Von Bundesrichter in Lausanne(serv am Do, 7. Mai 2009 um 22:30 #
Referenz: "Denn gemäß einem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen werden öffentliche Aufträge nach einem festgelegten Verfahren vergeben und unter anderem öffentlich ausgeschrieben". Rein rechtlich gesehen ist diese Verordnung für die Bundesverwaltung zutreffend und "juristisch tragfähig". Das "de facto"-Recht sieht indes anders aus. Das Verwaltungsgericht, welches die Schweiz erst 90 Jahre später als andere europäische Länder einführte, wurde mit Richtern bestellt, die seit Jahren Zahlungen von Microsoft erhalten. Der schweizerische Preisüberwacher erhält ebenfalls Zahlungen von Microsoft. Weitere Justizbeamte - einige Bundesrichter in Lausanne haben neuestens bei informellen Treffen mit Microsoft verlauten lassen, sie wollen künftig auf Zahlungen von Miscrosoft verzichten - sowie Parlamentarier und Mitglieder der Regierung, welche ebenfalls Geschenke von Microsoft angenommen haben, sind leicht zu finden.
>Das Verwaltungsgericht, welches die Schweiz erst 90 Jahre >später als andere europäische Länder einführte,
Kantonale Verwaltungsgerichte gibt es in der Schweiz schon lange. Es wurde neu aus dem Bundesgericht ausgegliedert, heisst Bundesverwaltungsgericht und soll spezialisierte Fragen besser klären können, als dies das Bundesgericht bisher getan hat.
>Der schweizerische Preisüberwacher erhält ebenfalls Zahlungen von Microsoft
Woher hast Du denn den Blödsinn? Was den Preisüberwacher mit MS verbindet, ist, dass er vor seinem Amtsantritt bei MS gearbeitet hat. Daraus zu schliessen, dass er weiterhin Zahlungen erhalte, ist eine gewagte Aussage.
>sowie Parlamentarier und Mitglieder der Regierung, welche ebenfalls >Geschenke von Microsoft angenommen haben, sind leicht zu finden
Und was genau unterscheidet hier die Schweiz von anderen europäischen Ländern?
Alles in Allem ein grosser Ballon, gefüllt mit Altbekanntem und Spekulationen.
"Denn gemäß einem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen werden öffentliche Aufträge nach einem festgelegten Verfahren vergeben und unter anderem öffentlich ausgeschrieben". Rein
rechtlich gesehen ist diese Verordnung für die
Bundesverwaltung zutreffend und "juristisch tragfähig". Das "de facto"-Recht sieht indes anders aus. Das Verwaltungsgericht, welches
die Schweiz erst 90 Jahre später als andere
europäische Länder einführte, wurde mit
Richtern bestellt, die seit Jahren Zahlungen
von Microsoft erhalten. Der schweizerische
Preisüberwacher erhält ebenfalls Zahlungen
von Microsoft. Weitere Justizbeamte - einige Bundesrichter in Lausanne haben neuestens bei informellen Treffen mit Microsoft verlauten lassen, sie wollen künftig auf Zahlungen von
Miscrosoft verzichten - sowie Parlamentarier und Mitglieder der Regierung, welche ebenfalls Geschenke von Microsoft angenommen haben, sind leicht zu finden.
>später als andere europäische Länder einführte,
Kantonale Verwaltungsgerichte gibt es in der Schweiz schon lange. Es wurde neu aus dem Bundesgericht ausgegliedert, heisst Bundesverwaltungsgericht und soll spezialisierte Fragen besser klären können, als dies das Bundesgericht bisher getan hat.
>Der schweizerische Preisüberwacher erhält ebenfalls Zahlungen von Microsoft
Woher hast Du denn den Blödsinn? Was den Preisüberwacher mit MS verbindet, ist, dass er vor seinem Amtsantritt bei MS gearbeitet hat. Daraus zu schliessen, dass er weiterhin Zahlungen erhalte, ist eine gewagte Aussage.
>sowie Parlamentarier und Mitglieder der Regierung, welche ebenfalls
>Geschenke von Microsoft angenommen haben, sind leicht zu finden
Und was genau unterscheidet hier die Schweiz von anderen europäischen Ländern?
Alles in Allem ein grosser Ballon, gefüllt mit Altbekanntem und Spekulationen.
Gruss
August Meier