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Thema: Appell zur Abschaffung der proprietären Lizenzen in Creative Commons 4.0

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Michael Stehmann am Di, 28. August 2012 um 10:02 #

Was dem Laien einleuchtend erscheinen mag, wundert den Fachmann ein wenig.

Auch die GNU Free Documentation License, die von der FSF herausgegeben wird, erlaubt dem Urheber, für bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen.

Und die GNU Richtlinien für freie Distributionen erlauben die Verwendung unfreier Daten als Teil eines freien Distributionssystems, sofern sie "unfunktionell" sind.

Mir scheint, es gibt Leute, die wollen noch "päpstlicher als der Papst" sein.

mehr ich
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Von Konsumentenverein am Di, 28. August 2012 um 10:29 #

Wieso versuchen ständig irgendwelche Hanseln anderen ihre Überzeugung aufzuzwingen! Warum können die die Kreativen nicht selbst entscheiden lassen ob die ein NC oder ND wollen? Die immer wieder groß propagierte "Freiheit" sollte auch die Freiheit enthalten selbst entscheiden zu können wie man seine eigenen Erzeugnisse weitergibt.

2ct

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    Von Nostradamus am Di, 28. August 2012 um 10:44 #

    Sehe ich auch so. Zumal es nicht nachvollziehbar ist, wenn beispielsweise ein Musiker, der nicht GEMA-Mitglied ist, eines seiner Stücke plötzlich auf einer kommerziellen VÖ findet und irgendein Musiklabel Geld damit macht, während der Urheber keinen Cent sieht.

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      Von alf am Di, 28. August 2012 um 12:34 #

      Dann verklag die Leute, punkt. Wenn dem Label kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde sind sie ganz normal schadenersatzpflichtig.

      A.L.F.

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        Von Patenteur am Di, 28. August 2012 um 13:55 #

        Hast du die Meldung auch gelesen?

        Die Non-Commercial-Klause (NC) verbietet die kommerzielle Nutzung eines Werks, und die No-Derivatives-Klause (ND) verbietet es, das Werk in anderen Werken ganz oder auszugsweise zu verwenden oder sogenannte Remixes anzufertigen. Diese Lizenzen räumen den Benutzern immer noch mehr Rechte ein als das Standard-Copyright, werden aber dennoch vielfach als unfrei kritisiert.

        Diese Spinner meinen es sei "unfrei", wenn Firmen diese Werke nicht kommerziell (ohne Gegenleistung natürlich) verwenden dürfen.

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        Von ich am Di, 28. August 2012 um 20:37 #

        Auf welcher Grundlage willst Du klagen? Wenn Du Deine Werke unter einer Lizenz freigibst, die jedem alles erlaubt oder nur eine Namensnennung verlangt, dann können die Deine Musik auch auf CD pressen und verkaufen. Du hast es mit Deiner Lizenzwahl erlaubt. Um das zu verhindern gibt es die NC Variante.

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    Von Ignatz am Di, 28. August 2012 um 10:59 #

    Sehr schön, so hätte ich das nicht beschreiben können. Genau aus diesem Grund bin ich auch gegen diesen Appell.

    Wenn Creative Commons genauso ideologiedurchtränkt wird wie die GPLv3 (jetzt ist sie ja noch zu einem guten Teil pragmatisch), sehe ich in der Zukunft Akzeptanzprobleme. Die Urheber, die sich für Creative Commons entscheiden, werden weniger (weil es ja die kommerzielle Verwendung nicht mehr verhindern kann) und übrig bleibt ein harter Kern, entweder aus irgendwelchen Ideologiegründen, um eine maximale Verbreitung zu erzielen oder weil es ihnen schlicht egal ist, was mit dem Werk geschieht.

    Das schwächt dann wahrscheinlich Creative Commons und dann haben wir eine zweite GPL. Dann ist CC zumindest für mich gestorben.

    Grueße
    Ignatz

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      Von zettberlin am Di, 28. August 2012 um 11:25 #

      > Creative Commons genauso ideologiedurchtränkt wird wie die GPLv3

      Da gibt es einen wichtigen Unterschied: GPL ist für Software, also rein handwerkliche/technische Arbeiten, die CC ist aber für individuelle Werke freier Kunst gedacht.

      Selbst Stallman sieht ein, dass das nicht gleich zu behandeln ist.

