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Thema: Fahrplandaten des deutschen Fernverkehrs in openPlanB

13 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von narf am Fr, 7. September 2012 um 09:31 #

Ich darf von jetzt an die GPL verletzen, wenn ich das irgendwie begründen kann?
Denn nichts anders tuen die Herren. Sie verwenden Daten Dritter und lizenzieren sie neu. Da brauchts dann auch kein Urheberrecht und Copyright mehr.
Worin liegt denn der Unterschied zwischen dem was sie tuen und den Abschreiben lizenz. Bücher?

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    Von friede springer am Fr, 7. September 2012 um 09:36 #

    ein leistungsschutzrecht für fahrpläne muss her. sonst könnte man glatt noch die verbindung finden die man sucht und als versehen wieder mit der bahn fahren.

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      Von narf am Fr, 7. September 2012 um 09:49 #

      Copyright reicht schon oder deren Worten: "openPlanB -
      innovation without permission".

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        Von narf am Fr, 7. September 2012 um 10:01 #

        Noch dazu eine tolle Doppelmoral. Ich erwarte das andere sich an meine Lizenz halten, selber interessiert mich deren aber nicht.

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          Von Tuxcad am Fr, 7. September 2012 um 10:11 #

          Versteh ich Dich richtig....Du meinst das man Fahrpläne (die öffentlich aushängen) nicht abschreiben darf??? Oh, da hab ich mich ja seit meiner Kindheit bereits mehrfach strafbar gemacht!
          Ich war immer der Meinung, dass ein Unternehmen wie die bahn daran interessiert sein sollte, dass die Menschen möglichst einfach an die Fahrplandaten kommen.

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            Von TheRoadrunner08 am Fr, 7. September 2012 um 10:29 #

            Ich denke, das wird hier gerade falsch gesehen.

            Es macht sehrwohl einen unterschied, ob man die Informationen für sich verwendet - dazu sind sie ja herausgebracht
            oder ob man die Daten in einen neuen Dienst bündelt und dort anbietet.
            Dann hat die Bahn z. B. keinen Einfluss auf die Aktualitaet der Daten,sofern diese nicht live bei der
            Bahn abgefragtund im neuen Dienst korrekt angeboten wird und das wirft am Ende ein schlechtes Bild auf
            die Bahn.
            Die Bahn ist und bleibt Inhaber des Urheberrechts an den Auskünften und, so wird es dieses mal wie immer kommen,
            anstatt eine offene Schnittstelle für alle zu schaffen, wird sie die Nutzung durch andere/fremde Anbieter verbieten.

            Es wäre schon allein ein Fortschritt, wenn einfach gar nichts passiert.

            Roadrunner

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              Von Felix Schwarz am Fr, 7. September 2012 um 10:43 #

              > Es macht sehrwohl einen unterschied, ob man die Informationen für sich verwendet - dazu
              > sind sie ja herausgebracht oder ob man die Daten in einen neuen Dienst bündelt und dort anbietet.

              Juristisch ist vermutlich der entscheidene Unterschied, ob ein Datenbankwerk in "wesentlichen Teilen" kopiert wird oder nicht. Das ist bei openPlanB sehr wahrscheinlich der Fall.

              > Dann hat die Bahn z. B. keinen Einfluss auf die Aktualitaet der Daten,sofern diese nicht live
              > bei der Bahn abgefragt und im neuen Dienst korrekt angeboten wird und das wirft am Ende ein
              > schlechtes Bild auf die Bahn.

              Die Argumentation finde ich merkwürdig. Ich glaube, dass der durchschnittliche Verbraucher durchaus den Unterschied zwischen Bahn und "externe Plattform" versteht und für veraltete Daten nicht gleich die Bahn verantwortlich macht.

              Im Zweifelsfall soll der Plattformbetreiber halt hinschreiben, wann er die Daten von der Bahn abgeholt hat.

              Solange die in einem einfachen Format gespeichert sind bzw. eine vernünftige API existiert, spricht ja nichts dagegen, diese beliebig oft zu aktualisieren.

              Wer absolut sicher gehen will, kann ja ausschließlich Bahn-Services nutzen.

