Der Empfänger hat kein Recht darauf, dass er den Quellcode bekommt, und kann dieses nicht einklagen.
Nur der Autor der Software hat das Recht darauf, dass Du den Empfängern (nicht unbedingt ihm selbst!) das Recht einräumst, den Quellcode zu bekommen.
Deshalb kann der Busybox-Autor nicht wegen dem Linux-Kernel klagen, und auch ein TV-Besitzer nicht wegen Busybox.
Im Kampf gegen Embedded Linux GPL-Verletzungen ist Busybox aber besonders effektiv, weil es überall im Einsatz ist, ein klares Copyright existiert, und es quasi schon genug Präzedenz gibt, so dass man nicht mehr diskutieren muss, ob das Werk z.B. überhaupt schützenswert ist.
Stimmt nicht ganz.
Der Empfänger hat kein Recht darauf, dass er den Quellcode bekommt, und kann dieses nicht einklagen.
Nur der Autor der Software hat das Recht darauf, dass Du den Empfängern (nicht unbedingt ihm selbst!) das Recht einräumst, den Quellcode zu bekommen.
Deshalb kann der Busybox-Autor nicht wegen dem Linux-Kernel klagen, und auch ein TV-Besitzer nicht wegen Busybox.
Im Kampf gegen Embedded Linux GPL-Verletzungen ist Busybox aber besonders effektiv, weil es überall im Einsatz ist, ein klares Copyright existiert, und es quasi schon genug Präzedenz gibt, so dass man nicht mehr diskutieren muss, ob das Werk z.B. überhaupt schützenswert ist.
Gruss,
Kay