      Die Ideologie in der GPLv3 ist völlig in Ordnung. Da geht es um die Auseinandersetzung mit einer Industriekultur, die auch abgerundete Ecken an einem Geräte-Gehäuse zu "Geistigem Eigentum" erklärt.

      Im Musik/Kunstbereich gibt es immer noch eine starke Independent-Kultur und immer mehr einzelne Künstler ganz ohne Industrieanschluss. Die sollten die Möglichkeit haben, ihre Werke restriktiver zu lizenzieren, als eine GPL-Software.

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        Von Ignatz am Di, 28. August 2012 um 18:47 #

        Da gibt es einen wichtigen Unterschied: GPL ist für Software, also rein handwerkliche/technische Arbeiten, die CC ist aber für individuelle Werke freier Kunst gedacht.

        Ja, das stimmt.

        Die Ideologie in der GPLv3 ist völlig in Ordnung. Da geht es um die Auseinandersetzung mit einer Industriekultur, die auch abgerundete Ecken an einem Geräte-Gehäuse zu "Geistigem Eigentum" erklärt.

        An sich mag ich die Ideologie auch (maximale Freiheit), aber zu welchem Preis? Etwa zu dem Preis, dass Hardwarehersteller ihre Geräte nicht mehr mit FOSS bestücken, weil ihnen die Beschränkungen zu eng sind (Stichwort: TiVo-Klausel)? Wenn ja, bin ich diesen Preis nicht bereit zu zahlen.

        Maximale Freiheit bedeutet für mich maximale Freiheit für beide Seiten. Wenn aber gerade die Seite, welche diese Lizenz anwenden soll (die Urheber/Hersteller), so eingeschränkt wird, dass sie sich von der Lizenz abwendet, dann sehe ich den Sinn dieser Lizenz nicht. Und genau in diese Richtung gehen GPLv3 und CCv4 (wenn der Entwurf durchkommt).

        Grueße
        Ignatz

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          Von Michael Stehmann am Mi, 29. August 2012 um 10:15 #

          Es sind aber gerade die Entwickler, die die GPL wählen (so wie Musiker ein NC-Lizenz), weil sie nicht wollen, dass aus ihrem Werk proprietäre Software abgeleitet werden kann, was bei copyleftlosen Lizenzen möglich ist.

          Und dass man als Herausgeber dieser Lizenz auf Versuche, die Pflichten aus dem Copyleft zu umgehen, reagiert, erscheint mir fast selbstverständlich (aber ich bin ja auch Jurist ;-) ).

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        Von Games am Mi, 29. August 2012 um 08:22 #

        > Selbst Stallman sieht ein, dass das nicht gleich zu behandeln ist.


        Dann fehlt aber noch eine entsprechende Lizenz für Computerspiele, denn die GPL ist da gewiss nicht die beste Wahl, wenn der Content im Vordergrund steht.

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          Von zettberlin am Mi, 29. August 2012 um 13:36 #

          > Dann fehlt aber noch eine entsprechende Lizenz für Computerspiele,

          Da ist durchaus was dran.

          Eine freie Engine, die mit kostenpflichtigen (und freien) Szenarios und Texturepacks umgehen kann, ist bestimmt auch eine sinnvolle Sache.

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Von zettberlin am Di, 28. August 2012 um 11:39 #

Ich finde die NC/ND Klauseln für Kunstwerks-Lizenzen völlig in Ordnung.

Das ist eben *keine* Software.

Allerdings sollte genauer geklärt werden, was NC bedeutet.
Wenn Webseitenbetreiber NC-Material anbieten, könnte es schon problematisch sein, die Seite mit einem Partnerprogramm zu finanzieren. Das müsste genauer geregelt werden. Zum Beispiel in dem Sinne, dass NC nur greift, wenn die Werke direkt gegen Gebühr weitergegeben oder unmittelbar in Werbung verwendet werden.

Wenn im redaktionellen Teil einer Seite ein Musikstück runtergeladen werden kann, sollte es kein Problem sein, wenn gleich daneben ein Werbebanner zappelt.

