Soll es eben doch sein (egal wie es heißt). Man könnte das doch noch von unabhängiger Seite bestätigen lassen, damit Leute wie du (?) auch zufrieden gestellt sind. Deswegen schrieb ich das ja.
Ich hoffe du den Text auch durchgelesen (und verstanden). Die Bedeutung unterscheidet sich in keinster Weise von der im dt.. Ein Bruch zieht Ansehensverlust nach sich, kein rechtlichen Konsequenzen.
...bzw. genau das gehört natürlich schon zum Themengebiet der Zeitschrift. Aber außer "rein rechtlich hat Microsoft auch weiterhin alle Hebel in der Hand" werden sie auch nicht schreiben können.
Sagmal hast du mein Ausgangsposting überhaupt gelesen? Ich blöke jedenfalls nicht rum, dass ich wüßte was Sache ist, im Gegensatz zu so manch anderem hier. Scheinen ja alles hier Vollprofi-Juristen zu sein.
Von Vollblut-Jurist am Do, 16. Juli 2009 um 00:06 #
Es reicht. Du hast behauptet, Microsoft hätte ein rechtlich verbindliches "Abkommen" geschlossen. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass dem nicht so ist. Es ist sicher spannend zu untersuchen, was dieses "Versprechen" nun eigentlich wert ist. Aber Deine Behauptung, dass sich daraus rechtlich was ableiten lässt, ist nun mal falsch.
Was soll das auch sonst sein? Ein Ratenkaufvertrag ist prinzipiell auch nur ein Versprechen, die monatlichen Raten zu zahlen. Deshalb nennt man sowas auch Kredit und wovon dieses Wort abgeleitet ist, sollte jeder hier wissen. Anderenfalls kann derjenige ja auch die Wikipedia befragen.
Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 16:02 #
Siehe Betreff.
Ist ja nett das Ganze, aber vielleicht sollte man sich damit den Aufwand sparen und sich zuallererst um freien Code kümmern, ist ja nicht so, dass dort Langeweile und kein bedarf bestehen würde.
Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 17:25 #
Die Leute die das in closed source überführen juxcken einen nicght, die haben dann ihre AGBs und Eulas usw.
Die welche weiterhin BSD-Code produzieren brauchen keine Rechtsanwälte, Rechtsportale und dergleichen, die kümmern sich um freie Software und sparen sich Zeit, Geld und Nerven.
Stell dir vor es gibt KISS und es hält sich jemand lizenzrechtlich dran und macht ne Lizenz die so einfach und kurz ist, dass man sie in weniger als 1 Minute ohne Kommentar und Rechtsverdreher lesen und verstehen kann.
Von TheUnrealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 20:51 #
>Die Leute die das in closed source überführen juxcken einen nicght
Dich vielleicht nicht, andere schon. Es gibt durchaus Leute, die _nur_ zu Freier Software beitragen wollen. Diese bevorzugen dann eben Copyleft Lizenzen, da sie dies damit sicherstellen können.
Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 23:33 #
Wunderbar, exakt, das sind genau die Leute, die für jeden, der eine Zeile Code generiert, bald 2 andere brauchen, welche die rechtlichen und sonstigen Fragen klären und dem einen, der codet, ganz genau erklären was er zu tun und zu lassen hat und sich aufplustern.
Das sind die, welche dann den GPL-Kommentar lesen und diese Publikation abonnieren. Wenn man sonst keine Probleme hat dann schafft man sie sich eben.
"Put the fun back into computing" oder irgendwie so war das mal irgendwo.
Na und wo ist das Problem? Der Code der vorher BSDL war, steht immer noch unter BSDL - was interessieren mich da abgeleiteten Exemplare. Und wenn der Code weiterentwickelt wird, ich meine hier die offene Variante, dann wäre es ratsam(günstiger) Änderungen zu veröffentlichen, ansonsten bekommt man eine Menge Frickelarbeit beim Versionabgleich.
Ich fändes es gut, wenn Pro-Linux bei Übersetzungen aus dem amerikanischen Englisch statt des Begriffes "geistiges Eigentum" den hier üblichen Begriff "Urheberrecht" verwenden würde.
Der Begriff "geistiges Eigentum" wird hierzulande als Kampfbegriff von Leuten benutzt, die die Rechte von Urhebern und besonders der Verwerter- Industrie stärken möchten, indem sie den Leuten einhämmern, daß für immaterielle Güter das gleiche wie für materielle Güter gelten müsse.
Vielleicht sieht das in US anders aus.
Versprechen sind in Deutschland nicht rechtlich verbindlich. Siehe wikipedia Versprechen.
PS: Ich glaube kaum, dass damit die komplette .Net Technologie abdeckt ist.
Sorry, in der Diskussion sollten Wikipedia- und Küchen-Juristen beider Seiten mal den Schnabel halten.
PS: Ich glaube kaum, dass damit die komplette .Net Technologie abdeckt ist.
Behauptet auch niemand. Es geht um ECMA 335 und 336.
Das ist eben nicht klar.
Beweise das es rechtlich bindend ist.
Technically, any oral agreement between two parties can constitute a binding legal contract.
Contrary to common wisdom, an exchange of promises can still be binding and legally as valid as a written contract.
Ist ja nett das Ganze, aber vielleicht sollte man sich damit den Aufwand sparen und sich zuallererst um freien Code kümmern, ist ja nicht so, dass dort Langeweile und kein bedarf bestehen würde.
Die welche weiterhin BSD-Code produzieren brauchen keine Rechtsanwälte, Rechtsportale und dergleichen, die kümmern sich um freie Software und sparen sich Zeit, Geld und Nerven.
Stell dir vor es gibt KISS und es hält sich jemand lizenzrechtlich dran und macht ne Lizenz die so einfach und kurz ist, dass man sie in weniger als 1 Minute ohne Kommentar und Rechtsverdreher lesen und verstehen kann.
"Faszinierend" würde Spock sagen.
Dich vielleicht nicht, andere schon. Es gibt durchaus Leute, die _nur_ zu Freier Software beitragen wollen. Diese bevorzugen dann eben Copyleft Lizenzen, da sie dies damit sicherstellen können.
Das sind die, welche dann den GPL-Kommentar lesen und diese Publikation abonnieren. Wenn man sonst keine Probleme hat dann schafft man sie sich eben.
"Put the fun back into computing" oder irgendwie so war das mal irgendwo.
Und wenn der Code weiterentwickelt wird, ich meine hier die offene Variante, dann wäre es ratsam(günstiger) Änderungen zu veröffentlichen, ansonsten bekommt man eine Menge Frickelarbeit beim Versionabgleich.
Der Begriff "geistiges Eigentum" wird hierzulande als Kampfbegriff von Leuten benutzt, die die Rechte von Urhebern und besonders der Verwerter- Industrie stärken möchten, indem sie den Leuten einhämmern, daß für immaterielle Güter das gleiche wie für materielle Güter gelten müsse.
Der Kampf um einen Sonderjargon halte ich allerdings für verloren. Merke: Eigentum hat Schranken. Eigentum verpflichtet. Auch geistiges Eigentum.