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Thema: Debian GNU/Linux 6.0.3

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Von Erwachsener am Do, 13. Oktober 2011 um 02:48 #

Nein, Entschädigungen sind immer Teil des Zivilverfahren.

D.h. selbst wenn der Staatsanwalt das Verfahren gemäß StGB einstellt, so bedeutet das noch lange nicht, daß damit eine Zivlklage unmöglich wäre oder nicht stattfinden würde.

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    Von der schon wieder am Do, 13. Oktober 2011 um 08:13 #

    Gut, gut. Dann spiel ich noch mal ein Anwalt-App auf den Bot und harre der Dinge, die da kommen mögen. btw: Die Nachricht ist übrigens aus dem Sichtfeld der Hauptseite gerutscht. Könnte sein, dass ich leider an dieser Stelle den Kommunikationsfaden verliere. Gräme dich nicht, denn so dämlich, wie du argumentierst, bekomme ich sicher demnächst wieder Wind von deinen Machenschaften. Bis dahin: Glück auf, Pappnase!

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