Man muss da unterscheiden: Wer in Deutschland bereits eine alte Gmail-Adresse hatte, die angelegt wurde, bevor sich der Markenrechtsstreit in Deutschland zutrug, der durfte diese auch uneingeschränkt behalten. Das äußerte sich darin, dass man sowohl Mails nach dem Muster beispiel@gmail.com als auch beispiel@googlemail.com über Gmail verschicken konnten.
Bei Adressen, die nach dem Rechtsstreit angelegt wurden, ging das nicht mehr. Diese neuen Gmail-Kunden konnten keine Mails mit beispiel@gmail.com als Absender verschicken, nur beispiel@googlemail.com war als Absenderadresse möglich. An beispiel@gmail.com verschickte Mails kamen aber trotzdem an.
komisch, bei mir ging das schon immer sowohl mit der Endung googlemail.com als auch gmail.com. was ist neu?
versteh ich nicht
Man muss da unterscheiden: Wer in Deutschland bereits eine alte Gmail-Adresse hatte, die angelegt wurde, bevor sich der Markenrechtsstreit in Deutschland zutrug, der durfte diese auch uneingeschränkt behalten. Das äußerte sich darin, dass man sowohl Mails nach dem Muster beispiel@gmail.com als auch beispiel@googlemail.com über Gmail verschicken konnten.
Bei Adressen, die nach dem Rechtsstreit angelegt wurden, ging das nicht mehr. Diese neuen Gmail-Kunden konnten keine Mails mit beispiel@gmail.com als Absender verschicken, nur beispiel@googlemail.com war als Absenderadresse möglich. An beispiel@gmail.com verschickte Mails kamen aber trotzdem an.
Jetzt gibt es gar keine Einschränkungen mehr.