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Mo, 1. August 2011, 10:45

Software::Branchenlösungen

Ärger um freie Gerichtssoftware in der Schweiz

Das Schweizerische Bundesgericht hat mit OpenJustitia eine unter der GPLv3 stehende Software entwickelt, mit deren Hilfe sich vor allem Gerichtsurteile recherchieren lassen sollen. Das Bundesgericht entwickelte die Software mit Steuermitteln und möchte sie nun auch anderen Gerichten zur Verfügung stellen. Damit sind kommerzielle Anbieter ähnlicher Software jedoch nicht einverstanden.

OpenJustitia wurde als Teil einer Open-Source-Strategie entwickelt. Indem die Anwendung kantonalen und anderen Gerichten unentgeltlich überlassen wird, sollen Steuergelder gespart werden. Laut dem Präsidenten des Fachverbands SwissICT gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung ist das Vorgehen des Bundesgerichts »ordnungspolitisch nicht nachvollziehbar«. Eine staatliche Stelle konkurriert im Fall OpenJustitia wirtschaftlich mit kommerziellen Anbietern, die den Kantonen vergleichbare Produkte anbieten, die sie jedoch auf eigene Kosten entwickelt haben.

In der Schweiz besagt Artikel 41 des Finanzhaushaltsgesetzes, dass Verwaltungseinheiten Dritten nur gewerbliche Leistungen erbringen dürfen, wenn sie durch ein Gesetz dazu ermächtigt werden. Lediglich die Bundesreisezentrale, das Informatik-Service-Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, das Bundesamt für Bauten und Logistik und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation dürfen derartige Leistungen kostendeckend erbringen. Damit wirft OpenJustitia nun rechtliche und wirtschaftspolitische Fragen auf, die vom Parlament beantwortet werden müssen, da das Bundesgericht selbst von dem Streit betroffen ist. Das Parlament ist die Aufsichtsbehörde des Bundesgerichts.

Um das Vorgehen des Bundesgerichts auf rechtssichere Füße zu stellen, müssten die Parlamentarier ein entsprechendes Gesetz schaffen, das es der obersten Justizbehörde erlaubt, wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Ein solches Gesetz würde aber weitere Probleme mit sich bringen, da obere und untere Gerichtsinstanzen geschäftliche Beziehungen und daraus resultierende Abhängigkeiten vermeiden sollten, um ihre Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Am einfachsten wäre es laut der neuen Zürcher Zeitung, wenn das Parlament dem Bundesgericht verbietet, für andere Behörden Software zu entwickeln.

Andere Stellen, z.B. die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, begrüßen Projekte wie OpenJustitia und bezeichnen das Vorgehen des Bundesgerichts als vorbildlich. Steuergelder würden effizient genutzt und Doppelspurigkeiten sowie hohe Lizenzgebühren würden wegfallen. »Ich befürworte im Sinne einer kosteneffizienten Verwaltungs-IT, dass auch andere Gerichte von den bereits getätigten Ausgaben des Bundesgerichts profitieren. Mit Dienstleistungen rund um die Open-Source-Lösung OpenJustitia können Software-Firmen wiederum neue Geschäftstätigkeiten aufbauen. Wichtig dabei ist, dass das Bundesgericht alle privaten Anbieter gleich behandelt. Ich werde mich in der GPK dafür einsetzen, dass die Empfehlungen an das Bundesgericht in diesem Sinne abgegeben werden« so der Parlamentarier Christian Wasserfallen, der sich in der Geschäftsprüfungskommission für das Bundesgericht und OpenJustitia einsetzen möchte.

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Kommentare (Insgesamt: 36 || Alle anzeigen )
Re: Foundation? (Ratatui, Mo, 22. Oktober 2012)
Re[2]: Programmierer werden so oder so gebraucht (dobo, Do, 18. August 2011)
Re[8]: genau so sollte es der Staat machen (Oh Gonneck, Do, 11. August 2011)
Schweiz ist nicht in der EU (Hinweis, Di, 2. August 2011)
Re[9]: genau so sollte es der Staat machen (martin7, Di, 2. August 2011)
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