Zur Versachlichung ein Link zu MP3-Patenten, die u.a. in Deutschland vergeben wurden und auch dort gültig sind: http://www.mp3licensing.com/patents/index.html MP3-Patente besitzen: 1. Fraunhofer/Thomson 2. Philips/Sisvel 3. Alcatel-Lucent Das führt sehr oft zu Mehrfachlizenzierungen. Als Linux-Distributor sollte man deshalb MP3 meiden wie die Pest.
So, mein "Halbwissen" gebe ich jetzt auch noch zum Besten.
Die mp3-Patente sind in Deutschland dort gültig, wo sie hardwarebezogen sind: Ein mp3-abspielfähiger DVD-Player, ein tragbarer mp3-Player, ein Handy mit "mp3-libs", ein Notebook eines Hardwareherstellers mit vorinstalliertem Betriebssystem, das mp3s out-of-the-box abspielen kann, wie z.B. Debian.
Die Texte der mp3-Patente sind im übrigen so gehalten, als würden sie einen neu erfundenen technischen Apparat beschreiben, eine neu erfundene Technik. Der "Output", d.h. das reine Abspielen, kommt in diesen Patenten nur beiläufig vor. Bei der damaligen Patentierung scheint man dieses zukünftige Potenzial noch nicht so deutlich gesehen zu haben.
Debian als Software, d.h. nur als Betriebssystem, das nicht auf die verkaufte Hardware eines Herstellers aufgespielt wurde, sondern nur als solches verteilt wird, fällt zumindest in Deutschland nicht unter diese mp3-Patente, da Softwarepatente hier nicht gültig sind. Debian darf also in jedem Fall straflos in Deutschland verteilt werden, mit "mp3-libs" wie libmad, libmp3lame, libtwolame und wie sie alle heißen.
Dann noch ein Gedanke: Es kann auch sein, dass die Hardwarebezogenheit viel enger gesehen werden muß, nämlich beschränkt auf diejenigen Fälle, in denen die mp3-Abspielfähigkeit über entsprechende Chips realisiert wird, d.h. ohne "Extra-Software". Ein DVD-Player mit mp3-Abspielfähigkeit oder ein tragbarer mp3-Player mit solchen mp3-Dekoder-Chips würden darunter fallen, nicht aber das Handy mit "mp3-libs" oder das Notebook mit mp3-abspielfähigem Betriebssystem, zumindest in Ländern wie Deutschland, wo Softwarepatente nicht gültig sind.
http://www.mp3licensing.com/patents/index.html
MP3-Patente besitzen:
1. Fraunhofer/Thomson
2. Philips/Sisvel
3. Alcatel-Lucent
Das führt sehr oft zu Mehrfachlizenzierungen.
Als Linux-Distributor sollte man deshalb MP3 meiden wie die Pest.
Die mp3-Patente sind in Deutschland dort gültig, wo sie hardwarebezogen sind:
Ein mp3-abspielfähiger DVD-Player,
ein tragbarer mp3-Player,
ein Handy mit "mp3-libs",
ein Notebook eines Hardwareherstellers mit vorinstalliertem Betriebssystem, das mp3s out-of-the-box abspielen kann, wie z.B. Debian.
Die Texte der mp3-Patente sind im übrigen so gehalten, als würden sie einen neu erfundenen technischen Apparat beschreiben, eine neu erfundene Technik. Der "Output", d.h. das reine Abspielen, kommt in diesen Patenten nur beiläufig vor. Bei der damaligen Patentierung scheint man dieses zukünftige Potenzial noch nicht so deutlich gesehen zu haben.
Debian als Software, d.h. nur als Betriebssystem, das nicht auf die verkaufte Hardware eines Herstellers aufgespielt wurde, sondern nur als solches verteilt wird, fällt zumindest in Deutschland nicht unter diese mp3-Patente, da Softwarepatente hier nicht gültig sind. Debian darf also in jedem Fall straflos in Deutschland verteilt werden, mit "mp3-libs" wie libmad, libmp3lame, libtwolame und wie sie alle heißen.
Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Es kann auch sein, dass die Hardwarebezogenheit viel enger gesehen werden muß, nämlich beschränkt auf diejenigen Fälle, in denen die mp3-Abspielfähigkeit über entsprechende Chips realisiert wird, d.h. ohne "Extra-Software".
Ein DVD-Player mit mp3-Abspielfähigkeit oder ein tragbarer mp3-Player mit solchen mp3-Dekoder-Chips würden darunter fallen, nicht aber das Handy mit "mp3-libs" oder das Notebook mit mp3-abspielfähigem Betriebssystem, zumindest in Ländern wie Deutschland, wo Softwarepatente nicht gültig sind.