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Mi, 19. Mai 2010, 15:25

Gesellschaft::Politik/Recht

Softwarepatent vom Bundesgerichtshof zugelassen

Der Bundesgerichtshof hat ein Softwarepatent des Siemens-Konzerns nach achtjährigem Rechtsstreit zugelassen und damit die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.

Wie Florian Müller, Aktivist gegen Softwarepatente, in seinem Blog schreibt, könnte das Urteil Software in Deutschland unbegrenzt patentierbar machen. Die Richter folgten in dem Urteil, das als PDF-Datei abrufbar ist, weitgehend den Siemens-Anwälten, die sich auf den Standpunkt stellten, die bisherige Rechtsprechung und die Europäische Patentübereinkunft, die Software »als solche« für nicht patentierbar erklärt, seien obsolet.

Das fragliche Patent von Siemens besteht aus zehn einzelnen Ansprüchen. Der erste davon beschreibt in komplizierten Worten eine Serie von Transformationen, von denen jede trivial ist, da letztlich jede Software eine Transformation von Daten durchführt. Müller beschreibt den Anspruch als Client-Server-Software zur automatischen Erzeugung von strukturierten Dokumenten (z.B. XML oder HTML). Aus diesem Grund lehnte das deutsche Patentamt das Patent (Nummer DE 10232674) im Jahr 2002 ab. Siemens klagte dagegen und wurde auch vom Bundespatentgericht abgewiesen. Danach zogen die Anwälte vor den Bundesgerichtshof, der nun die Urteile aufhob und den Fall an das Bundespatentgericht zurückgab. Müller hält das Verfahren für das deutsche Äquivalent zum Fall Bilski, der demnächst zur Entscheidung ansteht.

Da das Verfahren damit noch nicht zu Ende ist, bleibt abzuwarten, ob die Befürchtungen Müllers eintreten. Die Softwarepatentgegner, die schon 2005 erfolgreich die Legalisierung von Softwarepatenten durch die Europäische Kommission abwehren konnten, halten das Urteil jedenfalls für ein falsches Signal. Zudem hat auch die Europäische Kommission weitere Initiativen gestartet, Softwarepatente doch noch einzuführen. Diese können jederzeit wieder akut werden.

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