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Mi, 28. Januar 2009, 10:11

Software::Entwicklung

GPL-Ausnahme für GCC-Laufzeitumgebung aktualisiert

Die Free Software Foundation hat eine aktualisierte GPL-Ausnahme für die GCC-Laufzeitbibliotheken publiziert, die Unklarheiten bei der Compilierung von proprietären Programmen beseitigt.

Auch weiterhin gestattet es der freie Compiler der Free Software Foundation (FSF), sowohl freie als auch proprietäre Programme zu compilieren und den Binärcode zu publizieren. Da GCC bei der Compilierung aber eigenen Code einbindet, war schon früher eine Ausnahmeregelung bei der Lizenz nötig, um das Erzeugen von proprietärem Code nicht zu einer GPL-Verletzung zu machen.

Nachdem die FSF Mitte 2007 die GPLv3 fertiggestellt hatte, wurde vom GCC-Projekt schon drei Wochen später ein Plan angekündigt, zur neuen Lizenz zu wechseln. Laut FSF passte mit der Lizenzumstellung die bisherige Ausnahmeregelung nicht mehr zur Lizenz, so dass eine Aktualisierung und Klarstellung erforderlich war.

Die FSF unterstützt weiterhin nicht die Entwicklung von proprietärer Software, sieht jedoch keinen Sinn darin, die Verwendung von GCC für diesen Zweck zu verbieten, sondern glaubt, dass dies sogar nachteilig für die Ziele der freien Software wäre. Zudem sei es nicht richtig, die Verwendung von GCC nur aufgrund einiger kleiner Bibliotheken einzuschränken.

Bei dem neuen Text der Klarstellung hatte die FSF nach eigenen Angaben mehrere Ziele. Zum einen wollte sie sich die neuen Regelungen der GPLv3 zunutze machen, die in Abschnitt 7 bereits Lizenzausnahmen vorsieht. Als sehr wichtig stufte sie auch die Tatsache ein, dass mit der neuen Regelung die Grundlage für eine Plugin-Infrastruktur für GCC gelegt wird. Bisher sträubte sich die FSF gegen die von Entwicklern schon lange geforderten Plugins. Auf der einen Seite nimmt sie an, dass die Entwicklung von GCC durch Plugins massiv an Fahrt aufnehmen kann. Auf der anderen Seite wollte sie verhindern, dass proprietäre Plugins entstehen. Die neue Regelung macht solche von der FSF als »Missbrauch« bezeichneten proprietären Plugins unmöglich.

Desweiteren wird mit der neuen Regelung auch eine Vereinheitlichung aller Ausnahmen angestrebt, die sich im Laufe der Zeit in GCC angesammelt haben. Nach eigenen Angaben hat die FSF über ein Jahr mit dem Entwurf der neuen Regelung und der Diskussion mit den Anwendern verbracht.

Die neue »GCC Runtime Library Exception« ist ziemlich kurz. Mehr als die Hälfte des Textes besteht aus Definitionen. Der eigentliche Text besteht nur aus zwei Regeln. Die erste gestattet die uneingeschränkte Weitergabe des generierten Codes unter einer beliebigen Lizenz. Ausgenommen ist davon der von GCC intern generierte Zwischencode, was das Schreiben von proprietären Plugins für GCC verhindern soll. Die zweite Regel legt fest, dass für alle anderen Belange weiter die Copyleft-Bestimmungen der Lizenz von GCC gelten.

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