spielt eigentlich keine Rolle.. Hauptsache statisch weil die Binärdaten-Signatur in der HW steckt. - Ich frage mich eher wie die Zieldatei heisst.. GRUB2 oder Loader.. und ob der der Minibootloader Libs nutzen darf in der geschützten Boot-Laufzeitumgebung.
Nun - man kann ihn dann einfach als Teil der HW betrachten - wie zZ das BIOS und sowieso die Herstellerspezifischen Befehlssätze - die Freiheit wird ja heute dort auch ignoriert.
Vielmehr muss man endlich auf die Hersteller zugehen die dieses Spiel mitmachen - man denke nur wie langsam eine Signaturänderung über BIOS-Update verteilt werden kann, wenn überhaupt.
Wenn wirklich der gesamte Markt umstellt hilft nur massenhafte Konsumverweigerung - oder ein paar Jahre später, wenn die Leute merken dass sie für ihr nächstes WinX neue HW beschaffen müssen deren Enttäuschung.
"Nun - man kann ihn dann einfach als Teil der HW betrachten - wie zZ das BIOS und sowieso die Herstellerspezifischen Befehlssätze - die Freiheit wird ja heute dort auch ignoriert."
In diesem Fall funktioniert das nicht, das wäre zu durchsichtig. Das "Ding" heißt Minibootloader, nicht z.B. Festplattenfirmware. Dieser Minibootloader ist zudem mit der Entrichtung einer 99 Euro-Zwangsabgabe verknüpft, einer Art Erlaubnis, die für das bloßes Starten von Linux auf solchen vom Design her kaputten Hardwaresystemen bezahlt werden muss. Das ist Unfreiheit pur. Notmalerweise kommt irgendeine Firmware zu gleichen Bedingungen für alle Betriebssysteme daher: Man erwirbt die Hardware und erhält gleichzeitig die Firmware mit dazu, man zahlt nicht noch einmal extra 99 Euro, damit man Linux damit verwenden darf. Was für ein Irrsinn.
so wies klingt muss die Boot-Umgebung signiert sein - und wenn dort ein Eintrag ändert ist die Signatur futsch.. deshalb ein Extra Minibootloader
Welche Lizenz hat denn dieser Minibootloader?
GPL V3?
spielt eigentlich keine Rolle..
Hauptsache statisch weil die Binärdaten-Signatur in der HW steckt. - Ich frage mich eher wie die Zieldatei heisst.. GRUB2 oder Loader.. und ob der der Minibootloader Libs nutzen darf in der geschützten Boot-Laufzeitumgebung.
Nicht für die FSF.
Ein solches Linux mit unfreiem Minibootloader ist nicht mehr frei.
und ist mit der GPLV3 vermutlich nicht mehr möglich ohne die GPLV3 zu brechen.
Nun - man kann ihn dann einfach als Teil der HW betrachten - wie zZ das BIOS und sowieso die Herstellerspezifischen Befehlssätze - die Freiheit wird ja heute dort auch ignoriert.
Vielmehr muss man endlich auf die Hersteller zugehen die dieses Spiel mitmachen - man denke nur wie langsam eine Signaturänderung über BIOS-Update verteilt werden kann, wenn überhaupt.
Wenn wirklich der gesamte Markt umstellt hilft nur massenhafte Konsumverweigerung - oder ein paar Jahre später, wenn die Leute merken dass sie für ihr nächstes WinX neue HW beschaffen müssen deren Enttäuschung.
"Nun - man kann ihn dann einfach als Teil der HW betrachten - wie zZ das BIOS und sowieso die Herstellerspezifischen Befehlssätze - die Freiheit wird ja heute dort auch ignoriert."
In diesem Fall funktioniert das nicht, das wäre zu durchsichtig. Das "Ding" heißt Minibootloader, nicht z.B. Festplattenfirmware. Dieser Minibootloader ist zudem mit der Entrichtung einer 99 Euro-Zwangsabgabe verknüpft, einer Art Erlaubnis, die für das bloßes Starten von Linux auf solchen vom Design her kaputten Hardwaresystemen bezahlt werden muss. Das ist Unfreiheit pur. Notmalerweise kommt irgendeine Firmware zu gleichen Bedingungen für alle Betriebssysteme daher: Man erwirbt die Hardware und erhält gleichzeitig die Firmware mit dazu, man zahlt nicht noch einmal extra 99 Euro, damit man Linux damit verwenden darf. Was für ein Irrsinn.
... na auf jeden Fall NICHT GPL v3, dann müsste ja auch der "Firmwareanteil" aka der Signaturschlüssel einsehbar sein ...