Im deutschen Patentgesetz in Paragraph 11 gibt es einen Ausnahmetatbestand für reine Privatnutzer bei Nutzungen von Patenten ohne jeden gewerblichen Hintergrund:
"§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"
Nicht in Deutschland.
Im deutschen Patentgesetz in Paragraph 11 gibt es einen Ausnahmetatbestand für reine Privatnutzer bei Nutzungen von Patenten ohne jeden gewerblichen Hintergrund:
"§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"
Siehe z.B. http://www.patentgesetz.de/