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Thema: Gimp 2.10 wird vollständig GEGL-basiert

6 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Nasenbaer am Mi, 18. April 2012 um 20:45 #

Weil Werke ein gewisses Maß an "Schöpfungshöhe" beinhalten muss. Pornos laufen ja eher immer nach Schema F ab. "Oh was macht denn das Stroh da in der Ecke?! Huch jetzt f* ich auch schon mit der Tante, die mich, den Klempner, gerufen hat." :D

Und über diese Art der Schöpfungshöhe ließe sich nunmal streiten. Mag natürlich auch aufwendigere Produktionen geben aber das ist bestimmt nicht die Masse. Selbst die Fotographie wurde erst relativ spät als schützenswert anerkannt, da es ja eigentlich nur das wiedergeben der Wirklichkeit darstellt (Quellle: Wikipedia).

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    Von aa am Mi, 18. April 2012 um 23:43 #

    ALAARM! :D

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    Von Du irrst am Do, 19. April 2012 um 04:19 #

    Da gibt's nichts zu streiten, da Pornos in der Regel Lichtbildwerke (also Fotografien, ob Einzelbild oder Film ist egal) sind und die sind urheberrechtlich geschützt.

    Das Pornographie anrüchig und gemäß vieler Religionen sündig ist mag ein Grund sein, warum niemand die Ware gerne kauft, zumal sich Schwarzkopien besser auf dem Rechner verstecken lassen, als Pappschachteln im Schrank, aber dies ändert nichts am Urheberrechtsverstoß oder dem rechtlichen Schutz unter dem diese steht.


    Dein Bezug auf die Schöpfungshöhe macht deutlich, dass du dich hier juristisch leider nicht gut auskennst.

    Aber was will man da schon machen, es gab in Deutschland auch einen Juristen der es mit ner Nutte trieb und dann die Bezahlung verweigerte, weil dieses Geschäft damals sittenwidrig war. Vor Gericht hat er allerdings trotzdem verloren und mußte die Nutte bezahlen.

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      Von Kamel am Do, 19. April 2012 um 12:55 #

      Ist er auch vor den Bundesgerichtshof gezogen oder wurde das Urteil nur von einem niedrigen Gericht mal so geurteilt.

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        Von Du irrst am Do, 19. April 2012 um 17:23 #

        Keine Ahnung, das Thema war Teil unserer Rechtswissenschaften Vorlesung, wo solche Beispiele immer mal wieder thematisiert werden.

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          Von Nasenbaer am Fr, 20. April 2012 um 11:34 #

          Nungut ich bin kein Jurist und habe auch nicht eine Jura-Vorlesung gehört. Ich hab nur zum Urheberrecht mal den Wikipedia-Artikel überflogen und darin steht was von Schöpfungshöhe usw. Das die allgemeine Rechtssprechung das so auslegt, dass das mit Schöpfungshöhe nicht die Qualität im gemeint ist, dass ist ja nicht mein Problem. Gesetze sind ja häufig sehr schwammig formuliert und sagen nicht klar was Sache ist.

          Es ging mir ja dabei auch nicht um Pornographie per se. Sowohl Film- als auch photographische Aufnahmen können durchaus künstlerischen Anspruch haben. Es gibt aber auch Werke, die ein Hobby-Pronodarsteller vor seiner Webcam besser hinbekommen könnte. Ob sowas pre se schützenswert ist, darüber lässt sich streiten. Die aktuelle Rechtssprechung mag da so urteilen aber (und das ganz vonabhängig von moralischen Einwänden) ob das gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage. Nicht jede geistige/schöpferische Notdurft muss autmatisch ein schützenswertes Gut darstellen. Im Einzelfall würde sowas aber natürlich zu zahlreichen Auseinandersetzungen führen - das is mir auch klar.

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