"Wie einem Teilurteil der 8. Zivilkammer des Gerichts entnommen werden kann, hat das Gericht die Ansprüche der klagenden Adhoc Dataservice auf Auskunft und Ausgleichszahlungen zuerkannt."
Das ist so falsch. Bis jetzt wurde die Beklagte nur verurteilt der Klägerin Auskunft zu erteilen. Ein Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzurückrufens der Software wurde abgelehnt.
"Wie einem Teilurteil der 8. Zivilkammer des Gerichts entnommen werden kann, hat das Gericht die Ansprüche der klagenden Adhoc Dataservice auf Auskunft und Ausgleichszahlungen zuerkannt."
Das ist so falsch. Bis jetzt wurde die Beklagte nur verurteilt der Klägerin Auskunft zu erteilen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzurückrufens der Software wurde abgelehnt.