Login
Newsletter
Werbung

Thema: Zeitschrift zu Rechtsfragen bei freier Software gegründet

35 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 15:57 #
Die könnten doch gleich mal das neue Mono-Abkommen prüfen. Manche Gegner glauben's ja noch immer nicht.
[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von Keno am Mi, 15. Juli 2009 um 16:06 #
    Was Du meinst war kein Abkommen, sondern eine Absichtserklärung seitens Microsoft.
    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 16:08 #
      Was auch immer. Hauptsache es ist rechtlich bindend.
      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von DerRichter am Mi, 15. Juli 2009 um 16:15 #
        Eben nicht, deswegen heißt das ja auch Absichtserklärung.
        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 16:19 #
          Soll es eben doch sein (egal wie es heißt). Man könnte das doch noch von unabhängiger Seite bestätigen lassen, damit Leute wie du (?) auch zufrieden gestellt sind. Deswegen schrieb ich das ja.
          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von DerRichter am Mi, 15. Juli 2009 um 20:54 #
            Schau mal,wikipedia kennt diesen Begriff Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Absichtserklärung .
            [
            | Versenden | Drucken ]
            • 0
              Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 22:04 #
              Das Ding ist aber auch keine Absichtserklärung.
              [
              | Versenden | Drucken ]
              • 0
                Von DerRichter am Mi, 15. Juli 2009 um 23:28 #
                Siehe MS Community Promise;

                Vielleicht sieht das in US anders aus.
                Versprechen sind in Deutschland nicht rechtlich verbindlich. Siehe wikipedia Versprechen.

                PS: Ich glaube kaum, dass damit die komplette .Net Technologie abdeckt ist.

                [
                | Versenden | Drucken ]
                • 0
                  Von adgdfg am Do, 16. Juli 2009 um 07:28 #
                  Versprechen sind in Deutschland nicht rechtlich verbindlich. Siehe wikipedia Versprechen.

                  Sorry, in der Diskussion sollten Wikipedia- und Küchen-Juristen beider Seiten mal den Schnabel halten.

                  PS: Ich glaube kaum, dass damit die komplette .Net Technologie abdeckt ist.

                  Behauptet auch niemand. Es geht um ECMA 335 und 336.

                  [
                  | Versenden | Drucken ]
              0
              Von promise am Mi, 15. Juli 2009 um 22:20 #
              [
              | Versenden | Drucken ]
              • 0
                Von DerRichter am Mi, 15. Juli 2009 um 23:35 #
                Ich hoffe du den Text auch durchgelesen (und verstanden). Die Bedeutung unterscheidet sich in keinster Weise von der im dt.. Ein Bruch zieht Ansehensverlust nach sich, kein rechtlichen Konsequenzen.
                [
                | Versenden | Drucken ]
        0
        Von Keno am Mi, 15. Juli 2009 um 16:17 #
        Ist es aber nicht. Von daher hat es in dieser neuen Zeitschrift auch nicht viel zu suchen.
        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von Keno am Mi, 15. Juli 2009 um 16:19 #
          ...bzw. genau das gehört natürlich schon zum Themengebiet der Zeitschrift. Aber außer "rein rechtlich hat Microsoft auch weiterhin alle Hebel in der Hand" werden sie auch nicht schreiben können.
          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 16:21 #
            Aber außer "rein rechtlich hat Microsoft auch weiterhin alle Hebel in der Hand"

            Das ist eben nicht klar.

            [
            | Versenden | Drucken ]
          0
          Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 16:20 #
          Beweis? Bisher hab ich überall nur Gegenteiliges gelesen (außer von Forenschreibern die halt Microsoft nicht mögen).
          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von LH am Mi, 15. Juli 2009 um 17:04 #
            "Beweis?"

            Beweise das es rechtlich bindend ist.

            [
            | Versenden | Drucken ]
            • 0
              Von justitia am Mi, 15. Juli 2009 um 17:23 #
              Sagmal hast du mein Ausgangsposting überhaupt gelesen? Ich blöke jedenfalls nicht rum, dass ich wüßte was Sache ist, im Gegensatz zu so manch anderem hier. Scheinen ja alles hier Vollprofi-Juristen zu sein.
              [
              | Versenden | Drucken ]
              • 0
                Von Vollblut-Jurist am Do, 16. Juli 2009 um 00:06 #
                Es reicht. Du hast behauptet, Microsoft hätte ein rechtlich verbindliches "Abkommen" geschlossen. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass dem nicht so ist. Es ist sicher spannend zu untersuchen, was dieses "Versprechen" nun eigentlich wert ist. Aber Deine Behauptung, dass sich daraus rechtlich was ableiten lässt, ist nun mal falsch.
                [
                | Versenden | Drucken ]
                • 0
                  Von quatsch_net am Do, 16. Juli 2009 um 08:02 #
                  Im Contract Law sind Promises nun mal rechtlich bindend, sogar mündliche:

                  Technically, any oral agreement between two parties can constitute a binding legal contract.

                  Contrary to common wisdom, an exchange of promises can still be binding and legally as valid as a written contract.

