> Worin liegt denn der Unterschied zwischen dem was sie tuen und den Abschreiben lizenz. Bücher?
Fahrplandaten erreichen nicht die notwendige schöpferische Höhe und sind daher zunächst nicht urheberrechtlich geschützt.
Allerdings greift bei einem Vorgehen wie im Artikel beschrieben das Datenbank-Schutzrecht (es werden ja geschlossene Datenbanken in gänze ausgelesen).
Disclaimer: IANAL
Insgesamt also rechtlich eine sehr problematische Aktion (ich hoffe, niemand pflegt diese Daten in OpenStreetMap ein!), erreicht aber vielleicht den gewünschten Zweck, wenn die Verkehrsunternehmen jetzt ihre Daten offen legen.
> Worin liegt denn der Unterschied zwischen dem was sie tuen und den Abschreiben lizenz. Bücher?
Fahrplandaten erreichen nicht die notwendige schöpferische Höhe und sind daher zunächst nicht urheberrechtlich geschützt.
Allerdings greift bei einem Vorgehen wie im Artikel beschrieben das Datenbank-Schutzrecht (es werden ja geschlossene Datenbanken in gänze ausgelesen).
Disclaimer: IANAL
Insgesamt also rechtlich eine sehr problematische Aktion (ich hoffe, niemand pflegt diese Daten in OpenStreetMap ein!), erreicht aber vielleicht den gewünschten Zweck, wenn die Verkehrsunternehmen jetzt ihre Daten offen legen.