Von Muss nicht beantwortet werden am Di, 8. Mai 2012 um 15:07 #
Selbst wenn du keinen Fernseher hast musst du immer wieder schriftlich bestätigen das du wirklich keinen hast, das hört nicht auf.
Mußt du nicht. Du mußt erst schriftlich antworten wenn du tatsächlich so ein Gerät hast und zur Zahlung des GEZ Beitrags verpflichtet bist.
Hast du kein Empfangsgerät, dann darfst du das Schreiben der GEZ unbeantwortet ins Altpapier werfen.
Das die GEZ meist in unverschämten Ton drohend schreibt ist ja bekannt, aber lass dich da nicht einschüchtern, sondern lies mal ganz genau und dann wirst du quasi im Kleingedruckten den Satz findet, der ganz klar sagt, daß du nur dann antworten mußt, wenn du so ein Gerät auch besitzt.
Mußt du nicht.
Du mußt erst schriftlich antworten wenn du tatsächlich so ein Gerät hast und zur Zahlung des GEZ Beitrags verpflichtet bist.
Hast du kein Empfangsgerät, dann darfst du das Schreiben der GEZ unbeantwortet ins Altpapier werfen.
Das die GEZ meist in unverschämten Ton drohend schreibt ist ja bekannt, aber lass dich da nicht einschüchtern, sondern lies mal ganz genau und dann wirst du quasi im Kleingedruckten den Satz findet, der ganz klar sagt, daß du nur dann antworten mußt, wenn du so ein Gerät auch besitzt.
Naja, keinen Fernseher passt noch. Aber fuer den Internetanschluss musst Du eh zahlen. ^^,
Wobei du nicht vergessen darfst, dass du deinen Senf auf einem "neuartigen Rundfunkgerät" verfasst hast. => Ich meld dich gleich mal an....
Na, dann meld mal.
Schon erledigt. Irgendeiner muss ja schließlich meinen geliebten Deutschlandfunk mitfinanzieren!