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Thema: Richard Stallman warnt vor europäischem Gemeinschaftspatent

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Anonymous am Di, 23. August 2011 um 20:49 #

... sind Computerprogramme explizit von einer Patentierbarkeit ausgenommen.

"Computerprogramme als solche" sind von einer Patentierbarkeit ausgenommen. In Kombination mit einer Hardware (notfalls ein Standard-PC) sind sie sehr wohl möglich; daher gibt es ja bereits zehntausende solcher Patente.

O-Ton eines Patentanwalts, mit dem ich beruflich zu tun hatte:

"Man bekommt jedes Softwarepatent durch. Alles nur eine Frage der Formulierung"

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    Von Paragraphenreiter am Di, 23. August 2011 um 21:58 #

    Jedes bestimmt nicht. Die Rechtsprechung des EPA (Case Law of the Boards of Appeal of the EPO) ist voll von Gegenbeispielen. Neben Art. 52 wird auch sehr gerne Artikel 57 angeführt (Technizität).

    Das EPA ist ziemlich verliebt in seinen "guten Ruf" und insgesamt ziemlich strikt gegenüber "Softwarepatenten" und bestimmten Bereichen der Biowissenschaften. Ich möchte nicht bestreiten, daß die Qualität der Beurteilung durchaus schwankt, aber insgesamt ist die Erteilungspraxis recht stringent, d.h. erteilt wird eigentlich nur wenn etwas eindeutig technischen Charakter hat, neu und erfinderisch ist. Und wenn der technische Beitrag, den eine Patentanmeldung leistet, eher gering ist, dann schlägt sich das i.d.R. auch im Schutzumfang nieder.

    Wenn ich mir anschaue womit in US Patentkriege angezettelt werden, ohlala, solche dünnen Bretter kommen beim EPA viel seltener raus (und, wie gesagt, Patente auf die reine Software sowieso nicht; vielleicht sollte man beim EPA eher von "Firmwarepatenten" reden).

    Allerdings denke ich, daß in sich schnell entwickelnden Bereichen (was i.d.R. Bereiche sind, in denen die Entwicklungskosten moderat bis niedrig sind) entweder die Hürde während der Prüfung höher gelegt werden sollte (wäre möglich), oder aber ein Patent mit kürzerer Laufzeit ergeht (ist nicht vorgesehen).

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      Von Anonymous am Mi, 24. August 2011 um 09:08 #

      Meine eigene Erfahrung ist, dass das Durchboxen eines Patents wenig mit Qualität zu tun hat, sondern mit der Hartnäckigkeit des Patentsanwalts.

      Und dessen Hartnäckigkeit hängt davon ab, wie intensiv die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber (im konkreten Fall zu meinem Arbeitgeber; einem grossen Komzern) ist.

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