Zu ND habe ich eine persönlich Meinung: ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Künstler einfach gar keine Derivate haben wollen. Aber ich bin inzwischen auch überzeugt, dass Gesetze und Lizenzen völlig ungeeignet sind, solche Wünsche durchzusetzen.
ND sollte durch eine Art Respekt-Klausel ersetzt werden, nach die Schöpfer von Derivaten unmissverständlich und deutlich sichtbar klar machen müssen, ob das Derivat mit Zustimmung des Originalautors gemacht ist oder vom Originalautor nur gedultet wird.

Hoppla! jetzt habe ich doch tatsächlich meinem eigenen ersten Satz wiedersprochen ;-)
Also noch mal richtig: ND finde ich tatsächlich moralisch in Ordnung aber es ist eben auch nicht vernünftig durchsetzbar. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die durchaus OK und trotzdem sinnlos sind....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert. Zuletzt am 28. Aug 2012 um 11:41.
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    Von Ignatz am Di, 28. August 2012 um 17:54 #

    In Europa ist das recht eindeutig: Kommerziell ist, was Geld einbringt, egal ob zum Selbstkostenpreis oder um den neuen Fernseher des Betreibers zu bezahlen.

    Wenn also jemand auf einer Website CC-Musik zum Download anbietet und diese Website Werbebanner enthält, ist die Website kommerziell.

    Grueße
    Ignatz

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      Von zettberlin am Mi, 29. August 2012 um 00:48 #

      > Wenn also jemand auf einer Website CC-Musik zum Download anbietet und diese Website Werbebanner enthält, ist die Website kommerziell.

      Das ist ja das Problem, das viele zurecht in der NC-Klausel erkennen. Ich würde es auch besser finden, wenn die NC-Klausel genau definieren würde, was noch als "nicht kommerziell" im Sinne der CC-Lizenz gelten darf. Zum Beispiel könnte man generell die Verbreitung auf Webseiten erlauben, solange die Inhalte selbst auf der Seite frei und kostenlos für jeden Netzbenutzer verfügbar gemacht werden (damit könnte man kostenpflichtige Abo-modelle ausschließen).

      Auch die Verwendung in kostenlos verbreiteten Filmen könnte man so erlauben, auch, wenn diese Filme dann auf Vimeo oder Youtube Werbeeinnahmen bringen. Dabei könnte man durchaus auch ausschließen, dass Werbung eingeblendet wird, sofern das im Spielraum des Nutzers liegt.

      Die Sache ist kompliziert aber nicht unlösbar, würde ich sagen...

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Von Künstler am Di, 28. August 2012 um 11:45 #

die Freiheit der Nutzer einschränken: Die Non-Commercial-Klause (NC) verbietet die kommerzielle Nutzung eines Werks, und die No-Derivatives-Klause (ND) verbietet es, das Werk in anderen Werken ganz oder auszugsweise zu verwenden

Na und? Die Creative Commons bietet doch schon heute die Möglichkeit seine Arbeiten auch für kommerzielle Nutzung zu verschenken?

Es gibt aber viele Autoren die ihre Bücher per Email frei verteilen, sich aber das Recht z.B. an gedruckten Büchern vorbehalten. Es geht wohl weniger darum das die Rechte der Nutzer eingeschränkt werden. Vielmehr ist wohl diversen Verlagen und Plattenfirmen ein Dorn im Auge, dass sie dieses Material nicht kostenlos verwenden dürfen.

Wie auch immer: Wenn die Creative Commons aufgeweicht wird, dann werden die Sachen halt unter einer eigenen Lizenz veröffentlicht.

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Von Für die ND Klausel am Mi, 29. August 2012 um 08:17 #

dann hätte sie jeder im Laufe der knapp 2000 Jahre verändert und sein eigenes Zeug bis Unwahrheiten reingeschrieben.


Daher bin ich der Meinung, dass wird eine Lizenz mit "No-Derivatives-Klause (ND)" weiterhin brauchen, denn diese ist für Zeugnisberichte jeder Art, insbesondere wenn man politische Informationen, wie Menschenrechtsverletzungen durch Krieg oder politische, kommerzielle Einflüsse usw. dokumentieren und unter einer liberalen Lizenz im Internet veröffentlichen will notwendig.

Wenn das jeder ändern darf, dann wird die CC generell unbrauchbar für solche Berichte und nicht jeder hat das Geld sich einen Anwalt zu besorgen, um eigene Lizenzen die international gelten zu entwerfen. Die Folge einer Entfernung der ND Klausel würde also bedeuten, dass solche Berichte nur noch unter dem klassischen absoluten Copyright/Urheberrecht veröffentlich werden würde, welches kaum Rechte wie z.B. die freie Verbreitung durch Dritte gewährt.

