Login
Newsletter
Werbung

Thema: FSF rät zum Umstieg auf GPLv3

25 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von 1ras am Mo, 22. August 2011 um 17:40 #

Ist es nicht so, dass in der Regel GPLv2 oder neuer zutrifft, d.h. der Lizenznehmer wählen kann, welche Lizenz er einsetzen möchte? In diesem Fall sollte es dann ja zu keinem Problem kommen.

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von nachbarnebenan am Mo, 22. August 2011 um 19:45 #

    Dazu muss die Lizenz eben aber "GPLv2+" lauten und nicht nur "GPLv2", wie es z.B. bei Linux der Fall ist. Und das können nur die beteiligten Entwickler selbst entscheiden.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von 1ras am Mo, 22. August 2011 um 19:58 #

      Das ist richtig, GPL2+ ist jedoch standardmäßig von der GPL so vorgesehen. Probleme haben jetzt nur Projekte, welche dies abgeändert haben.

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von martin7 am Mo, 22. August 2011 um 22:16 #

        > Das ist richtig, GPL2+ ist jedoch standardmäßig von der GPL so vorgesehen.

        Die FSF versucht es lediglich im beispielhaften Textabschnitt nahezulegen und somit unterzuschieben.

        > Probleme haben jetzt nur Projekte, welche dies abgeändert haben.

        Nein, Probleme haben nur die Projekte die nicht SELBSTSTÄNDIG nachdenken, denn das alle Projekte automatisch der Meinung der FSF wären, einmal bezüglich der konkreten Lizenzanbringung (also GPL2 only oder GPL2+) und einmal bezüglich der hier im Thread diskutierten, möglichen, Probleme der GPL2 ist kaum anzunehmen.

        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von 1ras am Di, 23. August 2011 um 17:50 #

          Die FSF versucht garnichts unterzuschieben. Sie informiert lediglich über die resultierenden Probleme.

          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von martin7 am Di, 23. August 2011 um 20:36 #

            > Die FSF versucht garnichts unterzuschieben. Sie informiert lediglich über die resultierenden Probleme.

            Du vermischt hier irgendwie die Dinge, denn die FSF informiert natürlich nicht im Text der GPL-Lizenz - wieso auch, ein Lizenztextz ist ein Lizenztext und kein Handbuch.
            Hingegen enthält der Lizenztext einen quasi DEfaulttext zur Lizenzanbringung und dieser Text präferiert ganz klar GPL2+ (oder GPL3+).

            Ich frage mich auch wo Dein Problem liegt das zuzugeben, denn man muß das ja überhaupt nicht schlecht finden, nur etwas zu bestreiten was ganz offensichtlich dasteht ist schlichtweg dumm.

            [
            | Versenden | Drucken ]
    0
    Von Sibli am Mo, 22. August 2011 um 23:18 #

    Ist das eigentlich schon mal vor Gericht geklärt worden, ob dieses "or later" (bzw. 9. bei Terms and Conditions )überhaupt rechtskräftig ist? Oder gibt es da wenigstens ausführliche Rechtskommentare, die diese Klausel bestätigen?
    Eigentlich ist es ja völlig schwammig und willkürlich. Bei den meisten Projekten war ja nicht klar wie die GPLv3 überhaupt aussieht und heute nicht wie evtl. die GPLv4 aussehen wird. "Ähnlich im Sinne der aktuellen Version" kann ja auch weit gefasst werden.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von martin7 am Mo, 22. August 2011 um 23:28 #

      > Eigentlich ist es ja völlig schwammig und willkürlich. Bei den meisten Projekten war ja nicht klar wie die GPLv3 überhaupt aussieht und heute nicht wie evtl. die GPLv4 aussehen wird. "Ähnlich im Sinne der aktuellen Version" kann ja auch weit gefasst werden.

      Ja, natürlich hierin liegt ja auch eine Begründung gegen die GPL die viele Kritiker benennen, nämlich die völlige einseitigge Abhängigkeit von der FSF hinsichtlich dessen was ihr beliebt in neueren Versionen der GPL einseitig zu ändern.

      Hier täte schlichtweg eine andere Regelung not und die Aufrichtigkeit und Einsicht das auch bei der FSF nur Menschen, mit all ihren Schwächen, agieren und es deshalb ubnangemessen ist sich in einseitige Abhängigkeit vom lizenzmäßigen Tun der FSF zu begeben.

      Wer mir bei diesen kritischen Worten Parteinahme gegen die FSF unterstellen will frage sich einfach mal ob er im normalen Leben bereit wäre einen Vertrag zu unterschreiben die der Gegenpartei, z.B. einem Vermieter, einseitig das Recht einräumen würde jederzeit den bestehenden Vertrag zu verändern.

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von 1ras am Di, 23. August 2011 um 18:09 #

        Das ist Unsinn. Jedes Projekt kann selbst entscheiden, ob es den Passus zum automatischen Upgrade auf die nächste Version in der Lizenz belässt oder nicht. Diejenigen die der FSF misstraut haben und den Passus deshalb entfernt haben, haben sich damit nun zusätzliche Probleme eingehandelt, worüber der Artikel informiert.

