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Thema: Mac OS X als Virtuelle Maschine unter Qemu/KVM

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Von LH am So, 13. Januar 2008 um 11:17 #
"Lieber bin ich unfreundlich, als ein Idiot"

An dieser Stelle habe ich schon nicht weitergelesen, ich wusste es wird sich nicht lohnen :)

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    Von Daniel am So, 13. Januar 2008 um 12:06 #
    Wenn ich mich hier mal einschalten darf, eine besonders gute Figur gibst du hier aber auch nicht ab. Klar, Freundlichkeit ist nicht gerade die Stärke deines Vorposters, aber mit Verlaub, dein Benehmen geht gerade tüchtigst in die Richtung: "Lalala, ich halte mir die Ohren zu und will nichts hören, lalala!"

    Ich mach jetzt mal ein C&P vom entscheidenden Teil des oberen Postings, nämlich dem Ausschnitt aus dem Wikipedia-Artikel:

    # Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr „offiziell“
    # wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit:
    # Der Kaufvertrag ist die Grundlage für den Eigentumserwerb
    # am Datenträger, so dass der Erwerber bereits über ein
    # Nutzungsrecht (aus Eigentum) verfügt; zu diesem Zeitpunkt
    # ist das EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar.
    # Gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten
    # auch ohne Erwähnung in einem EULA, darüber hinausgehende
    # Klauseln sind ungültig.
    #
    # Hinzu kommt, dass das Anklicken von „Ich stimme dem EULA
    # zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da
    # diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat.
    # Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand,
    # der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums
    # an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch
    # einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann
    # das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon.
    # Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass
    # kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.

    Auf der Sachebene waren alle Argumente deines Vorposters richtig. Dein Beitrag war wohl, mit Verlaub, nicht so sinnvoll. Wie willst du nun weiter verfahren? Ignorieren, und so tun, als sei nichts? Damit du in der Sache behaupten kannst, niemand habe dich widerlegt? Sorry, aber das ist dann um Größenordnungen billiger, als jegliches Geflame, das ich mir in diesem Thread durchlesen durfte.

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