              Überhaupt habe ich solche Argumentationen schon mehrfach gelesen und jedes Mal drängt sich mir der Verdacht auf, dass Lohnschreiber "under cover" am Werk sind. So ein Argument findet man meist in einer Pressemitteilung, geht doch aber völlig an der Realität vorbei.

              fs

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                Von narf am Fr, 7. September 2012 um 12:13 #

                Ich habe nur den Verdacht dass hier einige Gesetzbruches legitimieren wollen.
                Ich klaue Musik, weil die Musikindustrie diese nicht für 1Ct/Stück verkaufen will.
                Ich nutze fremde Daten, evtl existiert eine Mehrheit von Fürsprechern, trotzdem gibt mir das nicht das Recht dieses zu tuen.
                Der Punkt ist, die Daten sind weder frei, noch akzeptieren die Rechteinhaber dieses Verhalten. Ist ja nicht so, als ob Verkehrsbetriebe nicht in der Vergangenheit schon dagegen vorgegangen sind.
                Unrecht bleibt Unrecht, der Zweck heiligt nicht die Mittel.

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                  Von Nasenbaer am Sa, 8. September 2012 um 17:33 #

                  Eigentlich ist es ja gut, dass solche Daten frei verfügbar sind aber ich muss dir voll und ganz zustimmen. Man kann nicht über andere meckern und dann selbst solche Dinge tun.

                  Und das mit der Aktualität ist durchaus ein wichtiger Punkt. Die kopierten Daten werden ja nicht Live aktualisiert und veralten somit recht schnell - welchen realen Nutzen haben die dann noch für die Nutzer? Mit der Aktion vergrault man die Verkehrsverbünde endgültig. Jeder kann sich doch denken, was da für Sturköpfe rumsitzen. ;)

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                  Von Felix Schwarz am So, 9. September 2012 um 11:43 #

                  > Ich habe nur den Verdacht dass hier einige Gesetzbruches legitimieren wollen. (...)
                  > Der Punkt ist, die Daten sind weder frei, noch akzeptieren die
                  > Rechteinhaber dieses Verhalten. Ist ja nicht so, als ob Verkehrsbetriebe
                  > nicht in der Vergangenheit schon dagegen vorgegangen sind.

                  Stimmt, das war aber nicht mein Punkt: Mir ging es um die Argumentation: "Nur die Verkehrsverbünde sollten Fahrplandaten haben, weil ansonsten veraltete Daten für Chaos sorgen und die Nutzer sauer auf die Bahnen sind." Dieses Argument halte ich für vorgeschoben.

                  fs

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      Von Johannes am Fr, 7. September 2012 um 10:35 #

      Welche Verbindung wird denn dank des openPlanB-Projektes gefunden, die durch bahn.de nicht gefunden wird?

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        Von Felix Schwarz am Fr, 7. September 2012 um 10:51 #

        Interessant an openPlanB sind doch ganz andere Anwendungsfälle als eine einfache Verbindungsabfrage, z.B.
        - Welche Orte erreiche ich mit (beliebigem Verkehrsmittel bzw. Kombinationen, z.B. Bahn+Fahrrad) innerhalb von X Minuten? Welche Wohnungen kommen also in Frage, wenn ich max. 30 Minuten Arbeitsweg haben will?
        - Wie oft fahren welche Züge auf Strecke X bzw. wie laut wird es in einer bestimmten Gegend denn sein?

        Gerade bei Routenplanern auf der Kurzstrecke (< 20km) gibt es noch wirklich viel zu verbessern, weil dort nie die Kombination ÖPNV+Fahrrad berücksichtigt wird. Und wenn man schon Fahrrad berücksichtigt, dann bitte mit kompletten Details (Treppen, Kopfsteinpflaster, Fahrradwege, Ampeln).

        Und wem das jetzt zu "fancy" ist, noch die ganz billige Variante: Unterwegs ohne Datenverbindung halt mal schnell eine ÖPNV-Verbindung raussuchen. Ein paar GB für die Daten sind auf den modernen Taschencomputern ja kein Problem.

        fs

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    Von Felix Schwarz am Fr, 7. September 2012 um 10:34 #

    > Worin liegt denn der Unterschied zwischen dem was sie tuen und den Abschreiben lizenz. Bücher?

    Fahrplandaten erreichen nicht die notwendige schöpferische Höhe und sind daher zunächst nicht urheberrechtlich geschützt.

    Allerdings greift bei einem Vorgehen wie im Artikel beschrieben das Datenbank-Schutzrecht (es werden ja geschlossene Datenbanken in gänze ausgelesen).

    Disclaimer: IANAL

    Insgesamt also rechtlich eine sehr problematische Aktion (ich hoffe, niemand pflegt diese Daten in OpenStreetMap ein!), erreicht aber vielleicht den gewünschten Zweck, wenn die Verkehrsunternehmen jetzt ihre Daten offen legen.

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