        Letztlich ist es eine Frage des Vertrauens. Die Ausarbeitung der GPLv3 hat gezeigt, dass die FSF mit der Community zusammenarbeitet und das in ihr gesteckte Vertrauen verdient.

        Der Vergleich mit dem Vermieter ist alleine schon deshalb unsinnig, da die FSF nicht die Gegenpartei ist.

        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von martin7 am Di, 23. August 2011 um 20:42 #

          > Das ist Unsinn.

          WAS?

          > Jedes Projekt kann selbst entscheiden, ob es den Passus zum automatischen Upgrade auf die nächste Version in der Lizenz belässt oder nicht.

          Selbstverständlich, wo habe ich Anderes geschrieben?
          (In WAhrheit ist es sogar noch weit weniger dramatisch, denn der entsprechende Passus ist keine REgel der GPL sondern nur eine DEfaultformulierung zur Lizenzanbringuing bei NUtzung der GPL.)

          > Die Ausarbeitung der GPLv3 hat gezeigt, dass die FSF mit der Community zusammenarbeitet und das in ihr gesteckte Vertrauen verdient.

          Das meinst Du aber doch wohl nicht ernst? Glaubst Du ernsthaft das die GPL3 auf soviel Widerstand stößt weil alle damit zufrieden wären?

          > Der Vergleich mit dem Vermieter ist alleine schon deshalb unsinnig, da die FSF nicht die Gegenpartei ist.

          Aber selbstverständlich denn mit der Nutzung der GPL erkläre ich mich auch einverstanden mit dem Änderungspassus für die FSF und natürlich werde ich dadurch Partei in einem Vertrag wo die andere Partei FSF heißt (und die Dritte Partei die Nutzer sind)

          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von 1ras am Mi, 24. August 2011 um 15:13 #

            Das meinst Du aber doch wohl nicht ernst? Glaubst Du ernsthaft das die GPL3 auf soviel Widerstand stößt weil alle damit zufrieden wären?

            Der Widerstand betraf die zur Diskussion gestellten ersten Entwürfe der GPLv3. Genau deshalb wurden sie zur Diskussion gestellt, damit sich die Projekte daran beteiligen können.

            Mit der finalen Version hat hingegen nicht mal mehr Linus ein Problem. Sein Problem ist es vielmehr, dass die Umstellung von GPLv2-only auf GPLv3 nicht so einfach machbar ist, da alle Entwickler befragt werden müssten. Genau dieses Problem ist aber nun ja nicht der GPL oder gar der FSF anzulasten, sondern hausgemacht.

            Aber selbstverständlich denn mit der Nutzung der GPL erkläre ich mich auch einverstanden mit dem Änderungspassus für die FSF und natürlich werde ich dadurch Partei in einem Vertrag wo die andere Partei FSF heißt (und die Dritte Partei die Nutzer sind)

            Die GPL ist in deinem Mietbeispiel nichts anderes als der Vordruck des Mietvertrages. Derjenige der den Vordruck erstellt hat, ist nicht Partei des Vertrages. Was du hier von dir gibst ist purer Unsinn.

            Wie du selbst zudem richtig erkannt hast, ist der Änderungspassus nicht Bestandteil der Lizenz sondern es bleibt dem jeweiligen Projekt überlassen, wie die Lizenz angewendet wird.

            [
            | Versenden | Drucken ]
      0
      Von letzter3 am Di, 23. August 2011 um 08:44 #

      Sowas ist durchaus üblich. Und zwar auch und gerade im Mietwohnungsbau (wurde weiter unten angesprochen), wo man bei Verordungen, welche quasi Gesetzeswirkung haben (AVBFernwärme, Heizkostenverordnung etc.) auf die jeweils aktuelle Fassung abstellt.

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von martin7 am Di, 23. August 2011 um 08:57 #

        > Sowas ist durchaus üblich. Und zwar auch und gerade im Mietwohnungsbau (wurde weiter unten angesprochen), wo man bei Verordungen, welche quasi Gesetzeswirkung haben (AVBFernwärme, Heizkostenverordnung etc.) auf die jeweils aktuelle Fassung abstellt.
        Äpfel und Birnen?

        Sorry, nur was Du hier schreibst ist selbstredend, weil logisch zwingend (denn sonst wäre es ja möglich den Gesetzgeber zu hindern wirkungsdvollle Gesetze zu machen indem man die per Vertrag wieder aushebelt), nur hat es nichts mit mit dem von mir Geschilderten zu tun, wo es natürlich nur um Dinge ging die der VERTRAGSFREIHEIT unterliegen, in jedem Falle unterliegt der entsprechende Passus der GPL (GPL2 §9, GPL3 §14) der Vertragsfreiheit.

