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Fr, 3. April 2009, 14:06

Software::Entwicklung

Update der GPL-Ausnahme für GCC-Laufzeitumgebung

Die Free Software Foundation hat nochmals eine aktualisierte GPL-Ausnahme für die GCC-Laufzeitbibliotheken publiziert.

Erst vor zwei Monaten hatte die Free Software Foundation (FSF) die GPL-Ausnahme für die GCC-Laufzeitumgebung aktualisiert und an die GPLv3 angepasst. Mit der Lizenzumstellung von GCC passte die bisherige Ausnahmeregelung nicht mehr zur Lizenz, so dass eine Aktualisierung und Klarstellung erforderlich war.

Bei dem neuen Text der Klarstellung hatte die FSF nach eigenen Angaben mehrere Ziele. Zum einen wollte sie sich die neuen Regelungen der GPLv3 zunutze machen, die in Abschnitt 7 bereits Lizenzausnahmen vorsieht. Als sehr wichtig stufte sie auch die Tatsache ein, dass mit der neuen Regelung die Grundlage für eine Plugin-Infrastruktur für GCC gelegt wird. Bisher sträubte sich die FSF gegen die von Entwicklern schon lange geforderten Plugins. Auf der einen Seite nimmt sie an, dass die Entwicklung von GCC durch Plugins massiv an Fahrt aufnehmen kann. Auf der anderen Seite wollte sie verhindern, dass proprietäre Plugins entstehen. Die neue Regelung soll solche von der FSF als »Missbrauch« bezeichneten proprietären Plugins ausschließen.

Die »GCC Runtime Library Exception« besteht auch in der überarbeiteten Version 3.1 nur aus einigen Definitionen und zwei kurzen Absätzen. Entscheidend sind hierbei allerdings die Definitionen, die die eigentlichen Regelungen deutlich an Länge übertreffen. Die erste Regel gestattet die uneingeschränkte Weitergabe des generierten Codes unter einer beliebigen Lizenz, aber nur wenn der Code mit einem »akzeptablen« Prozess generiert wurde. »Akzeptabel« ist der Prozess fast immer, außer wenn er GCC mit proprietären Plugins verwendet.

Als Compilierung wird nun auch das Transformieren von Bytecode einer virtuellen Java-Maschine in Zielcode definiert. Warum sich diese Definition auf Java beschränkt, bleibt unklar, zumal die Lizenz nicht für die Java-Bibliothek GNU Classpath zur Anwendung kommen soll.

Die zweite Regel legt fest, dass für alle anderen Belange weiter die Copyleft-Bestimmungen der Lizenz von GCC gelten.

Die neue Regelung ist zur Zeit noch nicht praxisrelevant, da weder GCC 4.3 noch die demnächst erscheinende Version 4.4 Plugins ermöglichen. Erst für GCC 4.5 sind Plugins vorgesehen. GCC 4.4 ist jetzt offenbar auf dem Weg zur Freigabe, nachdem sich Richard Stallman zuerst dagegen ausgesprochen hatte, GCC 4.4 zu veröffentlichen, bevor die Lizenzausnahme fertig sei. Das GCC Steering Committee brachte schließlich aber die Veröffentlichung von GCC 4.4 auch gegen Stallmans Willen auf den Weg.

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Kommentare (Insgesamt: 15 || Alle anzeigen )
Re[3]: Sehr nervige Sache... (Hyäne, Di, 7. April 2009)
Re[2]: Sehr nervige Sache... (Yack, So, 5. April 2009)
Re: Sehr nervige Sache... (Silke Mauspad, So, 5. April 2009)
Re[2]: Propritäre Plugins (naja, Sa, 4. April 2009)
Re: Propritäre Plugins (Trollsocke, Sa, 4. April 2009)
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