Schon klar, aber was ist daran auszusetzen, wenn ich 4TB verschlüsselte Festplatten hier rumliegen habe? Ist auch nicht verboten!
Nur wenn auf anderem Wege nachgewiesen wurde, dass man sich z.B. Zeug online illegal beschafft hat, dann nützt einem die plausible deniability auch nichts, das wollte ich damit sagen. Was also ist der Vorteil gegenüber einfach nur Verschlüsseln?
Schon klar, aber was ist daran auszusetzen, wenn ich 4TB verschlüsselte Festplatten hier rumliegen habe? Ist auch nicht verboten!
In GB wirst Du in Beugehaft genommen, wenn Du das Paßwort nicht rausrücken willst. Da könnte es schon interessant sein, verschlüsselte Partitionen einfach "verstecken" zu können.
Allerdings, eine Festplatte voller Zufallsdaten ist zumindest schon mal ungewöhnlich und dürfte Fragen nach sich ziehen. Und die Analysten, die sich dann drüber hermachen, sind im Zweifel auch nicht völlig bescheuert.
Gibt es irgendwo eine Quelle für dieses "in GB gibt es Beugehaft für Selbstbelastung durch Passwortherausgabe"? Wenn ja, wie lang, bei welchem Verbrechen, etc. Ich kenne das auch, aber irgendeine gesicherte und genaue Angabe wäre mal ganz nett...
Ok, hab selber ein wenig gesucht, es wurden scheinbar schon welche deswegen eingesperrt [2,3], oder es wurde ihnen angedroht... angeblich soll es nur bei den üblichen "schweren" Verbrechen zum Einsatz kommen, aber das kennt man ja, worauf das hinausläuft... dass man sich dadurch selbst belastet (was ja illegal wäre), sehen die Richter perverser Weise nicht [1]. Da ist die Frage, ob es einem etwas bringt, wenn man sagt, man habe das Passwort vergessen, oder wenn man ein Passwort sagt, das aber zu unwichtigen (und deshalb unglaubwürdigen) Daten führt. Echte Scheiße das...
dass man sich dadurch selbst belastet (was ja illegal wäre), sehen die Richter perverser Weise nicht
Sie sehen es, verneinen aber die Eigenbelastung. Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, mit dem bemerkenswerten Argument, daß das Paßwort selbst einen ja nicht belastet, "lediglich" die damit verschafften Daten. Bemerkenswert im Sinne von: zum Kopf auf die Tischplatte schlagen. Oft und fest. Nicht den eigenen.
Eine Festplatte ist immer voller zufälliger Daten. Die Vorstellung, dass "da wo keine Datei ist" alles "leer" oder "voller Nullen ist", stimmt nicht, außer man hat die Festplatte entsprechend behandelt. Zufällige Info auf der Festplatte erregt also keinen Verdacht.
Schon klar, aber was ist daran auszusetzen, wenn ich 4TB verschlüsselte Festplatten hier rumliegen habe? Ist auch nicht verboten!
Nur wenn auf anderem Wege nachgewiesen wurde, dass man sich z.B. Zeug online illegal beschafft hat, dann nützt einem die plausible deniability auch nichts, das wollte ich damit sagen. Was also ist der Vorteil gegenüber einfach nur Verschlüsseln?
Schon klar, aber was ist daran auszusetzen, wenn ich 4TB verschlüsselte Festplatten hier rumliegen habe? Ist auch nicht verboten!
In GB wirst Du in Beugehaft genommen, wenn Du das Paßwort nicht rausrücken willst. Da könnte es schon interessant sein, verschlüsselte Partitionen einfach "verstecken" zu können.
Allerdings, eine Festplatte voller Zufallsdaten ist zumindest schon mal ungewöhnlich und dürfte Fragen nach sich ziehen. Und die Analysten, die sich dann drüber hermachen, sind im Zweifel auch nicht völlig bescheuert.
Gibt es irgendwo eine Quelle für dieses "in GB gibt es Beugehaft für Selbstbelastung durch Passwortherausgabe"? Wenn ja, wie lang, bei welchem Verbrechen, etc. Ich kenne das auch, aber irgendeine gesicherte und genaue Angabe wäre mal ganz nett...
Gibt es irgendwo eine Quelle für dieses "in GB gibt es Beugehaft für Selbstbelastung durch Passwortherausgabe"?
Ja.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grossbritannien-Passwort-oder-fuenf-Jahre-Gefaengnis-182650.html
Inwieweit sie das tatsächlich durchziehen, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Und ob da "plausible deniability" tatsächlich funktioniert, weiß ich ebenfalls nicht.
Ok, hab selber ein wenig gesucht, es wurden scheinbar schon welche deswegen eingesperrt [2,3], oder es wurde ihnen angedroht... angeblich soll es nur bei den üblichen "schweren" Verbrechen zum Einsatz kommen, aber das kennt man ja, worauf das hinausläuft... dass man sich dadurch selbst belastet (was ja illegal wäre), sehen die Richter perverser Weise nicht [1]. Da ist die Frage, ob es einem etwas bringt, wenn man sagt, man habe das Passwort vergessen, oder wenn man ein Passwort sagt, das aber zu unwichtigen (und deshalb unglaubwürdigen) Daten führt. Echte Scheiße das...
[1] http://it.slashdot.org/article.pl?sid=08/10/16/0311217
[2] http://blog.ironkey.com/?p=842
[3] http://www.theregister.co.uk/2007/11/14/ripa_encryption_key_notice/
dass man sich dadurch selbst belastet (was ja illegal wäre), sehen die Richter perverser Weise nicht
Sie sehen es, verneinen aber die Eigenbelastung. Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, mit dem bemerkenswerten Argument, daß das Paßwort selbst einen ja nicht belastet, "lediglich" die damit verschafften Daten. Bemerkenswert im Sinne von: zum Kopf auf die Tischplatte schlagen. Oft und fest. Nicht den eigenen.
Eine Festplatte ist immer voller zufälliger Daten. Die Vorstellung, dass "da wo keine Datei ist" alles "leer" oder "voller Nullen ist", stimmt nicht, außer man hat die Festplatte entsprechend behandelt. Zufällige Info auf der Festplatte erregt also keinen Verdacht.