        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von letzter3 am Di, 23. August 2011 um 09:24 #

          Nein, es ist nicht selbstredend.
          Ich habe durchaus die Möglichkeit, auf den Text in der Fassung vom xx.yy.1980 zu bestehen. Insofern ist es völlig identisch mit dem von dir geschilderten Fall der Vertragsfreiheit.

          Also Apfelbirne und Apfelbirne.

          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von CRB am Di, 23. August 2011 um 09:30 #

            Mietvertrag: Vertragspartner: Mieter und Vermieter, gesetzliche Grundlagen sind einzuhalten.

            Gesetzesänderungen sind anzunehmen, da Gesetz > Vertrag.

            Lizenz: keine Vertragspartner, Lizenz ist einzuhalten.

            Lizenzänderungen sind nicht zwangsläufig anzunehmen, da alte Lizenz != neue Lizenz. Du hast zwar die alte gewählt, aber nicht zwangsläufig die neue. Zudem ist kein Vertrag zwischen dir und der FSF entstanden.

            [
            | Versenden | Drucken ]
            0
            Von martin7 am Di, 23. August 2011 um 20:52 #

            > Nein, es ist nicht selbstredend.

            Du meinst also wenn ein Vertrag gegen ein Gesetz verstößt ist es nicht selbstredend das er nichtig wird?

            > Ich habe durchaus die Möglichkeit, auf den Text in der Fassung vom xx.yy.1980 zu bestehen.

            Aber doch nicht rechtswirksam wenn dieser Text gegen geltendes Recht verstößt.

            > Insofern ist es völlig identisch mit dem von dir geschilderten Fall der Vertragsfreiheit.

            Nein, denn DU SELBST sprachst davon das sich Regelungen, die Einfluss auf den Vertrag haben, ändern - Regelungen gesetzlicher Natur sind nun aber mal REegelungen und keine Vertragfreiheit mehr denn gerade diese REgeln schränken ja die (völlige) Veerrtragsfreiheit ein, das ist der Grund warum sie bestehen.

            [
            | Versenden | Drucken ]
          0
          Von Flying Circus am Di, 23. August 2011 um 10:19 #

          nur hat es nichts mit mit dem von mir Geschilderten zu tun, wo es natürlich nur um Dinge ging die der VERTRAGSFREIHEIT unterliegen, in jedem Falle unterliegt der entsprechende Passus der GPL (GPL2 §9, GPL3 §14) der Vertragsfreiheit

          Dann wäre das ja geklärt.
          Was war doch gleich Dein Punkt? Es ging der Threaderöffnerin darum, ob das möglich bzw. erlaubt ist. Ist es, es herrscht Vertragsfreiheit.

          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von martin7 am Di, 23. August 2011 um 20:47 #

            > Es ging der Threaderöffnerin darum, ob das möglich bzw. erlaubt ist.

            NEIN, es ging der Threaderöfferin darum ob das Ganze rechtlich quasi unanfechrtbar ist und ich kenne zwar viele Urteile die den Kern der GPL bestätigen jedoch nicht ein Urteil das §14 explizit bestätigt - kein Wunder denn bisher hat noch niemand gegen diesen Paragraphen geklagt und so hatte noch kein Gericht dioe Notwenfdigkeit sich damit auseinandersetzen zu müssen.

            Veretragfreiheit ansich hat jedenfalls Grenzen, sogar mehr als mir persönlich lieb ist, denn ich bin Befürworter uneingeschränkter Vertragsfreiheit.

            [
            | Versenden | Drucken ]
0
Von Teatime am Mo, 22. August 2011 um 18:56 #

Nachdem Microsoft jetzt ja auch zum Linux-Kernel beitraegt... armes Android...

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von krrr am Mo, 22. August 2011 um 19:10 #

    Microsoft bräuchte nur WP7 aufzugeben und auf "Microsoft Windows on top of the Linux Kernel" umzustellen ("Windroid"), schon wären sie im Mobile-Bereich konkurrenzfähig.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von Anon Y. Mouse am Di, 23. August 2011 um 01:42 #

      oh ja!
      und ich würde dann automatisch die kacheln lieben weils auf linux läuft...

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von krrrr am Di, 23. August 2011 um 14:09 #

        Lies Dir einmal diesen Testbericht von Ende April 2011 durch:
        http://www.faq4mobiles.de/forum/htc-testberichte/104558-langzeittest-htc-7-trophy-erfahrungsbericht.html
        WP7 scheint hier im Gegensatz zum linuxbasierten Android nicht multitaskingfähig zu sein.
        Kann das jemand bestätigen?
        Siehe hierzu das Musikplayerbeispiel unter obigem Link nach dem Satz "Interessant ist auch das man das Multitasking nicht in der Form nutzen kann wie man es sonst kennt. (...) Android: (...) WP7. (...)"

        [
        | Versenden | Drucken ]
      1
      Von Lieber nicht am Di, 23. August 2011 um 09:12 #

      Die sollen ruhig ihr eigenes Ding machen. Konkurrenz belebt das Geschäft und das soll auch so bleiben. Zu wenig Innovationsdrang würde auch Android nicht gut tun.

      [
      | Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung