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Thema: Fedora-Projekt klärt rechtliche Unsicherheiten

2 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von jojo am Do, 8. November 2007 um 10:26 #
In Europa (EU) existieren keine Software Patente.

Das hat das EU-Parlament der EU Kommission die letzten Jahre über klar gemacht.

Patente auf Verfahrensweisen, Mathematische Berechnungen, Logik (dazu gehört auch Programmlogik) sind im EPA von 1971 ausdrücklich von jeglicher Patentierung und Patentschutz ausgenommen.

Leider hatte die EU-Kommission im Zuge einer angeblich nötigen EU weiten "Harmonisierung" des Patentwesens sich vor einen Lobbisiten Zug spannen lassen. (Ich persönlich meine die waren bestochen worden). Es sollte erreicht werden, das Patente aud "Computer implemtierte Erfindungen" auch in der EU juristisch durchsetzbar sind, zuwiederlaufend der Regeln des EPA.

Passend dazu wurde vom Europäischem Patentamt eine große Anzahl (>30.000) an SW-Patenten seit 1997 als EU PAtent akzeptiert; unter Missachtung klarer Regeln des EPA von 1971, die die Basis des EU-Patentamtes bildet. (Meiner persönlichen Meinung haben wir es mit einer klaren Kompetenzüberschreitung und Rechtsbeugung der Mitarbeiter des Europäischem Patentamtes zu tun, die entsprechende Patente erteilt haben, die nicht durchsetzbar sind, weil den Regeln einer Erteilung wiedersprechen.

In der EU laufen immer noch externe Lobby Betrebungen (Bestechungskampangen meiner Meinung nach) die das Ziel haben, diesen Fundus der strittigen Patente juristisch durchsetzbar zu machen.

Als Anwender freier Software bin ich äusserst konservativ. Ich persönlich bestehe auf die buchstabengetreue Einhaltung des Europäischem Patentabkommens.

Alles was nachher EU Patentamts intern zur Ausweitung der "Patentierbarkeit" beschlossen wurde trägt nicht die Unterschriften derjenigen (oder der Rechtsnachfolger), die dieses Vertragswerk beschlossen hatten - und ist somit ungültig und stellt eine Kompetenzüberschreitung dar (meiner persönlichen Meinung nach).

> Also darf ich ohne weiteres alle Programme benutzen
> auch solche die eine Firma geschrieben hat? (zb. MS-Betriebssystem, ...)

Das ist ausgemachter Unsinn.

Richtig ist: Software Patente existieren bislang nicht wirksam für diese Produkte.

Aber diese stehen unter dem Urheberrecht der Authoren/Hersteller. Das ist allemal genug, damit dieser seine Produkte sicher schützen und entsprechend wirtschaftlich vermarkten(an zahlende Kunden lizensieren) kann.

Erst wenn ein Hersteller/Author/Entwickler eines Programmes dieses für die allgemeine und freie Nutzung freigibt, d.h. unter einer OSI akreditierten freien Lizenzform lizenziert und zur Verfügung stellt, kannst du die Software frei nutzen - im Rahmen des Lizenzvertrages in den Regeln der Lizenz unterworfenen Form.

Bei einer GPL Lizenz z.B. verzichtet der/die Urheber der Software auf die Durchsetzung des Urheberrechtes das dem Urheber das alleinige Nutzungs-, Vermarktungs-, Weiterentwicklungs- und Verwertungsrecht zuspricht unter der Bedingung, daß Du die Lizenz Regeln befolgst (Quelltexte mit dem Produkt weitergibst, Weiterentwicklungen ebenfalls weiter/zurückgibst).

Brichst du diese Regeln, wird die von dir Inanspruch genommene Lizenz ungültig und das Urheberrecht tritt in Kraft. (ist in D-Land schon gerichtlich bestätigt für die GPL).

Jojo

  • Score: 3 Von Christian Reisinger am Do, 8. November 2007 um 18:36 #
    Ein Problem ist auch die Finanzierung des Patentamtes. Das Patentamt bekommt für jedes angemeldete Patent eine bestimmt Jahresgebühr, mehr Patente => mehr Geld, damit kann man zum Teil die Trivialpatente erklären. Im Zweifelsfall wird der Beamte das Patent bestätigen um sich das eigene Gehalt zu sichern, er wäre ja auch blöd wenn er es nicht tun würde.
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