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Thema: Mplayer 1.1 erschienen

14 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Kinch am Do, 7. Juni 2012 um 17:09 #

Mir persönlich wäre es ja viel lieber, man würde sich mal um mencoder kümmern. Es ist ein unglaublicher Akt, da einfach mal ein Video zu encodieren, wenn es Multiple Streams hat oder nicht in ein Avi passt.

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Von DJ Bobo am Fr, 8. Juni 2012 um 11:21 #

Wie legal / ilegal ist es eigentlich mplayer zu nutzen oder anzubieten?
Viele Distributionen bieten ja auch zB. die gstreamer-plugins-bad/ugly aus rechtlichen Bedenken nicht an.

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    Von ctrlkhan am Fr, 8. Juni 2012 um 14:28 #

    Bei Compilen/Bauen von Mplayer kann man einstellen welche Codecs dabei sein sollen.


    Offtopic:
    kann jemand bitte die posts von ich liebe MS lösen ?
    (Die Trolle waren auch mal besser)

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    Von Legolallo am Sa, 9. Juni 2012 um 13:24 #

    Mplayer läuft auch wunderbar ohne gstreamer

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    Von kjkjkjkjkjkj am Sa, 9. Juni 2012 um 14:16 #

    Die rein private Nutzung ist für deutsche Nutzer meist legal, fürs Anbieten gelten wieder andere Regeln.

    Für Firmen mit ihrem Hauptsitz in einem Softwarepatentstaat wie z.B. den USA verbietet sich das Anbieten solcher Multimediasoftware, die u.a. MP3- und MPEG LA-Patente verletzen könnte, zwingend.
    Aber auch andere Distros wie Ubuntu (Main) halten sich weitgehend an den DMCA.

    Distros wie Debian (Main) verfahren anders: Zum einen glauben diese nicht, dass sie verklagt werden, weil bei ihnen finanziell nichts zu holen ist, zum anderen sind die rechtlichen Zusammenhänge alles andere als eindeutig. So könnte man Debians Position auch so charakterisieren, dass jemand, der nicht bereit ist, notfalls für seine (Software-)Freiheit zu kämpfen, diese auch nicht verdient hat. Ein freiwilliger Verzicht auf diese Freiheit aus Angst vor möglichen Sanktionen verbietet letztendlich die eigene Ideologie.

    Distros wie openSUSE verfahren ähnlich wie Firmendistros, bieten aber alles für die Mutterdistro möglicherweise "Gefährliche" in externen Repos wie z.B. Packman an.

    Für den deutschen Privatnutzer kann allerdings weitgehend Entwarnung gegeben werden. Die deutschen Patentgesetze sehen eine Bestrafung von privaten Nutzern, die im strikt nichtkommerziellen Bereich agieren, nicht vor.
    Was MP3 anbelangt, so gelten die einigermaßen liberalen Regelungen von mp3licensing.com (Fraunhofer/Thomson). Damit kommen Privatnutzer sehr gut zurecht.

    In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass das Abspielen verschlüsselter Film-DVDs unter Umständen Urheberrechte tangiert, je nach verwendeter Abspielsoftware. Ein Prozess dazu steht in Deutschland allerdings immer noch aus. Es würde hierin wohl auch um die Frage gehen, ob es möglich ist, dass einem freien Bürger verboten werden kann, legal und ehrlich erworbene Film-DVDs im privaten Bereich mit einer Software seiner Wahl abzuspielen. Ich persönlich halte das für unmöglich.

    Soweit meine völlig laienhaften Einlassungen zu diesem Thema.

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