Insofern haben meiner Meinung nach die Leute dieser Iniative zu kurz gedacht.
Es ist nicht alles nur in Weltmaßstäben gemessen belangloser Konsummediencontent, es gibt auch wichtige politische Informationen die weltweit unter einer liberalen Lizenz verbreitet gehören.

Wenn Morgen die Cola Company den Ureinwohnern in XY das Wasser wieder abpumpt, dann sollte der Bericht darüber unter einer guten Lizenz stehen, die eine maximale Verbreitung der wahren Information gewährleistet ohne das die Cola Company auch noch ein Recht gewährt wird, den Inhalt dieses Berichts zu ändern.
Das sollte nur mal ein Beispiel sein.


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    Von Michael Stehmann am Mi, 29. August 2012 um 10:28 #

    Da jeder Übersetzung eine Interpretation des Textes vorausgeht, die den vom Autor intendierten Sinn auch verfehlen kann, verhinderte eine ND-Klausel auch Übersetzungen ohne das Einverständnis des Autors, der aber möglicherweise die Übersetzung nicht verstehen kann. Damit wird das Ziel einer möglichst weiten Verbreitung gefährdet.

    Dieses Problem hat übrigens dazu geführt, dass eine religöse Werksammlung das meistübersetzte Buch der Welt geworden ist (und in die gleiche Sprache oft sehr unterschiedlich übersetzt wurde) und eine andere Religion (bzw. eine Richtung derselben) die Übersetzung ihrer grundlegenden Offenbarungsschrift verbietet, was dazu führt, dass das Werk weltweit meist in einer Fremdsprache rezipiert wird.

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      Von Für die ND Klausel am Do, 30. August 2012 um 01:40 #

      > Da jeder Übersetzung eine Interpretation des Textes vorausgeht, die den vom Autor intendierten Sinn auch verfehlen kann, verhinderte eine ND-Klausel auch Übersetzungen ohne das Einverständnis des Autors, der aber möglicherweise die Übersetzung nicht verstehen kann. Damit wird das Ziel einer möglichst weiten Verbreitung gefährdet.


      Die ND hat das Ziel, das bei einer Veränderung des Textes der Autor eine rechtliche Handhabe gegen Fälscher hat und um nichts anderes geht es da.


      > Dieses Problem hat übrigens dazu geführt, dass eine religöse Werksammlung das meistübersetzte Buch der Welt geworden ist (und in die gleiche Sprache oft sehr unterschiedlich übersetzt wurde)

      Da ist kein Problem, weil für entscheidende Fragen immer noch das Original herangezogen wird.

      > und eine andere Religion (bzw. eine Richtung derselben)

      Beleidige bitte meine Religion nicht, diese andere Lehre geht in eine völlig andere Richtung und ist nicht die selbe Richtung, es ist eine Irrlehre. Steht aber auch im Original.

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    Von zettberlin am Mi, 29. August 2012 um 11:47 #

    > dann hätte sie jeder im Laufe der knapp 2000 Jahre verändert und sein eigenes Zeug bis Unwahrheiten reingeschrieben.

    Im Zusammenhang mit Mythen von "Wahrheit" und "Unwahrheit" zu sprechen scheint mir nicht sehr sinnvoll...

    Davon abgesehen: genau das Beschriebene ist in den ersten 2000 Jahren der Existenz der Texte geschehen, die heute "Die Bibel" genannt werden. Erst haben Elohisten und Jahwisten reingeschrieben, was ihnen gerade in den Kram passte, dann haben die Apostel fleißig kompiliert und interpretiert, anschließend dann die nach der Macht im Staate strebenden Kleriker der Katholiken und Orthodoxen. Das ganze Buch ist ein einziges Derivat von Derivaten.

    Und alle paar Jahre erscheinen neue Übersetzungen, die sich teilweise massiv wiedersprechen.

    >Daher bin ich der Meinung, dass wird eine Lizenz mit "No-Derivatives-Klause (ND)" weiterhin brauchen, denn diese ist für Zeugnisberichte jeder Art,

    ND scheint dafür geeignet zu sein, funktioniert aber nicht. Besser wäre eine Kennzeichnungspflicht, die sicher stellt, dass sich das autorisierte Original immer von allen Derivaten unterscheiden lässt. Das würde auch die Rechte der Autoren von Derivaten angemessen berücksichtigen.

