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Mo, 22. August 2011, 15:48

Gesellschaft::Politik/Recht

FSF rät zum Umstieg auf GPLv3

Die Free Software Foundation rät allen Entwicklern, die die GPL in der alten Version nutzen, zum Umstieg auf die GPLv3. Aktueller Anlass dazu ist eine problematische Regelung der GPLv2 im Falle einer Lizenzverletzung.

Wer Software, die unter der GPLv2 steht, weitergibt, muss dies unter den Bedingungen der Lizenz tun. Verstößt er dagegen, wie es aktuell mutmaßlich gerade bei Android häufig passiert, verliert automatisch alle Rechte, die Software unter der GPL weiter zu benutzen. Das Problem mit der GPLv2 ist nun, wie kürzlich entdeckt wurde, dass es nicht so einfach ist, diese Rechte wieder zu bekommen, selbst wenn die Lizenzverletzung beseitigt wurde. Denn die GPLv2 verlangt dafür die formelle Zustimmung aller Rechteinhaber.

Als die GPLv2 geschrieben wurde, konnte sich die Free Software Foundation (FSF) noch nicht vorstellen, dass eine Software hunderte von Rechteinhabern haben könnte. Dies kam mit dem Linux-Kernel und anderen großen Projekten erst nach einigen Jahren auf. Aufgrund der Formulierung der GPLv2 hat jeder Hersteller, der bisher die Lizenz des Linux-Kernels verletzt hat, theoretisch das Recht verloren, den Kernel weiter zu vertreiben, und müsste jeden Rechteinhaber einzeln um die erneute Erteilung der Lizenz bitten. Praktisch dürfte sich aber kaum etwas ändern. Ob ein Hersteller die GPLv2 weiter verletzt oder eine GPL-Verletzung beseitigt hat, nun aber den Kernel vertreibt, ohne die Rechte dazu zu besitzen, bleibt gleichgültig, solange niemand diese Rechte durchsetzt. Zwar gingen einzelne Kernel-Entwickler oder Organisationen wie gpl-violations.org gegen GPL-Verletzungen vor, sie begnügten sich aber immer mit einer Korrektur des Problems durch den Hersteller und einer geringen Schadensersatzzahlung. Angesichts der großen Zahl der Fälle und der geringen Zahl der Entwickler, die an der Durchsetzung der GPL interessiert sind, dürften die meisten Fälle unbearbeitet bleiben.

Die FSF selbst wird im Falle des Linux-Kernels nicht aktiv, da sie an diesem keine Rechte hält und Copyright-Verletzungen nur von einem der Rechteinhaber geltend gemacht werden können. Wegen des fundamentalen Problems der GPLv2 empfiehlt sie aber nun umso dringender einen Umstieg auf die GPLv3. Denn in dieser wurde die Problematik erkannt und eine bessere Regelung getroffen, die den Betroffenen die Lizenz automatisch wieder erteilt, wenn sie die Lizenzverletzung abstellen. Daneben sieht die FSF zahlreiche weitere Punkte, in denen die GPLv3 besser als die GPLv2 ist.

Auch beim Linux-Kernel würde die FSF gern einen Wechsel zur GPLv3 sehen. Dies ist jedoch ziemlich schwierig, insbesondere weil Linus Torvalds und einige andere Entwickler der Kernfunktionalitäten von Linux die GPLv3 ablehnen. Diese Position war allerdings schon vor vier Jahren nicht mehr ganz so absolut, ein großes praktisches Problem wäre es allemal, von allen Entwicklern die Zustimmung zu erhalten. Sollte jemand die Initiative ergreifen, wäre eine duale Lizenz »GPLv2 oder GPLv3« eher denkbar als die GPLv3 allein.

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