                  [
                  | Versenden | Drucken ]
                  • 0
                    Von fuffy am Do, 16. Juli 2009 um 12:52 #
                    Was soll das auch sonst sein? Ein Ratenkaufvertrag ist prinzipiell auch nur ein Versprechen, die monatlichen Raten zu zahlen. Deshalb nennt man sowas auch Kredit und wovon dieses Wort abgeleitet ist, sollte jeder hier wissen. Anderenfalls kann derjenige ja auch die Wikipedia befragen.
                    [
                    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von Hans-Werner am Mi, 15. Juli 2009 um 17:39 #
    "Die" prüfen aber keine Rechtsfragen, sondern eingereichte Artikel. "Die" sind nämlich ein Herausgebergremium.
    [
    | Versenden | Drucken ]
0
Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 16:02 #
Siehe Betreff.

Ist ja nett das Ganze, aber vielleicht sollte man sich damit den Aufwand sparen und sich zuallererst um freien Code kümmern, ist ja nicht so, dass dort Langeweile und kein bedarf bestehen würde.

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von catdog2 am Mi, 15. Juli 2009 um 16:59 #
    Ja da kann man dann alles in Closed Source überführen...
    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 17:25 #
      Die Leute die das in closed source überführen juxcken einen nicght, die haben dann ihre AGBs und Eulas usw.

      Die welche weiterhin BSD-Code produzieren brauchen keine Rechtsanwälte, Rechtsportale und dergleichen, die kümmern sich um freie Software und sparen sich Zeit, Geld und Nerven.

      Stell dir vor es gibt KISS und es hält sich jemand lizenzrechtlich dran und macht ne Lizenz die so einfach und kurz ist, dass man sie in weniger als 1 Minute ohne Kommentar und Rechtsverdreher lesen und verstehen kann.

      "Faszinierend" würde Spock sagen.

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von TheUnrealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 20:51 #
        >Die Leute die das in closed source überführen juxcken einen nicght

        Dich vielleicht nicht, andere schon. Es gibt durchaus Leute, die _nur_ zu Freier Software beitragen wollen. Diese bevorzugen dann eben Copyleft Lizenzen, da sie dies damit sicherstellen können.

        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von TherealPartykracher am Mi, 15. Juli 2009 um 23:33 #
          Wunderbar, exakt, das sind genau die Leute, die für jeden, der eine Zeile Code generiert, bald 2 andere brauchen, welche die rechtlichen und sonstigen Fragen klären und dem einen, der codet, ganz genau erklären was er zu tun und zu lassen hat und sich aufplustern.

          Das sind die, welche dann den GPL-Kommentar lesen und diese Publikation abonnieren. Wenn man sonst keine Probleme hat dann schafft man sie sich eben.

          "Put the fun back into computing" oder irgendwie so war das mal irgendwo.

          [
          | Versenden | Drucken ]
      0
      Von Nordallianz am Mi, 15. Juli 2009 um 20:50 #
      Na und wo ist das Problem? Der Code der vorher BSDL war, steht immer noch unter BSDL - was interessieren mich da abgeleiteten Exemplare.
      Und wenn der Code weiterentwickelt wird, ich meine hier die offene Variante, dann wäre es ratsam(günstiger) Änderungen zu veröffentlichen, ansonsten bekommt man eine Menge Frickelarbeit beim Versionabgleich.
      [
      | Versenden | Drucken ]
0
Von Anonymous am Mi, 15. Juli 2009 um 22:16 #
Ich fändes es gut, wenn Pro-Linux bei Übersetzungen aus dem amerikanischen Englisch statt des Begriffes "geistiges Eigentum" den hier üblichen Begriff "Urheberrecht" verwenden würde.

Der Begriff "geistiges Eigentum" wird hierzulande als Kampfbegriff von Leuten benutzt, die die Rechte von Urhebern und besonders der Verwerter- Industrie stärken möchten, indem sie den Leuten einhämmern, daß für immaterielle Güter das gleiche wie für materielle Güter gelten müsse.

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von fuffy am Do, 16. Juli 2009 um 12:57 #
    Seit wann deckt das Urheberrecht Patent- und Markenrecht ab?
    [
    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von MMH am Fr, 17. Juli 2009 um 00:00 #
    Die beste Übersetzung für IP ist vermutlich "geistige und gewerbliche Schutzrechte".

    Der Kampf um einen Sonderjargon halte ich allerdings für verloren. Merke: Eigentum hat Schranken. Eigentum verpflichtet. Auch geistiges Eigentum.

    [
    | Versenden | Drucken ]
0
Von IchNich am Do, 16. Juli 2009 um 09:42 #
Wäre schön wenn es davon auch ne Übersetzung in andere Sprachen geben würde. So werden evtl. Interessenten ausgeschlossen.
[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von kopfschüttler am Do, 16. Juli 2009 um 12:06 #
    Kontaktiere Sie doch mal und biete an Übersetzungen ins Deutsche zu machen... Ist aber ein riesen Aufwand, vor allem, wenn die Qualität stimmen soll.
    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von IchNich am Do, 16. Juli 2009 um 21:06 #
      Genau da haperts doch bei mir - kann keine anderen Sprachen. Deswegen die Frage, was ja wohl noch erlaubt sein dürfte.
      [
      | Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung