Login
Newsletter
Werbung

Thema: Free Software Foundation mit neuem Einwand gegen Google-Book-Einigung

8 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
1
Von ano am Mi, 3. Februar 2010 um 11:10 #

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. In dieser Sache hat FSF einfach Recht.

[
| Versenden | Drucken ]
2
Von muhkuh am Mi, 3. Februar 2010 um 12:32 #

schreiben ohne anmeldung moeglich?

[
| Versenden | Drucken ]
mehr RMS
1
Von atari_tos am Mi, 3. Februar 2010 um 12:37 #

Wenn sich Stallman erstmal rasieren würde, könnte ich ihn vielleicht ernst nehmen. Aber so...

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von MoMo am Mi, 3. Februar 2010 um 12:52 #

    Man mag von Stallman für seine Verdienste halten was man will, menschlich kann ich den Typen aber nicht abhaben. Habe den schon ein paar Mal auf diversen Konferenzen erlebt. Ein arroganter Fatzke sondergleichen. Kein Vergleich zum coolen Maddog.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    1
    Von bob am Mi, 3. Februar 2010 um 13:44 #

    Na, immerhin hat RMS nach einer Rasur eine Chance bei Dir.

    Du kannst allerdings bis zum Ende Deiner Tage Dich auch noch so anstrengen - er wird nie etwas von Deiner kleinen Existenz erfahren...

    Armselig, nicht?

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von MoMo am Mi, 3. Februar 2010 um 13:56 #

      Und wie kommst du darauf, dass er Wert darauf legt, dass RMS von seiner Existenz erfährt? Meine Oma kennt RMS auch nicht. Armselig, nicht?

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 1
        Von dreaven3 am Mi, 3. Februar 2010 um 14:53 #

        Jeder kennt Richard Stallman.

        Armselig nicht?

        http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Stallman

        [
        | Versenden | Drucken ]
0
Von Lars am Mi, 3. Februar 2010 um 12:59 #

Diese ganze Google Scannerei ist ein Witz.

In der Einigung zwischen Google und Verleger- und Autorenverbänden ist nur Google von der Haftung für sogenannte "orphan works" ausgeschlossen, d.h. Bücher wo das Copyright unklar ist oder die Urheber sich nicht ermitteln lässt.

Der Privatmann, der solche Werke auf seiner Internetseite anbietet, kann weiterhin verklagt werden...

[
| Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung