Die erhaltene Nutzungslizenz entspricht allerdings nicht der EULA, da ich die EULA vor dem Kauf gar nicht lesen konnte. Daher habe ich eine einfache Nutzungslizenz gemäß UrhG und irgendwelche Beschränkungen in der EULA wie eine Zwangsbindung an eine bestimmte Hardware sind unzulässig. Für die normale Nutzung ist das, was gewisse Unternehmen einem als EULA verkaufen wollen, unnötig.