    Es kommt bei Berichten übrigens auch vor, dass das Original voller Lügen steckt und dass damit Gegendarstellungen hochgradig wünschenswert sind.

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      Von Für die ND Klausel am Do, 30. August 2012 um 01:36 #

      > Im Zusammenhang mit Mythen von "Wahrheit" und "Unwahrheit" zu sprechen scheint mir nicht sehr sinnvoll...

      Als Atheist kannst du das nicht verstehen.

      > Davon abgesehen: genau das Beschriebene ist in den ersten 2000 Jahren der Existenz der Texte geschehen, die heute "Die Bibel" genannt werden. Erst haben Elohisten und Jahwisten reingeschrieben, was ihnen gerade in den Kram passte, dann haben die Apostel fleißig kompiliert und interpretiert, anschließend dann die nach der Macht im Staate strebenden Kleriker der Katholiken und Orthodoxen. Das ganze Buch ist ein einziges Derivat von Derivaten.

      Falsch, man sieht deutlich, daß du keine Ahnung hast.
      Die Bibel nennt man nicht umsonst das Buch der Bücher und es ist eine Zusammenfassung von vielen Texten vergleichbar mit einer Distribution und diese Distribution wurde einmal zusammengestellt und wurde dann von der katholischen Kirche auch in den letzten 2000 Jahren nicht mehr verändert.

      Deswegen schrieb ich auch vor ca. 2000 Jahren. Manche Schriften darin sind nämlich deutlich älter. Aber was weiß schon ein Atheist, meistens wissen die gar nichts und labern nur dumm daher.

      Man hat im 19. Jahrhundert übrigens über 2000 Jahre alte Urtexte gefunden und diese mit der Bibel von heute verglichen und sie hat sich nicht verändert.


      > Und alle paar Jahre erscheinen neue Übersetzungen, die sich teilweise massiv wiedersprechen.

      Übersetzungen sind keine Originale. Wenn du die GPL verletzt, dann wird auch nicht die Übersetzung für den Gerichtsprozess herangezogen, sondern das Original. Insofern ist das dummes Zeug, was du da schreibst.


      > ND scheint dafür geeignet zu sein, funktioniert aber nicht.

      In einem Rechtsstaat funktioniert ND sehr wohl und da wo kein Rechtsstaat ist, da kannst du dir dann sowieso jede Form von Lizenz sparen.


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Von Tut nichts zur Sache am Mi, 29. August 2012 um 22:37 #

Ich habe gerade einen Artikel unter dieser angeblich restriktiven Lizenz veröffentlicht. Ich kann nicht nachvollziehen, warum es nicht reichen soll, dass man diesen Artikel frei kopieren kann, wenn er einen interessiert. Warum soll man auch in ihm herumschmieren und ihn mit irgendwelchen anderen Sachen zusammenbündeln und verkaufen können???

Wenn das das Ergebnis von Open Access ist, dann muss ich sagen: ohne mich Leute. Und eigentlich fände ich das schade.

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    Von xxx am Do, 30. August 2012 um 00:23 #

    Das sehe ich genauso.

    Im Autorenbereich hat es nichts mit "Freiheit" zu tun, die Werke anderer Autoren unentgeltlich verkaufen zu wollen. Das ist schlichtweg hirnrissig, weil man als Autor mit nichts anderem Geld verdienen kann als mit dem (mehrfachen) Verkauf des Textes selbst.

    Viel wichtiger ist, dass diese Texte unter solchen unfreien, nicht restriktiven Lizenzen einer größeren Lesergemeinde (kostenlos) zugänglich gemacht werden können.

    Ich schlage vor, einen neuen CC-Lizenzschwall ohne unfreie Lizenzen komplett zu ignorieren und notfalls eigene, passendere Lizenzen zu generieren, die z.B. eher der lokalen, deutschen bzw. europäischen Situation entsprechen. Dazu reicht es, ein kleineres Autorenkollektiv zu bilden, abseits jedweder globalen Bevormundung. Freeculture.org kann sich natürlich gerne an seinen selbst geschriebenen Texten mit eigenen Lizenzkonstrukten austoben.

