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Fr, 17. Dezember 2010, 10:06

Gesellschaft::Politik/Recht

Neue Version des European Interoperability Framework hält an offenen Standards fest

Die Europäische Kommission hat die Revision des European Interoperability Framework (EIF) veröffentlicht. Anders als befürchtet bleibt die neue Version bei einer Definition offener Standards, die für freie Software akzeptabel ist.

Das European Interoperability Framework wurde im Jahr 2004 geschaffen, um einen Rahmen und Ziele zur Interoperabilität der Software von Behörden mit anderen Behörden, Unternehmen und Bürgern zu schaffen. Es war ein erfolgreiches Dokument, das von verschiedenen Staaten als Muster für ihre eigenen Bestrebungen zur Interoperabilität verwendet wurde.

Grundlegend für den Erfolg der ersten Ausgabe war die klare Erkenntnis, dass Interoperabilität offene Standards voraussetzt. Dementsprechend gab sie eine präzise Definition eines offenen Standards. Diese Definition entspricht weitgehend derjenigen, die von der freien Softwarewelt propagiert wird, denn sie fordert neben der kostenlos oder für geringe Kosten erhältlichen Spezifikation auch, dass keine Lizenzzahlungen für die Implementierung und Verwendung des Standards erhoben werden dürfen, und dass alle von den beteiligten Firmen gehaltenen Patente, die den Standard betreffen, kostenlos genutzt werden dürfen.

Zwischenzeitlich gab es jedoch starke Irritationen, nachdem ein Entwurf (PDF) der hinter verschlossenen Türen entwickelten Version 2 des EIF veröffentlicht wurde. In diesem fehlte jedes Bekenntnis zu Open Source ebenso wie die Definition von offenen Standards. Dies rief die Free Software Foundation Europe (FSFE) und den Verein FFII (Foundation for a Free Information Infrastructure) auf den Plan.

Laut FFII-Präsident Benjamin Herion, der in Brüssel die Lobby-Aktivitäten am Europäischen Parlaments verfolgt, hatten Microsoft und andere große Unternehmen Einfluss genommen, um die Definition von offenen Standards aus dem Dokument zu tilgen. Sie wollten sich die Möglichkeit vorbehalten, für »Standards« Patentlizenzen kassieren zu dürfen. Dies würde die Verbreitung von freier Software, die solche Standards implementiert, ausschließen. Die FFII warnte davor, dass eine solche sogenannte RAND-Bedingung für Standards nicht nur mit der European Union Public Licence (EUPL) unvereinbar sei, sondern auch mit mehreren nationalen Gesetzen.

Sowohl FFII als auch FSFE sprachen mit Regierungsmitarbeitern und brachten Vorschläge zur Verbesserung des EIF ein. Diese Arbeit zahlte sich nun aus. Die jetzt bekanntgegebene Inititive zur Interoperabilität europäischer öffentlicher Dienste kommt zu dem Schluss, dass für Interoperabilität rechtliche, organisatorische, semantische und technische Probleme zu lösen sind. Alle Mitgliedsstaaten sollen bis 2013 ihre nationalen Interoperabilitätsrahmen am EIF 2 ausrichten.

Das EIF 2 (PDF) wurde in diesem Zusammenhang veröffentlicht und ist zur Freude der FSFE bezüglich offener Standards sehr klar geblieben. Es fordert, dass offene Standards mit freier Software implementierbar sein müssen, und fordert, dass die öffentlichen Verwaltungen offene Standards bevorzugen. Die Verwaltungen sollten ihre Lösungen untereinander austauschen oder gemeinsam entwickeln. Freie Software ist laut FSFE die offensichtlichste Lösung dafür. Allerdings hätte das EIF 2 aus Sicht der FSFE besser sein können, da es den Verwaltungen viel Spielraum gibt, dennoch proprietäre und damit ineffiziente Lösungen einzusetzen. Außerdem sind auch Standards zugelassen, die mit Patenten belastet sind. Allerdings heißt es im EIF 2 ganz klar, dass eventuelle Patente entweder zu »vernünftigen« Lizenzbedingungen (FRAND) oder kostenlos lizenziert werden müssen, so dass freie Software die Standards implementieren kann.

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Kommentare (Insgesamt: 3 || Alle anzeigen )
Re[2]: Glückwunsch (Legatheniker, Fr, 17. Dezember 2010)
Re: Glückwunsch (Michse, Fr, 17. Dezember 2010)
Glückwunsch (T-Virus, Fr, 17. Dezember 2010)
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