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Thema: Busybox-Entwickler klagen weitere Firmen wegen GPL-Verletzung an

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von gissi am Mi, 21. November 2007 um 12:11 #
Dieser Unterschied sollte auch im Titel der Nachricht berücksichtigt werden!
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    Von samesame am Mi, 21. November 2007 um 15:02 #
    aha, inwiefern?
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      Von DasMaster am Mi, 21. November 2007 um 15:50 #
      Das ist ja wohl offensichtlich! Das eine beginnt mit "an" und das andere mit "ver", was zur Folge hat, das die beiden Wörter im Wörterbuch durch vergleichsweise viele Seiten auf Distanz gehalten werden...
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      Von Anonymous Coward am Mi, 21. November 2007 um 16:10 #
      anklagen = "Du bist blöd, weil Du meine Software klaust!"
      verklagen = "Herr Richter, die klauen meine Software, klopfen Sie denen mal auf die Finger!"
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    Von Oh_no am Mi, 21. November 2007 um 18:48 #
    Anklagen tut der Staatsanwalt (Strafrecht).
    Verklagen tut der Bürger (Zivilrecht). Da gehts um Ausgleich erlittenen Schadens, nicht um Bestrafung.
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    Von l0c4lh0r5t am Fr, 23. November 2007 um 13:35 #
    Ach ja?

    Schon mal daran gedacht, dass man auch etwas anklagen kann (nämlich die Verletzung der GPL) ohne überhaupt vor ein Gericht zu ziehen? Der Titel der Meldung ist völlig korrekt.

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Von Keichi am Mi, 21. November 2007 um 17:37 #
...wieso die Vestische Straßenbahn GmbH noch nicht angeklagt wurde, den sie benutzen auch definiv Linux in ihren Bussen bei der Anzeige der Haltestellennamen + die Zusätzliche Werbung die über die Bildschirme dort flattert.

Und woher ich weiß das sie linux benutzen... Ich erkenne doch wohl nen standard xyz distri bootscreen, mit dem Tux oben Links inner ecke ;)

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    Von anonymus am Mi, 21. November 2007 um 17:57 #
    Nur wer ein Produkt/Software mit GPL-Code jemanden zugänglich macht, muss diesem (und auch nur diesem) den Quellcode auf Anfrage zur Verfügung stellen.

    Du kannst dir ja die Anzeige kaufen, und dann den Quellcode dazu fordern... ;-)

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      Von guru7070 am Mi, 21. November 2007 um 22:00 #
      Aha, ich muß also dem, dem ich eine Software mit GPL-Code zugänglich gemacht habe den Quellcode auf Anfrage zur Verfügung stellen.

      Interessant! Hast du da nicht irgendwas durcheinander gebracht? Ich nehme an du meinst, daß nur der von dem die Software ist das Recht hat den Quellcode von jemanden der mit dieser als Basis weitergearbeitet zu fordern.

      Ist auch interessant, denn ich dachte das jeder das Recht den Quellcode von Software die unter der GPL steht zu fordern.
      Bist du da sicher? Oder was hast du genau gemeint?

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        Von Tim am Mi, 21. November 2007 um 22:21 #
        Er hat schon Recht. Du mußt den Quellcode nur dann weitergeben, wenn du auch das Programm selber weiter gibst. Wenn du das Programm nur selber verwendest, brauchst du den Quellcode selbstverständlich nicht weiterzugeben.
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          Von guru7070 am Mi, 21. November 2007 um 22:38 #
          Aber an wen muß ich den Quellcode weitergeben? An jeden der ihn will oder nur an den von dem ich den Quellcode verwendet habe?
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          Von guru7070 am Mi, 21. November 2007 um 22:41 #
          OK, ich glaub ich hab verstanden. Also jeder der ein Recht hat das Program zu verwenden (also praktisch jeder wenn's unter der GPL steht) hat auch das Recht auf den Quellcode. Oder?
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            Von Christian Nobis am Do, 22. November 2007 um 10:51 #
            Nein, jedem dem ein unter der GPL stehendes Programm weitergegeben wurde, muss die Möglichkeit haben an den Quellcode zu kommen.