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    Von zettberlin am Do, 30. August 2012 um 01:10 #

    > Warum soll man auch in ihm herumschmieren

    Leute, bleibt mal auf dem Teppich!

    Ich weiß nicht, ob Dein Text so voll und ganz perfekt ist, dass man es als "herumschmieren" bezeichnen muss, wenn jemand etwas an ihm ändert. Schließlich tut Dein Name ja "nichts zur Sache". Sonst hätte ich diesen Text vielleicht im Internetzen finden und mir selber ein Bild machen können ;-)

    Wer würde sich wohl die Mühe machen, einen Text von Dir zu nehmen und zu ändern, ohne, dass er dann *seinen* Namen drunter schreibt? Allenfalls machen das Verlagslektoren und denen lässt man das auch durchgehen oder ;-)

    NC ist ganz OK so, wenn denn die Frage geklärt werden würde, was genau als "kommerziell" zu verstehen ist. Echte kommerzielle Verwender müssen sich im Rahmen des Handelsrechts bewegen (wenn sie Konten führen und Bezahlung von säumigen Kunden eintreiben möchten). Und damit sind solche Distributoren auch greifbar, falls sie Lizenzen verletzen.

    Aber ND ist eigentlich nur für den Fall Verfilmung oder Vertonung sinnvoll. Und auch das lässt sich nicht durchsetzen ohne totale Überwachung, wie sie die Medienindustrie gerne hätte. Im nicht-gewerblichen Bereich im Internetz sind Derivate nicht zu kontrollieren.

    Was man aber durchsetzen kann, ist eine Klarstellung, welches Derivat autorisiert ist und welches nicht. Ganz einfach weil eine Autorisierung nur vom Autor ausgesprochen werden kann. Alle Derivate ohne diese ausdrückliche Zustimmung des Autors gelten dann eben als nicht autorisiert und wenn sie Müll sind, hebt der Autor die Hände und kann sagen: das geht mich nichts an, wie Ihr alle wisst, ist dieser Müll von mir nicht genehmigt.

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      Von Tut nichts zur Sache am Do, 30. August 2012 um 08:37 #

      > Ich weiß nicht, ob Dein Text so voll und ganz perfekt ist, dass man es als "herumschmieren" bezeichnen muss,
      > wenn jemand etwas an ihm ändert.

      OK, die Formulierung war unangemessen. Es geht aber gar nicht darum, ob der Text perfekt ist (kein Text ist perfekt), ob man ihn verbessern könnte oder was immer.

      > Wer würde sich wohl die Mühe machen, einen Text von Dir zu nehmen und zu ändern, ohne, dass er dann
      > *seinen* Namen drunter schreibt? Allenfalls machen das Verlagslektoren und denen lässt man das auch
      > durchgehen oder

      Genau darum geht es. Ich will überhaupt nicht, da

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      Von Tut nichts zur Sache am Do, 30. August 2012 um 08:44 #

      > Ich weiß nicht, ob Dein Text so voll und ganz perfekt ist, dass man es als "herumschmieren" bezeichnen muss,
      > wenn jemand etwas an ihm ändert.

      OK, die Formulierung war unangemessen. Es geht aber gar nicht darum, ob der Text perfekt ist (kein Text ist perfekt), ob man ihn verbessern könnte oder was immer. Außerdem sind nicht alle Texte Bastelanleitungen, die man kontinuierlich verbessern und aktualisieren kann.

      > Wer würde sich wohl die Mühe machen, einen Text von Dir zu nehmen und zu ändern, ohne, dass er dann
      > *seinen* Namen drunter schreibt? Allenfalls machen das Verlagslektoren und denen lässt man das auch
      > durchgehen oder

      Genau darum geht es. Ich will überhaupt nicht, dass jemand seinen Namen unter meinen Text setzt, nachdem er ihn geändert hat. Wenn er/sie sich die Mühe macht, etwas daran auszusetzen, dann gibt es dazu die zivilisierte Variante eine eigenständige Antwort zu verfassen.

      Die stilistische Überarbeitung durch einen Lektor ist eine andere Sache. Im übrigen bleiben die Änderungen vorbehaltlich der Einwilligung des Autors. Das ist bei der vorgeschlagenen No-Limits-Lizenz nicht der Fall.


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