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Thema: Petition: Keine Software-Patente in Europa!

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Von micku am Mo, 19. Juni 2000 um 01:12 #
Hallo Rico,

Am schnellsten läßt sich der Unterschied an Hand des Buchbeispieles aus dem Meldungstext oben erklären.

Wenn jemand einen Krimi schreibt, genießt dieses Werk Urheberschutz, es ist also geistiges Eigentum des Verfassers und darf nur Einverständnis des Schriftstellers verbreitet / vervielfältigt werden , daher der englische Ausdruck Copyright.

Spielt der Krimi nun z.B. im London des 19. Jahrhunderts und der Held wohnt z.B. in der Bakerstreet, darf jeder andere Schriftsteller
selbstverständlich am gleichen Ort eine Handlung ansiedeln.
Besäße der erste Author nun ein Patent auf seinen Krimi, dürfte kein anderer mehr einen
Krimi im London des 19 Jahrhundertes in der Bakerstreet handeln lassen, ohne Lizenzgebühren zu zahlen, bzw. die Frage käme auf, ob überhaupt jemand noch einen Krimi schreiben dürfte ohne vorher dafür bezahlen zu müssen.

cu
micku

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