            Nehmen wir doch mal den Fall der Stadtwerke mit ihrer angepassten LinuxAds Version. Nehmen wir mal an, die Stadtwerke haben der Firma AdAnzeiger einen Auftrag gegeben: Bastelt uns doch mal so tolle Werbeanzeigebildschirme in die Busse rein. Die Firma AdAnzeiger will dazu aber kein Windows lizensieren sondern nimmt das offne Linux + einiger Tools aus der OS-Welt. Wenn nun die Firma AdAnzeiger das Fertige Produkt an die Stadtwerke weitergibt, muss Sie den Quellcode inlusiver eventueller Anpassungen den Stadtwerken ebenfalls zur Verfügung stellen, niemand anderem sondern nur denjenigen denen sie die Software verkaufen/ weitergeben. Die Stadtwerke haben nun aus der GPL das Recht selber Modifikationen an den Programmen druchzuführen oder andere damit zu beauftragen ohne die Firma AdAnzeiger vorher auch nur fragen zu müssen. Auch dürfen die Stadtwerke den Quellcode offen zum Download bereitstellen, müssen es aber nicht.

            Bei Routern z.b. muss jeder Käufer der Router die Möglichkeit haben den Quellcode zu bekommen. Den kann er dann natürlich wenn er will jedem weitergeben.

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    Von Mister X am Mi, 21. November 2007 um 18:09 #
    naja. Ein Linux als Plattform für eine eigenentwickelte Anwendung zu nehmen ist was anderes als GPL-Code zu nehmen, weiterzuentwickeln und zu verkaufen.
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      Von Keichi am Mi, 21. November 2007 um 21:04 #
      Also.. Ich weiß leider auch nur das sie nen Linux Kernel benutzen... Nur ich bin mir unsicher wie sie es mit der Anzeige der Haltestellen Namen und der Werbung lösen..

      Aber mal für die die es nicht wissen... In jeden Bus hier, sind 1 oder 2 TFT Monitore aufgehangen, die für jeden Gut ersichtlich sind, auf dennen hat man die Tabelle der nächsten Haltestellen, und dann in 20 oder 30 sec intervallen, ne einblendung von Werbung, die direkt nen Interrupt bekommt, sobald jemand den "Halten" knopf drückt, danach springt es halt wieder zurück auf die Haltestellen Anzeige, und zeigt zusätlich unten per Overlay an, das der Bus an der nächsten Haltestelle anhält. und mit dem Overlay im Blink Invervallen von so 2-3sec geht es dann halt von vorne los, bis der Bus an der Haltestelle angekommen ist, und wieder losgefahren ist.

      Nur das System muss ja auf irgendein WM aufsetzen, ich kann mir nicht vorstellen, das es nur nen Player ist der auf nen X läuft, dafür ist mir das ganze dann doch zu complex aufgebaut. Und vorallem.. Wenn ich mich recht entsinne, müssen sie aber mindestens die Sourcen vom Kernel online stellen, den ich denke mal nicht, das sie da nen normalen PC für einsätzen, dafür ist da zuviel angeschlossen, was man normal so nicht kaufen kann.. Wie nen spezieller Kartenleser, der auch EC karten mit "GeldKarten" funktion lesen kann, dann noch das System womit er erkennt, ob man an der Haltestelle ist, oder nicht. Und noch mehr Klamotten, in dem Gerät das der Fahrer vorne hat.. Ich denke mal, das dafür spezielle Treiber von nöten sind.

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    Von Kame2 am Mi, 21. November 2007 um 21:48 #
    Und da freust du dich nicht? Hier (Lüneburg) hängt in den neuen Bussen ein TFT auf dem in ca 90% der Fälle eine WinXP-Oberfläsche mit ner Speicherzugriffs-Meldung zu bewundern ist.
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Von Neurotransmiter am Do, 22. November 2007 um 11:56 #
Verklagen und überzogene Schadensforderung stellen....
Übertrieben brutale Abschreckung ist die beste Prevention.

Sonst wird jeder sich bei GPL bedienen wie bei der BSD-Lizenz

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