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Thema: GPL-Ausnahme für GCC-Laufzeitumgebung aktualisiert

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Von fuffy am Do, 29. Januar 2009 um 09:37 #
Wenn du kommerzielle SW Entwicklung mit dem gcc verbietest nur weil 20 Zeilen Code den kommerziellen Code unter die GPL zwingt wuerdest du die verbreitung des gcc wahnsinnig behindern.
Also ist das doch eine kleine Abkehr der Ideologie. Man nimmt einen kleinen "Verlust" der Freiheit in Kauf, weil sonst die Verbreitung darunter leiden würde. Bei anderen Werken, von denen man auch nur 20 Zeilen Code einbindet, hat man gleich gpl-violations.org am Hals.

Im Prinzip ist das eine LGPL angepasst auf die Besonderheiten eines Compilers.
Auch (C++-)Bibliotheken haben ähnliche Besonderheiten nötig, da dank Templates generierter Code statisch in der Zielanwendung landet, siehe stdlibc++ und Qt. Erstere hat eine entsprechende Ausnahmeregelung aufgenommen, bei letzterer ist das noch offen.

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    Von Me am Fr, 30. Januar 2009 um 22:10 #
    Letztere will das dem Vernehmen nach auch tun. Wäre ja sonst witzlos Qt unter LGPL zu veröffentlichen.
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