz (Geld) sind.
>> auch wenn Softwarepatente nur in den USA und einigen wenigen anderen Ländern Gültigkeit besitzen.
heißt dass, in den meisten Ländern Europas gibt es keine Softwarepatente? Also darf ich ohne weiteres alle Programme benutzen auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)
Das hat das EU-Parlament der EU Kommission die letzten Jahre über klar gemacht.
Patente auf Verfahrensweisen, Mathematische Berechnungen, Logik (dazu gehört auch Programmlogik) sind im EPA von 1971 ausdrücklich von jeglicher Patentierung und Patentschutz ausgenommen.
Leider hatte die EU-Kommission im Zuge einer angeblich nötigen EU weiten "Harmonisierung" des Patentwesens sich vor einen Lobbisiten Zug spannen lassen. (Ich persönlich meine die waren bestochen worden). Es sollte erreicht werden, das Patente aud "Computer implemtierte Erfindungen" auch in der EU juristisch durchsetzbar sind, zuwiederlaufend der Regeln des EPA.
Passend dazu wurde vom Europäischem Patentamt eine große Anzahl (>30.000) an SW-Patenten seit 1997 als EU PAtent akzeptiert; unter Missachtung klarer Regeln des EPA von 1971, die die Basis des EU-Patentamtes bildet. (Meiner persönlichen Meinung haben wir es mit einer klaren Kompetenzüberschreitung und Rechtsbeugung der Mitarbeiter des Europäischem Patentamtes zu tun, die entsprechende Patente erteilt haben, die nicht durchsetzbar sind, weil den Regeln einer Erteilung wiedersprechen.
In der EU laufen immer noch externe Lobby Betrebungen (Bestechungskampangen meiner Meinung nach) die das Ziel haben, diesen Fundus der strittigen Patente juristisch durchsetzbar zu machen.
Als Anwender freier Software bin ich äusserst konservativ. Ich persönlich bestehe auf die buchstabengetreue Einhaltung des Europäischem Patentabkommens.
Alles was nachher EU Patentamts intern zur Ausweitung der "Patentierbarkeit" beschlossen wurde trägt nicht die Unterschriften derjenigen (oder der Rechtsnachfolger), die dieses Vertragswerk beschlossen hatten - und ist somit ungültig und stellt eine Kompetenzüberschreitung dar (meiner persönlichen Meinung nach).
> Also darf ich ohne weiteres alle Programme benutzen > auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)
Das ist ausgemachter Unsinn.
Richtig ist: Software Patente existieren bislang nicht wirksam für diese Produkte.
Aber diese stehen unter dem Urheberrecht der Authoren/Hersteller. Das ist allemal genug, damit dieser seine Produkte sicher schützen und entsprechend wirtschaftlich vermarkten(an zahlende Kunden lizensieren) kann.
Erst wenn ein Hersteller/Author/Entwickler eines Programmes dieses für die allgemeine und freie Nutzung freigibt, d.h. unter einer OSI akreditierten freien Lizenzform lizenziert und zur Verfügung stellt, kannst du die Software frei nutzen - im Rahmen des Lizenzvertrages in den Regeln der Lizenz unterworfenen Form.
Bei einer GPL Lizenz z.B. verzichtet der/die Urheber der Software auf die Durchsetzung des Urheberrechtes das dem Urheber das alleinige Nutzungs-, Vermarktungs-, Weiterentwicklungs- und Verwertungsrecht zuspricht unter der Bedingung, daß Du die Lizenz Regeln befolgst (Quelltexte mit dem Produkt weitergibst, Weiterentwicklungen ebenfalls weiter/zurückgibst).
Brichst du diese Regeln, wird die von dir Inanspruch genommene Lizenz ungültig und das Urheberrecht tritt in Kraft. (ist in D-Land schon gerichtlich bestätigt für die GPL).
Von Christian Reisinger am Do, 8. November 2007 um 18:36 #
Ein Problem ist auch die Finanzierung des Patentamtes. Das Patentamt bekommt für jedes angemeldete Patent eine bestimmt Jahresgebühr, mehr Patente => mehr Geld, damit kann man zum Teil die Trivialpatente erklären. Im Zweifelsfall wird der Beamte das Patent bestätigen um sich das eigene Gehalt zu sichern, er wäre ja auch blöd wenn er es nicht tun würde.
http://www.debian-multimedia.org
Man darf etwas nicht in die Distribution aufnehmen - ok.
Man darf dann aber ein Repository dieser Software aufmachen und darauf auf seinen Webseiten verweisen, aber nicht sagen was da drin ist?
Ist man denn in den USA jetzt unschuldig wenn man jemanden ermordet, dann aber nicht zugibt der Mörder zu sein? Bin ich jetzt im OJ Simpsons-Prozess oder verstehe ich nicht mehr, was Absicht, Fahrlässigkeit und Unabsichtlichkeit ist? Kann mich da jemand aufklären?
Weil Du einem Mißverständnis aufgesessen bist.
Man darf etwas nicht in die Distribution aufnehmen - ok.
Jau.
Man darf dann aber ein Repository dieser Software aufmachen
Nein, da steht, auf ein externes (!) Repository verweisen.
aber nicht sagen was da drin ist?
Hast Du den Artikel gelesen? Da steht, man soll nicht sagen, warum man die Pakete nicht in sein eigenes Repository aufnimmt, wegen möglicher Patentverletzungen. Möglicher, nicht sicherer.
Ist man denn in den USA jetzt unschuldig wenn man jemanden ermordet, dann aber nicht zugibt der Mörder zu sein?
Der Vergleich ist völlig unpassend. Nochmal: Man setzt einen Link auf ein externes Repository, bei unklaren Verhältnissen, was mögliche Softwarepatente angeht.
Bin ich jetzt im OJ Simpsons-Prozess oder verstehe ich nicht mehr, was Absicht, Fahrlässigkeit und Unabsichtlichkeit ist?
Du bist nicht im Simpson-Prozess.
Kann mich da jemand aufklären
Also, es gibt da die Bienen und die Blumen, und wenn eine Biene ...
Man soll es nicht sagen, weiss es aber. Und dieses Wissen ist auch offensichtlich, da RedHat sich der Problematiken um Softwarepatente bewusst ist und diese Repositorys leicht überprüfen könnte. Da erkenne ich eine Absicht hinter. Dies dürfte m.E. keinen rechtlichen Schutz gegen Ansprüche Dritter bieten.
Das ist unmöglich da:
- RedHat nicht die Kontrolle über das WWW hat
- Die Rechtslage NICHT sicher ist
- Die "Problematik" primär in den USA besteht und noch beherrschen die USA nicht die ganze Welt, wenn gleich die EU kräftigst mithilft.
Ein Software PATENT hat noch lange NICHTS mit einem "illegalen" Verweis zu tun, denn man müsste erst klären das das Linken AN SICH verboten wäre. Und nicht einmal gegen Torrent-Linker gibt es eine feste "Handhabe" obwohl viele von ihnen Firmen mit einem relativ bemerkenswerten Umsatz (Geld) sind.
>> auch wenn Softwarepatente nur in den USA und einigen wenigen anderen Ländern Gültigkeit besitzen.
heißt dass, in den meisten Ländern Europas gibt es keine Softwarepatente?
Also darf ich ohne weiteres alle Programme benutzen
auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)
kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
pcAlko
Urheberrecht (Deutschland)
Copyright (USA)
(Software-)Patente
auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)
Es gibt da noch so etwas wie "Copyright" und "Urheberrechte". Mit anderen Worten: nein.
Das hat das EU-Parlament der EU Kommission die letzten Jahre über klar gemacht.
Patente auf Verfahrensweisen, Mathematische Berechnungen, Logik (dazu gehört auch Programmlogik) sind im EPA von 1971 ausdrücklich von jeglicher Patentierung und Patentschutz ausgenommen.
Leider hatte die EU-Kommission im Zuge einer angeblich nötigen EU weiten "Harmonisierung" des Patentwesens sich vor einen Lobbisiten Zug spannen lassen. (Ich persönlich meine die waren bestochen worden). Es sollte erreicht werden, das Patente aud "Computer implemtierte Erfindungen" auch in der EU juristisch durchsetzbar sind, zuwiederlaufend der Regeln des EPA.
Passend dazu wurde vom Europäischem Patentamt eine große Anzahl (>30.000) an SW-Patenten seit 1997 als EU PAtent akzeptiert; unter Missachtung klarer Regeln des EPA von 1971, die die Basis des EU-Patentamtes bildet. (Meiner persönlichen Meinung haben wir es mit einer klaren Kompetenzüberschreitung und Rechtsbeugung der Mitarbeiter des Europäischem Patentamtes zu tun, die entsprechende Patente erteilt haben, die nicht durchsetzbar sind, weil den Regeln einer Erteilung wiedersprechen.
In der EU laufen immer noch externe Lobby Betrebungen (Bestechungskampangen meiner Meinung nach) die das Ziel haben, diesen Fundus der strittigen Patente juristisch durchsetzbar zu machen.
Als Anwender freier Software bin ich äusserst konservativ. Ich persönlich bestehe auf die buchstabengetreue Einhaltung des Europäischem Patentabkommens.
Alles was nachher EU Patentamts intern zur Ausweitung der "Patentierbarkeit" beschlossen wurde trägt nicht die Unterschriften derjenigen (oder der Rechtsnachfolger), die dieses Vertragswerk beschlossen hatten - und ist somit ungültig und stellt eine Kompetenzüberschreitung dar (meiner persönlichen Meinung nach).
> Also darf ich ohne weiteres alle Programme benutzen
> auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)
Das ist ausgemachter Unsinn.
Richtig ist: Software Patente existieren bislang nicht wirksam für diese Produkte.
Aber diese stehen unter dem Urheberrecht der Authoren/Hersteller. Das ist allemal genug, damit dieser seine Produkte sicher schützen und entsprechend wirtschaftlich vermarkten(an zahlende Kunden lizensieren) kann.
Erst wenn ein Hersteller/Author/Entwickler eines Programmes dieses für die allgemeine und freie Nutzung freigibt, d.h. unter einer OSI akreditierten freien Lizenzform lizenziert und zur Verfügung stellt, kannst du die Software frei nutzen - im Rahmen des Lizenzvertrages in den Regeln der Lizenz unterworfenen Form.
Bei einer GPL Lizenz z.B. verzichtet der/die Urheber der Software auf die Durchsetzung des Urheberrechtes das dem Urheber das alleinige Nutzungs-, Vermarktungs-, Weiterentwicklungs- und Verwertungsrecht zuspricht unter der Bedingung, daß Du die Lizenz Regeln befolgst (Quelltexte mit dem Produkt weitergibst, Weiterentwicklungen ebenfalls weiter/zurückgibst).
Brichst du diese Regeln, wird die von dir Inanspruch genommene Lizenz ungültig und das Urheberrecht tritt in Kraft. (ist in D-Land schon gerichtlich bestätigt für die GPL).
Jojo